Tageblatt-Artikel Stitzung 26.6.07

Einigung im Kanalstreit
Neue und moderatere Satzung beschlossen


Göttingen (us). Der Durchbruch ist geschafft: Göttingen bekommt eine neue, aber doch weniger strenge Abwassersatzung. Einstimmig hat der Ausschuss für Umweltdienste am Dienstag die überarbeiteten Formulierungen beschlossen. Streitpunkt bleibt das Prüfverfahren, um Löcher in privaten Kanalrohren aufzuspüren.
Die neue Satzung soll Vorgaben von 1993 ablösen. Sie enthält etliche redaktionelle Änderungen wie heute gültige Begriffe, Gesetze und Din-Normen. Sie soll nach Vorstellungen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung aber auch bisher missverständliche Formulierungen konkreter fassen. Dafür hatte sie zunächst eine Novelle erarbeitet, die von vielen Hausbesitzern als übertriebene Härte gesehen wurde.
Es gab heftige Proteste, schließlich wurden auch die Ratsfraktionen aktiv. Ihre mit allen Parteien abgestimmten Änderungen wurden jetzt als Empfehlung für den Rat mit beschlossen. Zu den Nachbesserungen gehören :
Die Härtefallklausel bleibt bestehen und wird ausgeweitet. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann der Anschlusszwang für die Regenwasserbeseitigung entfallen. Gemeinschaftsanschlüsse und -revisionsschächte sind möglich, wenn sie als Baulast eingetragen werden. Zur Kanalprüfung müssen Stadtentwässerung oder beauftragte Firmen mit dem Hausbesitzer einen Termin absprechen. So genannte Druckprüfungen soll es bei Regenwasserrohren nur geben, wenn diese unter einer Bodenplatte verlaufen. Bei geplanten Sanierungsprojekten sollen die Betroffenen möglichst zwei Jahre vorher informiert werden. Auch die Stadt muss dann ihrer Sanierungspflicht für ihre Grundstücke Genüge tun.
Streit um Prüfverfahren
Die Vertreterin der Interessenvereinigung Haus und Grund lobte die Nachbesserungen, bat allerdings in einigen Details noch um Korrekturen. Zustimmendes Nicken auch bei vielen der etwa 70 Zuhörer im Ausschuss. Erst nach dem Beschluss gab es erneut Proteste – ausschließlich zu einer Frage: Warum setzt die Stadt noch weitere Prüfverfahren ein, wenn mit einer Kamera keine Schäden im Kanal entdeckt wurden. Klare Aussage der Stadtentwässerung: Weil es das nicht geben könne und irgendwo immer etwas undicht sei.

Göttinger Tageblatt, 28.06.2007, Seite 11

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