Kanalsanierung
Dichtheitsprüfung - gute Nachrichten für Hausbesitzer
Die bisher verpflichtende Dichtheitsprüfung für häusliches Abwasser (umgangssprachlich "Kanal-TÜV") gehört der Vergangenheit an. Wohneigentümer müssen ihre Abwasserrohre nicht mehr in regelmäßigen Abständen testen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Dichtheitsprüfung aber weiterhin notwendig.
Politisches Hin und Her
Jahrelang beschäftigte die nordrhein-westfälische Politik die Diskussion, ob private Abwasserkanäle auf Löcher und Risse überprüft werden müssen. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP haben sich bereits im Koalitionsvertrag vom Juni 2017 darauf festgelegt, dass die Verpflichtung wegfallen soll. Der Landtag hatte am 19. Dezember 2019 beschlossen, die verpflichtende fristbezogene Dichtheitsprüfung abzuschaffen. Einige Monate nach der Abstimmung im Plenum, verabschiedete das Landeskabinett den Entwurf für eine "Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser". Nach langem politischen Hin und Her wurde das Thema also endlich zu einem Abschluss gebracht. Seit dem 13. August 2020 ist die Verordnung in Kraft.
Schutz von Trinkwasser
Niemand bestreitet, dass defekte Kanäle saniert werden müssen. Begründete Verdachtsfälle verlangen sofortiges Handeln. Hier geht es schließlich um den Schutz des Trinkwassers. Undichte Leitungen führen dazu, dass schädliche Rückstände in das Trinkwasser geraten - wie beispielsweise von Putzmitteln oder Medikamenten.
Verband befürwortet Aussage der Umweltministerin
Der Verband Wohneigentum NRW begrüßt, dass rein turnusgemäße Dichtheitsprüfungen der Vergangenheit angehören. Die neue Regelung wird sowohl dem Grundwasserschutz als auch dem Eigentumsschutz gerecht. Als Interessenvertretung für Hauseigentümer teilt der Verband die Auffassung der Umweltministerin, dass die Abschaffung zu einer finanziellen Entlastung der Haushalte führt.