Zuwendungen zu Jubiläen der Gemeinschaften
Die Gemeinschaften erhalten bei entsprechender Information an den Kreisverband zu ihren Veranstaltungen, die sie im Rahmen von Jubiläen durchführen, eine Zuwendung.
Zuwendungen des Kreisverbandes Lüdenscheid an Gemeinschaften.
Für 10, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 80-jährige Jubiläen gibt es auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von:
Mitglieder | Euro |
bis 50 Mitglieder | 100,00 Euro |
51 bis 100 Mitglieder | 200,00 Euro |
über 100 Mitglieder | 200,00 Euro +0,50 Euro je weiteres Mitglied |
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Zusätzlich gibt es vom Landesverband, auf Antrag, einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro.