Satzungen bis zum 31.12.2010 anpassen
Erinnerung: Gemeinschaften, die ihren Vorstandsmitgliedern Aufwandsentschädigungen und/oder Sitzungsgelder bezahlen, müssen ihre Satzungen bis zum 31.12.2010 anpassen!
Da alle Gemeinschaften im VERBAND WOHNEIGENTUM grundsätzlich gemeinnützige Vereine sind, haben sie auch die Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu befolgen. Dies bedeutet, dass jede Gemeinschaft, die Vergütungen (z.B.: Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder) an ihre Vorstandmitglieder sowie sonstigen Organmitglieder (z.B.: Kassen-prüfer, Gesamtvorstandsmitglieder) zahlt, obwohl
deren Vereinssatzung eine ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeit des Vorstands ausdrücklich vorschreibt oder
deren Vereinssatzung keine Regelungen zur Ehrenamtlichkeit und Zulässigkeit von Vergütungszahlungen enthält oder
keine eigene Satzung für die Gemeinschaft vorhanden ist, die die Zahlung von Vergütungen ausdrücklich zulässt
sich rechtlich unzulässig verhält und ihre Gemeinnützigkeit gefährdet!
Nach den geltenden Anwendungserlassen des Bundesministers der Finanzen müssen solche Gemeinschaften ihre Vereinssatzung rechtzeitig vor dem
31.12.2010
anpassen, also ausdrücklich in einer eigenen Satzung die Zahlung von Vergütungen zulassen. Die aktuelle Mustersatzung für Gemeinschaften finden Sie auf unserer Homepage im Internet. Dort sind in § 7 Absatz 2 mehrere Empfehlungen für den anzupassenden Satzungstext aufgeführt.
Beachten Sie bitte auch, dass für die Einladung zur Mitgliederversammlung, in der die Satzungsänderung beschlossen werden soll, die von der Satzung vorgeschriebenen Einladungsfristen einzuhalten sind. Ferner muss die Tagesordnung im Einladungsschreiben ausdrücklich den Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung zu § ....“ und den genauen zu ändernden Satzungstext beinhalten!
Empfehlung:
Den Gemeinschaften, die noch in diesem Jahr die erforderlichen Satzungsänderungen vornehmen, empfehlen wir weitere Satzungsänderungen zeitgleich vorzunehmen. Die Delegiertenversammlung des VERBAND WOHNEIGENTUM Westfalen-Lippe e.V. hat am 15.05.2010 die Namensänderung in
VERBAND WOHNEIGENTUM Nordrhein-Westfalen e.V.
mit Wirkung zum 01.10.2010 beschlossen. Soweit die Gemeinschaften in ihren eigenen Satzungen im Satzungstext den bisherigen Verbandsnamen Westfalen-Lippe e.V. aufführen, sollte daher eine redaktionelle Namensänderung vorgenommen werden, um spätere erneute Satzungsänderungen zu vermeiden.