Rauchmelderpflicht auch in Altbauten

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Bis zum 31.12.2015 müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer Rauchmelder installieren.
Ignoriert der Eigentümer diese Verpflichtung, kommt eine Haftung für Schäden im Brandfall in Betracht.
• Warum sollte man Rauchmelder installieren?
• Müssen Rauchmelder eine bestimmte DIN erfüllen?
• Wo sollten sie installiert werden?
• Wer ist verantwortlich für Wartung und Instandhaltung?
• Wer trägt die Kosten für Anschaffung und Inspektion?

Fragen gibt es viele.
Damit Sie aber weiterhin beruhigt schlafen können, besuchen Sie uns am

Mittwoch, 10. April 2013, 19:00 Uhr in der Heidjer Stube.

Hier steht uns während unseres Stammtischabends als Referent Matthias Rinn zur Verfügung. Im Anschluss an diesen Vortrag werden noch offene Fragen gern beantwortet.

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