Baumschutzsatzung Satzung über den Schutz der Bäume in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Saarbrücker Baumschutzsatzung - BSchS
15.000 Straßenbäume prägen neben begrünten Hängen und Parkanlagen das Bild der rund 5.700 Hektar (entspricht 34 Prozent der Gesamtfläche) bebauten Stadtbereiche.
Baumreihen und insbesondere großkronige Einzelbäume beleben und gliedern das Stadtbild. Vor allen an dem stark verdichteten Innenstadtgebieten mit vielen befestigten Flächen leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. Luft und Stadtklima werden nachhaltig durch Bäume verbessert.
Zum Schutz der Bäume hat die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen. Die Erlaubnis zum Fällen oder für den Rückschnitt von Bäumen wird in der Regel nur für die Zeit der Vegetationsruhe zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erteilt. Ausnahmen sind möglich bei einer unmittelbar drohenden Gefahr (akute Umsturzgefahr).
Hierdurch sollen insbesondere brütende Vögel oder der Aufwuchs anderer in Bäumen lebender Tierarten geschützt werden. Rechtsgrundlage für die Baumschutzsatzung ist das Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG - (§ 39, Absatz 1, Ziffer 1).
Bei Anträgen, Fragen und Problemen könnt Ihr Euch gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Klima- und Umweltschutz wenden.Die Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.
Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Klima- und Umweltschutz
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon +49 681 905-4040
Die von der Stadt Saarbrücken zur Verfügung gestellten Dokumente, die Baumschutzordnung betreffen, könnt Ihr unter folgen Links als Pdf Dateien downloaden:
Wichtig:
Für die Neubepflanzung gibt es keine Satzung. Bei der Planzung von Bäumen solltet Ihr jedoch die Vorschriften des Nachbarschaftsrechtes beachten.
Textquelle:
Landeshauptstadt Saarbrücken