Leistungen des Verbandes Wohneigentum

Im Mitgliedsbeitrag sind enthalten:
Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung

Deckungssummen:10 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
60.000 Euro für Vermögensschäden
für jeweils
1 Familienheim/Haus ( mit bis zu vier Wohnungen. Bei vier Wohnungen muss jedoch mindestens eine Wohnung selbest bewohnt sein) und#

1 Wochenendhaus oder 1 Ferienwohnung und

für 1 Schrebergarten (max. 2500m²) und

1 unbebautes Grundstück ( max.2500 m²)

(Versicherungsschutz nur für Objekte im Inland)


Bauherrenhaftpflichtversicherung
Deckungssummen: wie oben
Bausumme: 750.000 EuroAchtung: Versichert als Bauherr gegenüber Haftpflichtschäden, die einem Dritten, Unbeteiligten entstehen!
(Das ist keine Unfallversicherung für Helfer am Bau!)

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Heizöltanks mit bis zu 11.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück

Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz:
für Haus- und Grundbesitz (aber nur auf ein Objekt bezogen).
Versicherungssumme im Nachbarschaftsrecht: 2.000 Euro
Versicherungssumme: 500.000 Euro in allen anderen Versicherungsfällen.
Der Haus- und Wohnungs-Rechtschutz umfasst Leistungen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie bei Erschließungs- oder Anliegerabgaben im Klageverfahren für jedes versicherte Objekt.
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 € je Rechtschutzfall.
Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an!
In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 €, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird.
Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 € je Rechtschutzfall.
Außerdem gewähren wir nach Voranmeldung beim Bezirk kostenlose Rechts-
beratung in Haus- und Grundstücksangelegenheiten durch den Juristen des BV Ufr.

Seit 01. Januar 2012 ist unser Rechtsschutz-Rahmenvertragspartner die ARAG. Die im Beitrag enthaltenen Leistungen und weitere Informationen erhalten Sie hier:

ARAG Merkblatt 2015.PDF (156.5 KB, PDF-Datei)


Die Rechtsschutzfälle müssen - ohne Ausnahme - bei der Bezirksgeschäftsstelle des BV Ufr., Tel. 0931-51042, eingereicht werden.

Sonstiges
Jedes Mitglied erhält die farbige Monatszeitschrift Familienheim und Garten.
Jedes Mitglied kann an Informationsveranstaltungen seiner Siedlergemeinschaft teilnehmen.
Die meisten Siedlergemeinschaften verleihen Gartengeräte und oftmals auch Geräte aus dem Heimwerkerbedarf.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, bei den Versicherungspartnern vom Verband Wohneigentum günstige Zusatzversicherungen abzuschließen.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.