Sicherheit im Bahnverkehr - Informationen für Bahnalieger 10.02.2001
In der Vergangenheit war die Sicherheit im Bahnverkehr für die Ortsdurchfahrt immer ein Thema gewesen. Die Wählergruppe Bahnumgehung Sande (WBS ) hatte unter anderem gefordert, aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse die gefahrene Geschwindigkeit auf 30 km/h zu senken.
In einer Resolution forderte die Gemeinde, dass verstärkte regelmäßige Streckenkontrollen durchzuführen sind, die gegenüber der Gemeinde aufgezeigt werden sollen. Gleichzeitig sollte die zuständige Behörde aufgefordert werden, bei festgestellten Schäden unverzüglich Gegenmaßnahmen zu treffen.
Mittlerweile wurde durch die DB Netz AG zugesichert, dass für die Überwachung des Fahrweges im Bereich der Ortsdurchfahrt Sande jährlich 6 Inspektionen durchgeführt werden ( 1x Gleismesszugfahrt, 3 x Lokspitzenfahrt, 2 x Streckenbegehung. Hinzu kommt eine jährliche Messung der Schienen durch einen Ultraschallprüfzug. Diese Inspektionen sind festgeschrieben und gegenüber dem Eisenbahnbundesamt (EBA) nachzuweisen.
Seitens der DB Netz wird das vorgelegte Gutachten aus dem Jahre 1977 nicht akzeptiert, zumal es nicht von einem anerkannten EBA-Sachverständigen erstellt worden ist.
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der in Rede stehenden Bahnstrecke beträgt derzeit 60 km/h. Für eine sicherheitstechnische Beurteilung des Schienenverkehrs ist nach Auskunft der DB Netz nicht die Beschaffenheit des Bodens maßgebend, sondern die Gleisanlage.
Aufgrund der derzeitigen Situation wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit für nicht erforderlich gehalten.
Um den Bürger in Rechts- bzw. Verwaltungsfragen zu unterstützen wurde seitens der WBS der Antrag gestellt, entsprechende Informationsveranstaltungen in Zusammenhang mit dem Siedlerbund bzw. Bürgerverein und der Gemeinde durchzuführen.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Tatsache den sogenannten IST – Zustand (Gebäude der Bahnanlieger) durch einen anerkannten Sachverständigen festzustellen zu lassen. Des Weiteren muss in diesem Zusammenhang die Prognose für die Zukunft gestellt werden, dass der Boden so beschaffen ist, dass zukünftig damit zu rechnen ist, dass Gebäudeschäden eintreten werden. Die Frage der Kausalität steht hierbei in einem wichtigen Zusammenhang.
Erst dann können bei einem Schadenseintritt, zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden.
Hierbei ist natürlich ein weiteres Gutachten (SOLL- Zustand), möglicherweise durch das Gericht in Auftrag gestellt, erforderlich.
Hier besteht möglicherweise auch die Chance, vor der Fertigstellung der Bahnumfahrung eine Geschwindigkeitreduzierung zu erreichen.
Die WBS wird sich mit dem Bürgerverein und dem Siedlerbund in Verbindung setzen. Ziel ist es, die Bürger umfassend zu informieren. Der weitere Ablauf wird gesondert mitgeteilt.