Mitglieder fragen den Kreisvorsitzenden

Ein Mitglied fragte mich , Was meinen Sie?: "Welcher Stromtarif ist der günstigte?"

Liebe Mitglieder, es gibt Stromtarife, die auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen aussehen - sich nach Ablauf des 1. Jahres aber als Kostenfalle enttarnen. Bestimmte Angebote kosten dann sogar mehr als der ohnehin schon teure "Vergleichs-Stromtarif (häufig von RWE)", Grundtarif genannt. In diesen geraten Kunden, die sich nicht erneut um einen Stromanbieter bemühen.

Stromanbieter wollen in den Vergleichsportalen von Verivox, Check24 und anderen ganz oben in der Ergebnisliste auftauchen. Dafür haben sie sich einen Trick ausgedacht: Neukunden bekommen Bonuszahlungen, die den Tarif günstig erscheinen lassen und ihn in der Liste der Vergleichsportale ganz nach oben bringt. Dass Grundgebühr und Kilowattstunden-Preis hoch sind, fällt meist gar nicht auf - er verliert sich in den Gesamtkosten.

Im zweiten Jahr wird es dann aber teuer: Die Boni entfallen und die vereinbarten Preise kommen ungefiltert durch. Statt zum Beispiel rund 975 Euro bei 3000 KwH Euro der Tarif im zweiten Jahr dann 1.375 Euro. Statt 77 Euro im Monat gut 110 Euro. Wer nicht rechtzeitig gekündigt hat, zahlt bis zu 40 Prozent zu.

Da der Wegfall von Boni für Juristen keine Preiserhöhung darstellt, muss der Stromanbieter Euch nicht einmal informieren. Ein Sonderkündigungsrecht habt Ihr dabei auch nicht.

Man kann also vermuten, dass ... viele Bonustarife bewusst so ausgedacht wurden, damit Kunden den hohen Preis schwer erkennen... und weiter zahlen. Nur so können die Anbieter ihre Ausgaben für die Boni wieder kompensieren.

Mein Tipp:

Meidet Bonustarife... oder besser nehmt den Bonus im 1. Jahr mit ... und wechselt dann wieder zu einem anderen Stromversorger.


Ein Problem, dass wir vom Kreisverband, aber auch viele Vereine und Mitglieder haben ist: "Wie kann ich verbrauchte Druckerpatronen/kartuschen fachgerecht entsorgen?"

Nach Information der Stadtverwaltung Werne können leere Druckerkartuschen und Patronen im Kreis Unna ausschließlich am Kompostwerk Fröndenberg-Ostbüren abgegeben werden. Gibt es Alternativen? Ja, man kann ORIGINAL-Patronen/-Kartuschen bei geldfuermuell.de sogar gegen Entgelt entsorgen. Refill- oder Nicht-Originalpatronen b.z.w. Kartuschen kann man nach Erwerb des Kundenstatus an toner-dumping.de senden.

Unter folgendem Link können auch zukünftig die Entsorgungswege für andere Abfälle von Privathaushalten nachgeschaut werden:
Zur Info Entsorgungswege für andere Abfälle von Privathaushalten, hier klicken


Immer wieder fragen Mitglieder nach den Abstandsgrenzen von Bäumen,Sträuchern und Hecken zum Nachbarn.

  • Häufig streiten sich Nachbarn sogar über die Höhe von Bäumen, Sträuchern oder Hecken. Insbesondere dann, wenn diese zu nah an der Grundstücksgrenze wachsen. Hier spielen die Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer über den Grenzabstand von Anpflanzungen eine entscheidende Rolle. So regelt unser Bundesland die Mindestabstände nach der Art der Anpflanzung und deren üblichem Wuchs.

  • Für stark wachsende Gehölze sind demnach größere Mindestabstände maßgeblich als für schwach wachsende. Grundsätzlich gilt, dass Sträucher in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten dürfen (z.B. Grenzabstand 70 Zentimeter x 3 = Maximalhöhe 2,10 Meter).

Grenzabstände am Beispiel NRW:

Pflanzen § 41ff. Nachbarschaftsgestz NRW Abstände
Stark wachsende Bäume
( z.B. Rotbuche,Linde,Platane,Rosskastanie) ---> 4m

Alle übrigen Bäume ----------------------------------------> 2m

Stark wachsende Ziersträucher

( z.B. Feldahorn,Flieder,Forsythie,Haselnuss) ---> 1 m
Alle übrigen Ziersträucher -------------------------------> 0,5m

Obstgehölze, je nach Unterlage:

schwach -------------------------------------------------------> 1 m
mittelstark -----------------------------------------------------> 1,5m

stark wachsend ----------------------------------------------> 2,0m

Hecken über 2m Höhe ---> 1 m
Hecken bis 2m Höhe -----> 0,5m

Anspruch verjährt
Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Anpflanzungen verjährt dabei in den meisten Bundesländern innerhalb von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist kann kürzer sein (etwa in Brandenburg und Schleswig-Holstein: zwei Jahre; in Hessen und Rheinland-Pfalz: drei Jahre) oder länger sein (in Nordrhein-Westfalen: sechs Jahre). Diese Frist ist nur gewahrt, wenn geklagt wurde. Eine bloße mündliche oder schriftliche Erinnerung an den Nachbarn reicht nicht aus.

Rechtstipp
Soweit keine baumschutzrechtlichen Vorschriften gelten und das Nachbarrecht in den Landesgesetzen nichts anderes vorsieht, gilt grundsätzlich die Vorschrift des Paragrafen 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Der betroffene Grundstückseigentümer hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Nachbar die zu ihm überhängenden Pflanzenteile beseitigt. Vorausgesetzt, dass der Überhang die Benutzung des eigenen Grundstücks nach objektivem Maßstab wesentlich beeinträchtigt. Allerdings muss der Nachbar Gelegenheit bekommen, Abhilfe zu schaffen. Demnach muss ihm der betroffene Eigentümer hierzu eine angemessene Frist setzen. Erst nach tatenlosem Ablauf dieser Frist darf man den Überhang/Überwuchs selbst beseitigen. Dabei dürfen jedoch keine fremden Pflanzen beschädigt werden. Auch ist es nicht erlaubt, das fremde Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten. Wer Pflanzen schuldhaft beschädigt, macht sich schadensersatzpflichtig. Wenn man unbedingt dagegen vorgehen möchte und wenn alle Gespräche mit dem Nachbarn nicht gefruchtet haben, bleibt nur die Möglichkeit, gegen den Eigentümer der Pflanzen zu klagen. Erst wenn ein Gericht einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt festgestellt hat, kann dieser im Rahmen einer etwaigen Zwangsvollstreckung auch gegen den Willen des Eigentümers der Pflanzen durchgesetzt werden. Zumindest, wenn dieser dem gerichtlichen Urteil nicht freiwillig nachkommt.

Nicht zuviel!
Wichtig ist, dass die Zweige nur soweit abgeschnitten werden dürfen, wie sie hinüberragen. Mit anderen Worten heißt das, dass kein Anspruch darauf besteht, die Zweige am Baumstamm zu entfernen. Ein Nachbar, der zu weit über die Grenze hinaus schneidet, kann selbst schadensersatzpflichtig werden. Sollten Sie ähnliche Probleme haben, können Sie sich beim Kreisvorsitzenden oder beim Landesverband NRW des Verbandes Wohneigentum beraten lassen.

Gerade fragt mich ein langjähriges Mitglied, was er machen müsse, um
KFW Fördermittel für die Sanierung seines Hauses beantragen zu können. (Fenstererneuerung)

  • 1.) Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen. Darauf hinweisen, dass nur Produkte (hier Fenster) gemäß den KFW Richtlinien in Betracht kommen.

  • 2.) Ein kostenloses Infopaket bei der KFW anfordern: Link zum Infopaket

  • oder Rat unter Tel.: 0800-539-9002 einholen.

  • 3.) Einen von der KFW zertifizierten Gutachter ansprechen, wegen der Begutachtung der geplanten Massnahme.

Warum ist ein Energieberater erforderlich?
Die KfW erläutert es so:

„Der Energieberater plant mit Ihnen die Sanierungsmaßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gegenüber der KfW. Das bedeutet: ohne
Energieberater ein Zuschussantrag!

Jedes Haus ist individuell, weshalb vor jeder energetischen Modernisierung eine fachmännische Planung empfehlenswert ist. Deshalb sollten Sie bereits vor Beantragung Ihres KfW-
Förderprogramms im Bereich „Energieeffizient Sanieren“ einen qualifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz (Energieberater) einbeziehen. Dieser berät Sie rund um die
erforderlichen Baumaßnahmen und bestätigt Ihnen die Eignung der geplanten Maßnahmen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Beantragung der KfW-Förderung. Damit wird
sichergestellt, dass das gewünschte Energieniveau erreicht wird und keine Bauschäden entstehen.“

  • 4.) Mit der Hausbank über die Sanierungsmaßnahmen und KFW Fördermöglichkeiten sprechen und dementsprechenden Kreditantrag abschließen.

  • 5) Geplante Maßnahmen durchführen.

  • 6) Zuschuss für Energetische Sanierung bei der KFW Bank einreichen.




Immer wieder werde ich von Mitgliedern gefragt, ob ich mich auch mit der Betriebskostenabrechnung auskennen würde. Da wir seit einigen Jahren auch Mieter als Mitglieder aufnehmen möchte ich hierzu Stellung nehmen:

Ohne nun ins Detail gehen zu wollen, kann man sicherlich
den Deutschen Mieterbund als einen der kompetenten Ansprechpartner empfehlen. Gerade in letzter Zeit hat
das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 41/12) vom
14.11.2012 für eine Erleichterung des Vermieters bei der
Betriebskostenabrechnung gesorgt. Dies und viele andere
Informationen für alle Vermieter und auch Mieter können auf der folgenden Website abgerufen werden:

Link zum Deutschen Mieterbund

Ein weiterer Link , der Ihnen Hilfe i.d. Angelegenheit zum Download anbietet ist:
e-bookspdf.org

Und dieser Link , der Ihnen eine
Mietminderungstabelle zur Verfügung stellt:



Gerade unsere älteren Mitglieder fragen mich des öfteren nach günstigen Handwerkern, die Reparaturen übernehmen
und möglichst preiswert und vertrauenswürdig sind.


Sicherlich bekommt man nirgendwo etwas geschenkt. Bei
den ortsansässigen Handwerksunternehmen sollte man zunächst
Kostenvoranschläge einholen. In der Regel sind diese
vertrauenswürdig und leisten gute Arbeit. Möchte man einmal etwas anderes versuchen, so bietet die Website "Hammer.de" einen weitere Möglichkeit an.
.
Link zu Hammer.de

Hier kann man Dienstleistungen
ersteigern und mittels eines Gutscheines z.B.
von gutscheinwurst.de aktuell bis zu 30% der Kosten einsparen.

Link zu Gutscheinwurst.de



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Ein junges Mitgliederehepaar fragte mich, wo man nützliche Tipps rund um den Haushalt und das Haus bekommen könne.Neben der Website unseres Landesverbandes in Dortmund zu erreichen unter:



und natürlich ...




würde ich auch noch folgenden Link empfehlen:




Ein weiterer Tipp ist ...



HAUSGARTEN.NET, hält weitere universelle Anregungen und Tipps bereit.




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Mein Schöner Garten. Alles rund um den Garten und Haus.






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