Grußwort des Verbandspräsidenten Hans Rauch

20 Jahre Landesverband Brandenburg


Als Präsident des Verband Wohneigentum grüße ich Sie ganz herzlich zu Ihrer Feierstunde „20 Jahre Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V.“ Ich freue mich, dass ich heute bei Ihnen an dieser Feierstunde teilnehmen kann und bedanke mich ganz herzlich für die freundli-che Einladung hierzu.
Diese Einladung war mir ein willkommener Anlass, dass ich Sie, unsere Freunde in Brandenburg erstmals als Präsident des Verbands Wohneigentum besuche, wenn man von der Bundesver-bandstagung im vergangenen Jahr in Potsdam einmal absieht. Erlauben Sie mir bitte deshalb, dass mein Grußwort etwas üppiger ausfällt, als man dies gemeinhin von einem Grußwortredner er-wartet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Nachdem im Jahr 2009 im politischen Umfeld in vielen Veranstaltungen an den Mauerfall vor 20 Jahren und am 3. Oktober 2010 an die Wiedervereinigung vor 20 Jahren erinnert wurde, kann in diesem Jahr der Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V., der am 11. Januar 1991 gegründet wurde, mit der heutigen Festveranstaltung sein 20-jähriges Bestehen feiern. Kurz nach seiner Gründung, am 22. März 1991, ist der „Deutsche Siedlerbund, Gesamtverband für Kleinsiedlung und Eigenheim e.V., Landesverband der Brandenburgischen Siedler e.V.“, wie sich der Verband damals nannte, dem Verband Wohneigentum, dem damaligen Deutschen Siedler-bund, beigetreten.
Wenn wir heute das 20-jährige Beststehen des Verband Wohneigentum Landesverband Branden-burg e.V. feiern, drängt sich natürlich die Frage auf, was war zuvor? Dabei stellen wir fest, dass das organisierte Siedlungswesen bis in die Zeit nach dem 1. Weltkrieg zurückreicht.
Damals schuf der Staat mit der Verabschiedung verschiedener Gesetze in den Jahren 1918 bis 1920 die Grundlagen zur Schaffung von Kleinsiedlungen. Nachdem bereits im Kriegsjahr 1918 durch den Erlass des Preußischen Wohnungsgesetzes mit sogenannten Mindeststandards für Wohnungen der Staat erstmals in die Wohnungsversorgung der Bevölkerung eingriff, wurden in den Jahren 1919 und 1920 mit dem Erlass der Verordnung über das Erbbaurecht, der Verabschiedung des Reichssiedlungsgesetzes und dem Inkrafttreten des Reichsheimstättengesetzes, die Voraussetzungen für den Bau von Kleinsiedlungen geschaffen. Mit diesen “Hilfen” wollte der Staat dazu beitragen, für die zurückkehrenden Soldaten wie auch für die Kriegerwitwen durch die Schaffung von bodenverbundenem Eigentum -einer Heimstätte- die Kriegsfolgen mildern und damit die noch junge Demokratie stärken.
Bereits im Mai 1919 wurde die „Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V., Sitz Dresden“ als Selbsthilfeverein für Kriegsheimkehrer, Witwen und Arbeitslose gegründet. Damit war die erste Vorläuferorganisation des Deutschen Siedlerbundes entstanden. Im Januar 1923 wurde der Verein in „Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V., Sitz Dresden“ umbenannt, der das Verbandsorgan „Sächsische Siedlerzeitung” herausgab, Nachfolgeheft von „Der Siedler“. Im Juli 1933 erfolgte die Umbenennung in „Deutscher Siedlerbund e.V., Sitz Dresden“, das Verbandsorgan hieß danach „Deutsche Siedlung“. Ab seiner Sitzverlegung 1935 nach Berlin übernahm der Deutsche Siedlerbund die Betreuung der Klein- und Eigenheimsiedler im gesamten Reichsgebiet. Damit ist das Jahr 1935 auch das Gründungsjahr auf das sich der nach dem Krieg im Westteil Deutschlands wieder gegründete Deutsche Siedlerbund und heutige Verband Wohneigentum bezieht und deshalb im Rahmen seiner Bundesverbandstagung am 16. Oktober 2010 in Potsdam sein 75-jähriges Jubiläum feiern konnte.
Im Gebiet der ehemaligen DDR organisierten sich in den ersten Nachkriegsjahren die Siedler zu-sammen mit den Kleingärtnern, wie dies in weniger bedeutendem Umfang auch in verschiedenen westlichen Bundesländern erfolgte. Durch die Währungsreform 1948, die Gründung der Bundesre-publik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1949, entwickelten sich grundsätzlich unterschiedliche Gesellschaftsformen in den beiden deutschen Staaten. Diese Tei-lung Deutschlands machte die Gründung eines einheitlichen gesamtdeutschen Siedlerbunds un-möglich. Die Gründung eines zentralen Verbandes in der damaligen DDR scheiterte in jener Zeit an den politisch Verantwortlichen. Um den Siedlern und Kleingärtnern dennoch eine Verbandsstruktur zu ermöglichen, wurde eine Angliederung an den „Freien Deutschen Gewerkschaftsbund“ (FDGB) empfohlen, der hierzu in allen Gliederungen gesonderte Abteilungen „Kleingartenhilfe“ einrichtete, der sich bis Ende 1949 alle Kreis- und Landesverbände anschlossen.
Mit der Verwaltungsreform 1952 wurden die Strukturen der fünf Länder aufgelöst und durch fünf-zehn Verwaltungsbezirke ersetzt. Damit einhergehend lösten auch die Kleingärtner und Siedler ihre Landesorganisationen auf und bildeten in jedem neuen Verwaltungsbezirk einen Bezirk mit Bezirksvorstand. Mit der Organisation von 650.000 Kleingärtnern und Siedlern und den sich daraus ableitenden Aufgaben sahen sich die Gewerkschaften bereits im Jahr 1952 überfordert und unterstützten den Wunsch der Kleingärtner und Siedler nach einer eigenen Organisation.
Nachdem ab 1954 auf Kreisebene auch die Kleintierzüchter dem Verband zugeordnet wurden, dauerte die Gründung einer zentralen Interessenvertretung noch bis 1959. Auf einem Gründungskongress am 28. und 29. November 1959 in Leipzig wurde der Verband der Kleingärtner Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) als Organisation für das gesamte Gebiet der DDR gegründet. Er gliederte sich in Bezirke, Kreise und Sparten aller Fachrichtungen auf örtlicher Ebene.
In der DDR waren die Siedler eine fest geplante Größe bei der Erzeugung von Früh- und Edelgemüse, aber auch von Beeren und Obst. Obwohl es keinen Zwang zum Verkauf von selbst erzeugten Produkten gab, unterstützten aber die Ankaufspreise, niedrige Kosten für die Produktionsmittel und Wettbewerbe unter den Siedlersparten dieses Ziel.
Klein- bzw. Eigenheimsiedlungen wurden in der DDR nicht gebaut. Dennoch entstanden auf Bau-lücken in bestehenden Siedlungen und in den Randbereichen von Städten und Gemeinden Eigenheime. Den Bauplatz bekamen diese „Bauherren“ zur Nutzung auf unbegrenzte Zeit kostenlos per Urkunde zugeteilt. Erst nach der Wende konnten diese Grundstücke käuflich erworben werden.
An dieser Stelle ist auch die Besonderheit von Wochenendsiedlern zu erwähnen, die ab 1978 eine eigene Fachrichtung im VKSK bildeten. Diese Wochenendsiedlungen entstanden auf gepachtetem Öd- oder Brachland, welches für Gartennutzung ungeeignet war. Die dort errichteten Wochenendhäuser wurden im Regelfall an den Wochenenden und im Urlaub zu Wohnwecken genutzt. Eine Ganzjahresnutzung war aber weder vorgesehen, noch möglich. Nach 1990 konnten teilweise auch diese Grundstücke käuflich erworben werden.
Mit der Wende am 9. November 1989 und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vollzog sich auch in der Organisation der Siedler in der ehemaligen DDR ein Wandel. Bereits in den ersten Monaten nach der Wende sprachen sich die Siedler und Kleingärtner recht bald für einen eigenständigen Verband ohne die Kleintierzüchter aus. Dies führte am 7. Juli 1990 zur Gründung des „Verbandes der Garten- und Siedlerfreunde e.V.“ (VGS). Aber auch hier fühlten sich die Siedler nicht heimisch. Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der Siedler und Kleingärtner, letztere unterlagen dem Kleingartengesetz, trugen hierzu besonders bei. In dieser Phase entwickelten sich die ersten Gespräche mit Spitzenvertretern des damaligen Deutschen Siedlerbundes, woraus sich Seminare für Vorstände, Hilfen und Patenschaften entwickelten. Mit der Wende entstanden 1990 auf dem Gebiet der DDR wieder die ursprünglichen Länder in ihren Grenzen von 1937. Damit wurde auch das Land Brandenburg per Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik, dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990, wieder gegründet.
So war es nicht verwunderlich, dass sich recht rasch nach der Wende im November 1989 die Sied-ler in Brandenburg in einem eigenständigen Verband der Siedler und selbstnutzenden Wohneigen-tümer organisierten. Seit dem 22. März 1991 gehört der Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V. dem Bundesverband an und arbeitet seither erfolgreich im Bundesvorstand mit. Seit 1995 wird diese Aufgabe vom derzeitigen Vorsitzenden Siegfried Berger wahrgenommen, der auch seit Oktober 2007 im 7-köpfigen Präsidium des Verbands Wohneigentum die Interessen von nahezu 370.000 selbstnutzenden Wohneigentümern vertritt.
Meine Damen und Herren, auch an einem Festtag wie heute kommen wir als Verband für selbst-nutzende Wohneigentümer nicht umhin darauf hinzuweisen, dass es zu den entscheidenden Auf-gaben des Verbands Wohneigentum gehört, die Wohnungspolitik konstruktiv zu begleiten. Deshalb ergreifen wir jeden sachbezogenen Anlass, um Politikern und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen, Verbänden und Institutionen den hohen Stellenwert des Wohneigentums für unsere Gesellschaft aufzuzeigen.
Anlässe gibt es viele, aber auch die Themen gehen dem Verband Wohneigentum nicht aus. Seien es Energie und Klimaschutz, demographischer Wandel unserer Gesellschaft, Grundsteuer, Grund-erwerbsteuer, Erbschaftsteuer, aber auch die Interessen der Verbraucher bei Erwerb und Moder-nisierung ihres Eigenheims, daneben stehen auch verbandsinterne Themen, wie sich der Verband Wohneigentum in Zukunft noch positiver und schlagkräftiger aufstellt, auf der Agenda.
Sie sehen, viele wichtige Themen beschäftigen uns derzeit, die es alle Wert wären, hier kurz ange-rissen zu werden. Doch im Rahmen dieser Feierstunde ist es mir leider nicht möglich, auf diese Themenfülle einzugehen. Lassen Sie mich aber ein paar Ausführungen zur Neuregelung der Grundsteuer und der zukünftigen Verbandsausrichtung machen.

Das Thema „Reform der Grundsteuer“ wird seit mehr als 15 Jahren diskutiert. Die Notwendigkeit einer Reform ist unstreitig, denn die Basis für die Erhebung der Grundsteuer sind die Einheitswerte nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 in den neuen Bundesländern und vom 1. Januar 1964 in den alten Ländern. Die Einheitswerte, die ursprünglich Bemessungsgrundlage für mehrere Steuerarten waren, erfüllen diese Funktion derzeitig nur noch für die Grundsteuer. Deshalb sind die Bundesländer an einer raschen Reform interessiert.

Seit Sommer 2010 gibt es deshalb zwei Diskussionsmodelle. Eine Machbarkeitsstudie der Bun-desländer Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen auf der Basis von Verkehrswerten und ein weiteres Modell der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vom August 2010 nach dem Äquivalenzprinzip von Grundstücksflächen und nutzungsartabhängigen Äquivalenzzahlen. Inzwischen liegt ein weiteres Modell aus Thüringen und eine Aussage aus Nordrhein-Westfalen vor.

Während nach dem Modell der norddeutschen Bundesländer die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen auch zukünftig erhoben werden soll, geht der Vorschlag der süddeutschen Bundesländer von einem Wegfall der Grundsteuer A aus.

Beide Modelle wollen die Hebesätze der Städte und Gemeinden beibehalten, obwohl auch in den drastisch unterschiedlichen Hebesätzen viel „Zündstoff“ liegt. So lagen die Hebesätze 2010 laut Focus zwischen 68
Da die Grundstückswerte in der Bundesrepublik Deutschland sehr unterschiedlich und im Einzelnen von vielen Faktoren abhängig sind, die sich im Laufe der Zeit auch drastisch ändern können sehen wir als Verband Wohneigentum große Vorteile beim Modell der süddeutschen Bundesländer. Darüber hinaus liegt der Vorteil in einer vollautomatisierten Erhebung nach physikalischen Flächenmerkmalen der Grundstücke und Gebäude auf Basis der Daten der Katasterämter.

Die Kommunen stellen ihren Bürgern und den ansässigen Unternehmen die zur Nutzung der Grundstücke notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Soweit die hieraus entstehenden Kosten individuell zuordenbar sind, werden sie von den Nutznießern als Gebühren oder Beiträge erhoben (z. B. Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge etc.). Darüber hinausgehende Kosten und weitere gemeindliche Aufgaben (z. B. Brandschutz, Räumdienste, Kinderbetreuung, Schulen, Spielplätze, kulturelle Einrichtungen, Wirtschaftsförderung u.v.m.) werden durch die Kommunen zusätzlich über die Realsteuern finanziert, zu denen auch die Grundsteuer gehört.

Auch wenn für viele Steuerpflichtige die Grundsteuer eine ungeliebte Steuerart darstellt, wogegen in zurückliegender Zeit mehrfach erfolglos geklagt wurde, stellt sie für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar, da sie im Schnitt 18
Nachdem sich am 27. Januar die Finanzministerkonferenz mit den vorliegenden Alternativen be-schäftigt hat, wurden Aufträge erteilt, um an ca. 10.000 Beispielen die Auswirkungen der einzelnen Modelle zu berechnen. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse -etwa bis zum Jahresende 2011- wollen die Länderfinanzminister weitere Entscheidungen treffen.

Obwohl der Verband Wohneigentum noch keine abschließende Meinung zu den einzelnen Alter-nativen hat, möchte ich doch feststellen, dass eine Bemessungsbasis auf Verkehrswerten mit der gleichen Problematik behaftet wäre, wie die derzeitige Regelung, die deshalb nicht mehr Verfas-sungskonform ist, weil die Werte nie angepasst worden sind. Dies wäre beim süddeutschen Modell von vornherein ausgeschlossen, kann aber möglicherweise auch beim Thüringer Kombinations-modell unterstellt werden, wenn die Bodenrichtwerte, die für die Grundstücke herangezogen wer-den sollen, zukünftig regelmäßig fortgeschrieben und zeitnah in die Grundsteuermessbeträge ein-fließen. Am Ende wäre das Thüringer Modell möglicherweise sogar die bessere Lösung als das Modell der Südländer, wenn das süddeutsche Modell zusätzlich mit einer „Zonierung“ mit unter-schiedlichen Hebesätzen innerhalb einer Gemeinde, befrachtet würde.

Wie hoch die Grundsteuer im Einzelnen ausfällt, hängt aber weder von dem einen oder anderen Modell ab, sondern allein von den Hebesätzen, welche die einzelnen Gemeinden erheben. Die Forderung des Verbands Wohneigentum e.V. ist und bleibt:
Wir sagen ja zur Grundsteuerreform, aber die Reform muss kostenneutral für die Grund-stückseigentümer gestaltet werden.

Verbandsintern beschäftigen uns derzeit zwei wichtige Themen. Zum Einen sollen in einem AKr Zukunft ein Leitbild über die zukünftigen Aufgaben, die Ziele oder Visionen, sowie die Kultur, Werte und Prinzipien des Verbands Wohneigentum erarbeitet und danach gemeinsam mit allen Landesverbänden umgesetzt werden.

Auf weitere Details will und kann ich heute noch nicht eingehen, da der AKr Zukunft seine Arbeit erst in einigen Wochen verstärkt aufnimmt und damit in den nächsten Monaten, vielleicht bis weit ins kommende Jahr hinein, eine wichtige verbandspolitische Aufgabe zu erledigen hat, die losgelöst vom derzeitigen Grundsatzprogramm und ohne Vorgaben des Präsidiums, den Verband Wohneigentum zukunftsfähig ausrichten soll.

Danach gilt es natürlich, gemeinsam mit allen Landesverbänden, die Ergebnisse zeitnah umzuset-zen, damit der Verband Wohneigentum in seinen Zielen und auch in seiner Außendarstellung, ein einheitliches Auftreten garantiert.

Verbandsintern stehen wir zum Anderen mit dem Bundesverband Deutscher Siedler und Eigen-heimer, einem Schwesterverband mit rund 120.000 Mitgliedern bundesweit, am Beginn erfolgver-sprechender Fusionsgespräche. Unser gemeinsames Ziel ist, etwa bis Mitte dieses Jahrzehnts diese Fusion zu verwirklichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das 20-jährige Bestehen des Verbands Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V. gibt mir heute Gelegenheit, alle Mitglieder des Landesverbands namens des Verbands Wohneigentum und seines Präsidiums recht herzlich zu grüßen und Ihnen zu Ihrer heutigen 20-jährigen Bestehensfeier die besten Glückwünsche auszusprechen.
Mein besonderer Dank gilt den Freundinnen und Freunden, die in den vergangenen 20 Jahren durch ihre ehrenamtliche Arbeit den Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V. aufgebaut und durch ihren persönlichen Einsatz weiterentwickelt haben. Darüber hinaus danke ich insbesondere den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die derzeitig im Landesver-band, in den Kreisgruppen und in den Mitgliedsvereinen des Verband Wohneigentum Landesver-band Brandenburg e.V. Verantwortung tragen. Ich danke allen, die durch ihr Engagement die Ge-meinschaften unterstützen, die Verbraucherinformation und das Dienstleistungsangebot ausbauen und so für ihre Mitglieder aber auch darüber hinaus für alle Interessenten von selbstgenutztem Wohneigentum in Brandenburg vorbildliche Arbeit leisten. Insbesondere danke ich dem Landes-verbandsvorstand mit seinem Vorsitzenden und meinem Präsidiumskollegen Siegfried Berger an der Spitze.
Dem Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V., allen ihren Mitgliedsfamilien, allen Freunden und Gönnern, welche den Verband Wohneigentum Landesverband Brandenburg e.V. unterstützen, wünsche ich im Namen des Verbands Wohneigentum e.V. eine erfolgreiche Zukunft. Insbesondere wünsche ich Ihnen und nicht zuletzt auch dem Bundesverband, dass es Ihnen in den kommenden Jahren gelingt, die Mitgliederzahl deutlich zu steigern.
Neben einer erfolgreichen Mitgliederentwicklung wünsche ich dem Verband Wohneigentum Lan-desverband Brandenburg e.V. eine breite Anerkennung seiner erfolgreichen Arbeit für den Bau, Schutz und Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums.
Ich danke Ihnen, dass ich zu Ihnen sprechen durfte und wünsche weiterhin eine schöne und er-folgreiche Feierstunde.
Hans Rauch

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