Aktuelles zuletzt geändert oder ergänzt am 11.11.2023

November 2023 - Themen aus der Kreistagsversammlung:
Den Link zu einer Infoseite rund um Aufgaben des Kassenprüfers (Empfehlung Zrenner) findet ihr hier in unserer Homepage unter dem Reiter "Links"

November 2023: Am Sonntag, den 12.11.23 findet dies diesjährige Kreisverbandsversammlung statt. Wir bergrüßen Vertreter unserer Gastgebergemeinde und den Präsidenten des Landesverbands Bayern Herrn Rudolf Limmer. Die Vorstandschaft freut sich auf zahlreiche Teilnahme.

September 2023: Treffen der KV Vorstandschaft am 24.9.23 in Fichtenhof. Thema Rückschau und Vorbereitung Kreisverbandsversammlung

Januar 2023: Die Kreisvorstandschaft trifft sich am 25.1.23 zu einer ersten Sitzung in Fichtenhof, Landgasthof Erras.

November 2022: Kreisverbandsversammlung mit Neuwahlen (bei einem Scheitern der Wahlen wird der Kreisverband aufgelöst) am 13.11.2022, 09 Uhr, im Gasthaus Kopf in Altmannshof. Ich bitte die Siedlergemeinschaften die ihnen zustehenden Delegierten zu benennen und uns die Teilnahme bald möglichst mitzuteilen.

Info: Am 30.09.2022 fand im Siedlerheim der SG Lengenfeld eine Besprechung der SG Vorsitzenden des Kreisverbandes statt. Dieser wurde notwendig, weil sich bisher keine Kandidaten für die Neubesetzung der Kreisvorstandschaft gefunden haben. Wir wollten hier nochmals nach, hauptsächlich einem neuen Kreisvorsitzenden, suchen. Reinhard Ott tritt aus verschiedenen Gründen nicht mehr an. Sollte es nicht gelingen die Positionen künftig neu zu besetzen, steht im Rahmen der diesjährigen Kreisverbandsversammlung entweder die Neuwahl oder die Auflösung des Kreisverbandes an.

Ergebnis: Es konnte kein Nachfolger für Reinhard Ott gefunden werden. Auch die weiteren amtierenden Vorstandsmitglieder werden nicht mehr zur Wahl antreten und auch für diese gibt es keine Kandidaten.





Demnächst findet Ihr auf der Seite des Bezirksverbandes Oberpfalz und des LV Bayern eine Präsentaton unseres Präsidenten Rudolf Limmer zum Thema Grundsteuermeldung. Dies soll Euch bei der Abgabe Eurer Datenmeldung zuur Grundsteuer unterstützen.


Wichtig: Liebe Siedlerfreundinnen und -freunde, sicher haben Sie alle mitbekommen, dass wir in diesem Jahr Neuwahlen im Kreisverband haben werden. Ich werde, auch aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr für das Amt des Kreisvorsitzenden zur Verfügung stehen. Bisher hat sich leider noch kein potentieller Nachfoler gefunden. Ich rufe daher alle Mitgliederdazu auf, sich bei mir zu melden, wenn sie Interesse an einer Mitarbeit im Kreisverband, auch auf anderen Positionen haben. Wir suchen also dringend nach neuen Kräften. Danke für Eure Unterstützung im Voraus.


Wichtiger Hinweis:


Es bestehen derzeit keine Einschränkungen mehr bei der Durchführung von Jahreshauptversammlungen, die sind wieder möglich.


Festsetzung der Grundsteuersätze nach dem bayerischen Modell: Zur Meldung der Grunddaten wird jeder Grundstücksbesitzer in Bayern eigens angeschrieben. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik und zum Ausfüllen der Formblätter haben, kann die Geschäftsstelle, Frau Friedrich, sie jederzeit informieren. Eine offizielle Beratung ist rechtlich nur Steuerberatern möglich. Frau Friedrich und Frau Fellner werden eigens für dieses Thema vorbereitet.

Der Ministerrat hat für die künftige Berechnung der Grundsteuer folgende Kriterien festgelegt. Der bayerische Landtag hat diesem Konzept mittler Weile zugestimmt.

1. die Grundsteuer beträgt 0,04 Euro/qm freie Fläche.
2. Bei bebauten, nicht bewohnten Flächen wurde der qm-Preis auf 0,50 Euro/qm festgesetzt.
3.Für bebaute und gleichzeitig bewohnte Flächen gilt ein Statz von rund 0,35 euro; (die 50 Cent abzüglich 30 Prozent). Dieser Betrag wird dann mit den jeweiligen Hebesätzen der Gemeinden multipliziert. Wir haben das mal durch gerechnet und stellen fest, dass sich die Beträge zu den bisherigen Grundsteuerbeträgen für Eigenheimbesitzer kaum bzw. nur geringfügig ändern dürften.
Berechnungsbeispiel (Muster) bei einer Grundstücksgröße von 1000qm davon 150qm bewohnte Gebäudefläche bei einem gemeindlichen Hebesatz von 300.
1000 qm - 150qm = 850qm Freifläche
8500 x 0,04 = 34 euro;
150 x 0,35 € = 52,50 € ergibt insgesamt Grundlage 86,50 € dies mit dem Hebensatz von 300 (Prozent) also 3 multipliziert ergibt eine Grundsteuer von 259,50 €.
Das Datum für die Festlegung der Bemessungsgrundlage ist der 01.01.2022. Ab dem 01.01.2025 soll die neue Regelung in Kraft treten.





Mit Einführung des DAVO-Web wird künftig keine Mitgliederliste mehr darin veröffentlicht. Die Daten sollten die SG künftig im DAVO-Web ständig vorliegen haben. Wir gehen davon aus, dass Ausdrucke von Mitgliederlisten durch den Bezirk künftig kostenpflichtig werden. Mitgliederlisten werden 3 Euro kosten und andere Listen je 1 Euro.

Setzen Sie sich unbedingt mit Frau Fellner in Verbindung um Ihre Leitung nach Weiden im DAVO Web frei zu schalten. Anderenfalls können Sie keine Daten aus WEiden abrufen.




Weihnachtsgruß zum Herunterladen jetz im Archiv





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