Erstattung der Gebühren
Liebe Mitglieder!
Wie Sie bestimmt schon mitbekommen haben gibt es die Möglichkeit, die Straßenreinigungsgebühren anteilig erstattet zu bekommen.
Voraussetzung dafür ist, das die Straße aufgrund der heftigen Schneefälle länger als 4 Wochen nicht gereinigt wurde.
Dazu können Sie sich ein Antragsformular herunterladen, welches ausgefüllt an die Stadt Dortmund zu versenden ist.
Straßenreinigungsgebührenrückerstattung.pdf (12.2 KB, PDF-Datei)
Straßenreinigungsgebührenrückerstattung.doc (23.0 KB, DOC-Datei)