Aktuelle Themen Das sollten Sie wissen!
Mitglieder des Verbandes Wohneigentum e. V. können beim Einkaufsverbund PRO CLIENTA günstiger einkaufen. Das Unternehmen hat mit Herstellern und Unternehmen Sonderkonditionen ausgehandelt. Fahrzeughändler und -vermieter,Apotheker und Drogisten, Möbel- und Versandhändler, Reiseanbieter, Kanzleien und Steuerbüros bieten Rabatte an, von denen die Mitglieder des VWE ohne zusätzlichen Gebühren profitieren können.
Weitere Informationen bei PRO CLIENTA: http://www.einkaufsverbundwohneigentum.de
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Geldinstitute verkaufen vermehrt Immobilien-Kredite an in- oder ausländische Finanzinvestoren, die damit saftige Gewinne durch Zwangsversteigerungen der Immobilien erwirtschaften und so oft vollkommen schuldlose Wohneigentümer um ihren Besitz bringen. Und das ist sogar rechtlich abgesichert!.
Kreditinstitute müssen im Vorfeld über die Risiken eines abtretbaren Vertrags informieren oder Darlehensverträge anbieten, die nicht abgetreten werden dürfen.
Im Falle der Abtretung oder des Gläubigerwechsels muss der Kunde ein Recht erhalten auf Information nach dem Umwandlungsgesetz und ein Sonderkündigungsrecht ohne Pflicht zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Beim Verkauf muss die Sicherungsabrede durch Grundschuld mitübertragen werden, so dass keine zusätzlichen Forderungen erhoben werden können.
Der Darlehensgläubiger darf kein Kündigungsrecht bei geringfügigen Leistungsstörungen haben. Der Schutz des selbst nutzenden Wohneigentümers wird dem Schutz eines Mieters gleichgestellt.
Unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft die Forderungen des VWE!
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Das Unglück hat viele Gesichter. Verkehrsunfall, Herzinfarkt oder ein Sturz von der Leiter- plötzlich wird der Haupternährer der Familie zum Pflegefall. Hat der Verunglückte als Einziger eine Bankvollmacht, stehen Partner und Kinder ohne Geld da. Selbst Einschreiben händigt die Post nicht aus, wenn der Adressat zuvor keinen Vertreter benannt hat.
Fragen Sie Ihren Vorsitzenden nach Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung!
Jeden von uns kann es treffen - ein Angehöriger ist plötzlich verstorben und nun steht man ratlos davor: Was muss zuerst und dringend erledigt werden, was muss weiterhin alles benachrichtigt und veranlasst werden.
Fragen Sie Ihren Vorsitzenden nach einer Checkliste für Erblasser und Erben!
Die Broschüre Betreuungsrecht des Bundesministerium der Justiz mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht können Sie hier bestellen: http://www.bmj.bund.de/ratgeber