Wissenswertes für Hausbesitzer

Voraus denken - elementar versichern

Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.

Die Bayerische Staatsregierung appelliert daher an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern.

www.elementar-versichern.bayern.de

Infos zu Naturgefahren

Verbraucherinformationen

Als Verbraucherschutzverband bietet der VWE unabhängige und werbefreie Informationen

Verbraucherschutz - Infos des VWE

Weitere Interessante Informationen und Links

Gesetzesänderung im Schornsteinfegerwesen

Rauchmelderpflicht seit 2016

Rauchmelderpflicht in Bayern

Rauchmelder können effektiv vor dem Tod durch Feuer und Rauch schützen. Vor allem im Schlaf, wenn der Geruchssinn nicht aktiv ist, ist ein akustischer Alarm notwendig. In Neubauten gehören sie daher in den meisten Bundesländern längst zum Standard. In älteren Gebäuden müssen die Melder in vielen Bundesländern sukzessive nachgerüstet werden. Dies gilt vor allem für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure.

Energie und Ökologie

Sicherheitscheck vom Schornsteinfeger
Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren

Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - informiert über Änderungen für Verbraucher.

Auch in Zukunft kommt der Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Zu den Arbeiten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erklärt der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch. Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.

Förderungen vom Bund:

Energie - Erneuerbare Energien

Strabs - Straßenausbaubeiträge

Wer Neuigkeiten um die Straßenausbaubeiträge verfolgen möchte, kann sich die kostenlose WebApp "STRABS" auf sein Smartphone speichern.


Smartphone mit Strabs App
© Lentner/FuG
Straßenausbaubeiträge, die Anlieger finanzieren müssen, sind ungerecht. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt, Instandsetzungen und Erneuerungen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Vielerorts gibt es Widerstand gegen die oft sehr hohen Straßenausbaubeiträge durch betroffene Bürger. Mit ihnen macht der Verband Wohneigentum (VWE) sich stark gegen diese Kosten.

Straßenausbaubeiträge betreffen alle Menschen mit Wohneigentum!

Straßenausbaubeiträge werden in fast allen Bundesländern - außer in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg - als Einmalbeträge oder auch als wiederkehrende Beiträge durch die Kommunen erhoben. Etliche verschuldete Kommunen werden durch die Kommunalaufsicht der Landesregierungen unter Haushaltssicherung gestellt und sind damit gezwungen, diese Beiträge zu erheben.

Auch deshalb ist es Ziel des Verbands, das kommunale Abgabengesetz beziehungsweise die Straßenausbaubeitragssatzungen abzuschaffen und die Finanzierung über Steuern auf alle Straßennutzer zu verteilen.

Parallel zu der WebApp gibt es auch eine Internetseite mit identischen Inhalten, die über den gleichen Link am stationären PC eingesehen werden können.

Informieren Sie sich über die aktuelle Situation: Mit unserer App sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Hinweis:

Mit diesem Thema ist der Verband auch bei Facebook mit der öffentlichen Gruppe "Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung" vertreten. Über diesen Link können sie die Diskussion bei Facebook verfolgen und sich einbringen.

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