Mogelpackungen

Mogelpackung nennt man umgangssprachlich eine Verpackung für ein Konsum-produkt, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinweg-täuscht. Im übertragenen Sinn wird der Begriff für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat. Beispiel für eine Mogelpackung: bauchige Verpackung und schmale Likörflasche.

Mogelpackung
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Das deutsche Eichgesetz regelt in § 7 die Anforder-ungen an Fertigpackungen. Diese müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie "keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist". Falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, kann man von einer Mogelpackung sprechen. Aus Gründen des Ver-braucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertig-verpackung von dem Fassungsvermögen des Behäl-ters um mehr als 30 Prozent abweicht, mit anderen Worten: wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält. Davon ausgenommen sind Fälle, wo die Abweichung produktbedingt oder technisch unum-gänglich ist.
Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben die Hersteller ihre Produkte mit unverhältnismäßig viel Luft, operieren mit doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdi-mensionierten Umkartons. Laut Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver ver-boten. Problem für Verbraucher jedoch: Im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, Fertigpackungen mit irreführender Aufmachung über die enthaltene Menge anzu-bieten. Doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Produzenten verringern gerne die Füllmengen, reduzieren aber im gleichen Zuge keineswegs den Preis. Um Preiserhöhungen zu verschleiern, benutzen Hersteller Hinweise wie "neue Rezeptur" oder "bessere Qualität". Da finden sich in der Käseverpackung bei genauem Hinsehen plötzlich nicht mehr 6 Scheiben, sondern nur noch 5.
Mogelpackung
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Der Preis ist jedoch gleich geblieben; lediglich das Design der Verpackung wurde leicht ver-ändert. Der Verbraucher bemerkt das oftmals gar nicht. Ein Gesetzesverstoß kann erst dann vorliegen, wenn bei identischer Verpackungs-größe und unverändertem Verpackungsdesign die Füllmenge ohne einen Hinweis unmerklich reduziert wurde. Schlussendlich gilt aber auch hier: Wann eine indirekte Preiserhöhung rechtswidrig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Festtagspackung
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Eine andere Form der Mogelpackung: Sei es an Weihnachten, Ostern oder Muttertag, der Handel bietet zu jeder besonderen Gelegen-heit die passende Geschenkpackung an. Tests u.a. der Stiftung Warentest haben ergeben, dass die Preise bezogen auf den Inhalt der Packungen um ein Vielfaches über dem normalen 100 g-Preis des Produktes liegen. Besonders bei Pralinen differiert der Preis der Normalpackung und der Sonder-packung um bis zu 125 Prozent. Tatsache bleibt aber, dass die Kunden immer wieder offensichtlich wegen der saisonalen Umverpackung die Produkte kaufen und die erhöhten Preise in kauf nehmen. So wie der weihnachtlich bedruckte 300-Gramm-Beutel von Haribo mit festlichen Gummitierchen für 1,89 Euro (0,63 Euro /100 Gramm), der in einem Weihnachtsaufsteller angeboten wird. Eine ähnliche Mischung findet sich im normalen Süßigkeiten-Regal: der 200-Gramm-Beutel "Phantasia". Der kostet nur 0,95 Euro (0,47 Euro/100 Gramm). Auf das Gewicht bezogen, schlägt das Weihnachtsprodukt mit 34 Prozent mehr zu Buche.
Festtagspackung
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In einer Drogerie ist eine Flüssigseife der Marke Palmolive aufgefallen. Die "Palmolive Winteredition" ist erhältlich in der 250-Milliliter-Packung zum Preis von 1,99 Euro (0,80 Euro/ 100 Milliliter). Palmolive bietet aber die meisten seiner Flüssigseifen in einer ähnlich geformten Flasche mit 300 Milliliter an zum Preis von 1,35 Euro (0,45 Euro/100 Milliliter). Für die Winteredition muss der Kunde also einen Preisaufschlag von 78 Prozent zahlen.

umfruchten
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Schließlich eine weitere Art der Mogelpackung: Abbildungen von knackigen Früchten auf Lebensmittel-Etiketten - das sieht gesund und lecker aus und da greifen Kunden gerne zu. Was sie nicht wissen: Manchmal verstecken sich in den Produkten ganz andere Fruchtsorten als auf der Verpackung abgebildet und das vorne beworbene Obst ist nur in Spuren enthalten. "Umfruchten" heißt das Prinzip, bei dem eine günstigere Frucht eine teure Frucht ersetzt. In der Produktion lässt sich so Geld sparen. Umfruchten hat verschiedene Facetten. "Umgefruchtet" wird in verschiedenen Produktkategorien: Bei Getränken zum Beispiel. Bei einem Mango-Maracuja-Molke-Drink, der statt aus Mango und Maracuja - wie der Name vermuten lässt - vor allem aus Orangensaft besteht. Oder bei Früchtetees, die mit exotischen Früchten auf der Abbildung und im Namen werben, die aber nicht enthalten sind. In Müslis und Müsliriegeln sind vorn auf der Packung Kirschen und Waldbeeren abgebildet, enthalten sind aber in erster Linie Cranberries. Besonders häufig tricksen Hersteller bei Früchteriegeln. Ein Beispiel: Auf der Verpackung befindet sich eine Abbildung mit Kirschen. Als erste Zutat auf der Rückseite ist zu lesen: Cranberries mit Kirschgeschmack.
cranberries
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So werden Cranberries "umgefruchtet". Cranberries werden hauptsächlich im Norden der USA angebaut. Seit Ende der 90er Jahre werden sie auch in Deutschland immer beliebter in Müsli, als Saft, in Fruchtschnitten oder in Cremes. Was viele nicht wissen: Cranberries sind im Vergleich zu Kirschen oder anderen Beeren relativ günstig. Sie bieten Produktsicherheit, da sie das ganze Jahr über verfügbar und unempfindlich gegen Schädlinge sowie Trockenheit sind. Was wiederum zu einer hohen Preisstabilität der Frucht führt, erklärt das Unternehmen Bösch Boden Spieß in Hamburg, Deutschlands größtem Cranberry-Importeur. Cranberries eignen sich gut zum "Umfruchten". Dabei werden sie tiefgefroren und dann der Eigengeschmack der Früchte ausgespült. Im Anschluss werden die geschmacksneutralen Hüllen in Fruchtsaft und Zucker gebadet und anschließend getrocknet. Dann haben sie den Geschmack des Fruchsafts und die Süße des Zuckers angenommen. Durch vier kleine Hohlräume im inneren der Frucht nimmt die Cranberry fremde Aromen besonders gut auf. Die Fruchthülle der Cranberry bleibt bestehen, allerdings schmeckt sie nun nach Kirsche oder Blaubeere oder Granatapfel. Je nachdem, was der Hersteller will.

Zum Abschluss unserer Informationen um die Welt der Mogelpackungen muss nun die Frage stehen, was dem Verbraucher bleibt? Es scheint immer wichtiger, bei jedem Einkauf auf die Packungen zu achten, besonders wenn man sie häufig kauft und eine Art Routine beim Einräumen in den Warenkorb eingekehrt ist. Denn gerade die auf den ersten Blick gleichen Umverpackungen täuschen den Verbraucher über den Inhalt. Änderungen im Inhalt sind bei offensichtlich gleicher Verpackung auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Folgende 5 Regeln können vor dem Kauf von Mogelpackungen schützen:

  • Lesen Sie häufiger die Mengenangaben auf den Packungen

  • Vergleichen Sie den Ihnen bekannten Preis mit dem ausgewiesenen 100 g - bzw. Literpreis.

  • Lassen Sie sich nicht durch Schlagworte wie "gesundheits-fördernd" oder "regionales Produkt" beeindrucken.

  • Ein Blick auf die Herkunftsnachweise oder die Nährstoffliste kann Abhilfe schaffen. Und:

  • Verzichten Sie auf aufwendige saisonale Geschenkpackungen.

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