"Aktuelles" vom Verband NRW

Bevor die Gartensaison an Fahrt aufnimmt, versorgt Sie das Team der Gartenberatung im Verband Wohneigentum mit aktuellen Tipps: und zwar vom 23. bis 27. Februar bei der nächsten Online-Gartenwoche. Einfach hier anmelden und kostenlos dabei sein.

Täglich ab 18 Uhr starten die Online-Webinare zu verschiedenen Gartenthemen, bei denen Sie auch Fragen stellen können.

Das Team der Gartenberatung vor frühlingshaftem Hintergrund
Gartenwissen von unseren Profis frei Haus: einfach anmelden und dabei sein   © Verband Wohneigentum/canva

Unsere Themen und Termine

Montag, 23. Februar 2026
Schere schärfen und los geht’s: Obstgehölzschnitt
Live vor der Kamera wird Schritt für Schritt gezeigt, wie sich Obstgehölzen jetzt fachgerecht schneiden lassen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Erziehungsschnitt von Obstbäumen in den ersten Jahren gelegt. Daneben wird auch der Schnitt von Weinreben und Kiwipflanzen anhand praktischer Beispiele vorgeführt. Tipps zu Schnittwerkzeugen und Schnittzeitpunkten gibt es auch: Ein Vortrag für alle, die Ihre Gartenpflanzen fachgerecht schneiden möchten.
Referent: Sven Görlitz, Gartenberater Verband Wohneigentum Baden-Württemberg
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Dienstag, 24. Februar 2026
Insektenfreundliche Gärten - so geht‘s
Was kann man vor der eigenen Haustür gegen das Insektensterben tun? Dieses Webinar zeigt, wie man im eigenen Garten Lebensräume für Insekten und andere heimische Tierarten schaffen kann, deren Überleben heute beeinträchtigt oder gar bedroht ist. Welche Strukturen sich dafür leicht aufbauen lassen, wird Schwerpunkt des Vortrags sein.
Referentin: Roswitha Koch, Gartenberaterin Schleswig-Holstein
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Mittwoch, 25. Februar 2026
Der pflegeleichte Garten
Um den Pflegeaufwand für Ihren Garten zu reduzieren, sind eine vorausschauende Anlage oder Umgestaltung des Gartens hilfreich und eine geschickte, standortgerechte Pflanzenwahl. Mit unseren Tipps zur stressfreien Gartenpflege bleibt in der zweiten Lebenshälfte mehr Zeit für den Garten-Genuss. Schönes Grün, das relativ wenig Arbeit macht, ist naturnah angelegt. Und das Beste dabei: Gärten, die sich am Vorbild der Natur orientieren, grünen und blühen, summen und brummen.
Referent: Martin Breidbach, Gartenberater Verband Wohneigentum Hessen
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Donnerstag, 26. Februar 2026
Frühjahrsschnitt an Sträuchern
In diesem Webinar erfahren Sie, welche Schnitttechniken das Wachstum Ihrer Sträucher fördern, Krankheiten vorbeugen und für eine prachtvolle Blüte sorgen. Auch geht es darum, wann der beste Zeitpunkt für den Rückschnitt ist, welche Methoden bei Zier- und Obststräuchern wie Johannisbeeren, Rosen & Co. am besten wirken - und wie man typische Fehler vermeidet.
Referent: Philippe Dahlmann, Gartenberater Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen
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Freitag, 27. Februar 2026
Der kinderfreundliche Garten
Einen Garten kinderfreundlich anzulegen, bedeutet weit mehr, als ein Klettergerüst und Sandkasten. Es geht darum, abwechslungsreiche und naturnahe Räume zu gestalten, in denen gleichzeitig gefahrlos gespielt und die Natur erfahren werden kann. Welche Pflanzen sollten besser gemieden werden, wo lauern oft übersehene Risiken, und welche einfachen Vorkehrungen machen den Garten zu einem sicheren Abenteuergelände?
Referentin: Angela Maria Rudolf, Gartenberaterin Niedersachsen
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Mit Steckersolargeräten - auch oft Balkonkraftwerke genannt - lässt sich ohne großen Aufwand am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade Strom produzieren und direkt selbst im Haushalt nutzen. Für eine Stromeinspeisung ins öffentliche Netz sind sie grundsätzlich nicht gedacht. Wir erklären, wie Steckersolar aktuell funktioniert und was sich 2025/2026 geändert hat.

Steckersolargerät auf dem Dach eines Eigenheims
Prinzipiell sind die Mini-Solaranlagen dafür gedacht, den laufenden Stromverbrauch tagsüber zu decken.   © Jörg Sutter

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin ausreichend - eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.

  • Die zulässige Wechselrichterleistung beträgt bis zu 800 W, sofern der Solarstrom ins eigene Hausnetz eingespeist wird.

  • Modulleistung (Solarmodule) ist je nach Anschlussart höher möglich: bis zu 960 W mit verbessertem Schuko-Stecker und sogar bis zu 2000 W mit Spezial-Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker)

  • Alte Ferraris-Zähler dürfen übergangsweise rückwärts laufen, bis der Messstellenbetreiber einen digitalen Zweirichtungszähler bzw. Smart Meter installiert.

  • Schuko-Stecker sind bei neuen Steckersolar-Geräten zulässig, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist (neue Norm DIN VDE V 0126-95).

  • Seit Herbst 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch auf Installation, wenn sie nicht unzumutbar ist.

Wie funktioniert das?

Stecker in die Steckdose und los? So ungefähr: Steckersolargeräte bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Dieser wandelt die erzeugte Sonnenenergie in normalen Haushaltsstrom um, der dann direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird - der Stromzähler läuft dadurch langsamer, es werden Stromkosten gespart.

Technisch unterscheidet man heute zwei mögliche Anschlussarten:

  • haushaltsüblicher Schuko-Stecker bis 960 W Modulleistung,

  • oder einen Spezialstecker (z. B. Wieland) bis 2000 W Modulleistung.

Entscheidend ist die Wechselrichterleistung von maximal 800 W für den Fall, dass eingespeist wird.

Unterschied Balkonkraftwerk - klassische PV-Anlage

Steckersolargeräte gelten rechtlich eher als stromerzeugende Haushaltsgeräte mit vereinfachter Installation und Registrierung - nicht als klassische Photovoltaik-Dachanlagen. Sie sind dafür gedacht, den Eigenverbrauch zu senken und nicht vorrangig zur Einspeisung.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt ausreichend und ersetzt die früher erforderliche Netzbetreiber-Anmeldung.
Wichtig beim Kauf

Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß der aktuellen Norm DIN VDE V 0126-95 haben und das Gerät sollte technisch sicher ausgelegt sein (Schutz gegen Rückströme, Überspannung etc.).

Eine zusätzliche freiwillige Prüfung durch Fachstellen wie der DGS-Sicherheitsstandard kann hilfreich sein.

Kosten & Förderung

Die Preise für Balkonkraftwerke sind 2025/2026 deutlich gesunken: Sets mit 800 W gibt es häufig im Bereich von wenigen hundert Euro bis etwa 500 €, größere Sets mit Speicher kosten entsprechend mehr.

Zahlreiche Kommunen fördern Balkonkraftwerke weiterhin - mit Zuschüssen, die je nach Ort und Leistung variieren.

Die Mehrwertsteuer auf Mini-PV-Anlagen entfällt, was die Anschaffung zusätzlich verbilligt.

Was ist rechtlich sonst noch wichtig

  • Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Nutzung nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten - Steckersolargeräte sind seit 2024/2025 in vielen Fällen rechtlich privilegiert vergleichbar mit der Installation von Wallboxen.

  • Bei Übertrag ins Netz kann ein Zweirichtungs-Zähler nötig werden, z. B. wenn man formal Einspeisevergütung beanspruchen möchte. Der Nutzer oder die Nutzerin muss hier aber nicht aktiv werden - das ist Aufgabe des lokalen Netzbetreibers.

 

 

Interview: Was ist wichtig für Menschen mit Wohneigentum, die sich für Steckersolargeräte interessieren?

Unsere Fragen beantwortet Jörg Sutter, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie

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Jörg Sutter, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie   © Picture People
Wann würden Sie Eigentümer*innen eher ein Steckersolargerät statt einer klassischen PV-Anlage empfehlen?
Jörg Sutter: Grundsätzlich gilt weiterhin: Bei selbst genutztem Wohneigentum ist eine größere Photovoltaik-Dachanlage meist die sinnvollere Lösung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen - also ausreichend Dachfläche, wenig Verschattung und ein guter Dachzustand. Damit lässt sich deutlich mehr Solarstrom erzeugen und wirtschaftlich nutzen.

Steckersolargeräte werden aber auch im Eigenheim weiterhin nachgefragt, und das aus folgenden Gründen:
a) Wenn das Dach stark verschattet ist oder zunächst saniert werden müsste. Dann kann ein Steckersolargerät ein sinnvoller Einstieg sein.
b) Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Technik erst einmal ausprobieren möchten, bevor sie in eine größere Anlage investieren.
c) Wenn etwa eine Einliegerwohnung genutzt wird und einzelne Haushalte ihren Stromverbrauch selbst senken möchten.

Durch die vereinfachte Anmeldung und höhere zulässige Leistungen sind Steckersolargeräte heute attraktiver als noch vor einigen Jahren.

Welche Leistung ist aus heutiger Sicht empfehlenswert - möglichst viel?
Sutter: Die Grundidee eines Steckersolargeräts ist, tagsüber den konstanten Grundverbrauch im Haushalt zu decken - etwa für Kühlschrank, Router oder Stand-by-Geräte. Entsprechend sollte sich die Leistung am tatsächlichen Strombedarf orientieren.

Ein kleiner Haushalt kommt oft mit einem Modul um die 450 Watt gut aus. Für größere Haushalte oder bei höherem Tagesverbrauch sind zwei Module sinnvoll. Heute gilt: Die Wechselrichterleistung darf bis zu 800 Watt betragen. Entscheidend ist diese Grenze, nicht die Modulleistung. Es ist also problemlos möglich, beispielsweise 800 oder auch mehr Watt Modulleistung an einen 800-Watt-Wechselrichter anzuschließen.

Warum spielen Einspeisung und Einspeisevergütung bei Steckersolargeräten weiterhin nur eine untergeordnete Rolle?
Sutter: Steckersolargeräte sind in erster Linie für den Eigenverbrauch gedacht. Nur wenn sehr viel Sonne auf wenig Verbrauch trifft - etwa während eines Urlaubs - wird überschüssiger Strom überhaupt ins öffentliche Netz eingespeist. Das ist erlaubt. Gesetzlich ist inzwischen klar geregelt, dass ein Steckersolargerät keine Einspeisevergütung erhält.

Hat sich die rechtliche Situation für Mieterinnen und Mieter verändert? Worauf sollten Vermieter heute achten?
Sutter: Ja, hier hat sich in den letzten Jahren Entscheidendes getan. Mieterinnen und Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Steckersolargerät zu installieren, solange keine unzumutbaren Gründe dagegensprechen. Steckersolargeräte sind damit rechtlich ähnlich gestellt wie etwa Wallboxen.

Vermieter können Auflagen machen, etwa zur sicheren Befestigung oder zur fachgerechten Montage, dürfen die Installation aber nicht pauschal untersagen. Hier kann die neue Steckersolar-Produktnorm helfen: Mit Verweis auf die Norm kann man technisch sichere Geräte fordern, ohne sich mit den Details beschäftigen zu müssen. Das wird nun noch eine Weile dauern, bis das in der Praxis funktioniert, denn die Norm wurde erst vor kurzem veröffentlicht, aktuell (im Januar 2026) sind noch keine Produkte gemäß der Norm auf dem Markt. Aber das wird sich hoffentlich bald ändern.

Gerade bei Sanierungen oder Modernisierungen kann es für Vermieter attraktiv sein, Steckersolargeräte gleich mitzudenken - etwa an Balkonen oder Fassaden. Das steigert die Attraktivität der Wohnungen und senkt für Mieterinnen und Mieter die Stromkosten.

Anna Florenske


Bonn/Berlin, 04.12.2025 - Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestags, die Ehrenamtspauschale anzuheben. Die finanzielle Entlastung sei ein wichtiges Signal, doch nach Auffassung des Verbands reicht sie nicht aus, um bürgerschaftliches Engagement langfristig zu stärken und zu fördern.

eine Gruppe von Menschen on grünen T-Shirts sammelt Müll in Beutel, eine kurzhaarige ältere Frau mir Brille schaut dabei direkt in die Kamera
Die Umgebung sauber halten, die Fußballjugend trainieren oder die Buchausleihe in der Gemeindebücherei betreuen - Ehrenamtler leisten konkrete praktische Arbeit vor Ort.   © iStock/zamrznutitonovi


Verbandspräsident Peter Wegner erklärt:
"Die Anhebung der Ehrenamtspauschale ist eine wertvolle Anerkennung für die unzähligen Menschen, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen. Sie spiegelt die große gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts wider." Gleichzeitig betont Wegner, dass finanzielle Aspekte für viele Freiwillige nicht im Vordergrund stehen: "Die Menschen wollen helfen und unser Gemeinwesen stärken, doch viele haben Sorge vor rechtlichen Risiken oder empfinden die Bürokratie als hinderlich. Hier besteht dringend Handlungsbedarf."

Im aktuellen Positionspapier "Ehrenamt mit Zukunft" zeigt der Verband konkrete Maßnahmen auf, um Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Dazu zählen der Ausbau von Weiterbildungs- und Austauschformaten, die Verringerung von Haftungsrisiken sowie die Möglichkeit, Rentenpunkte für langjähriges Engagement anzurechnen.

In Deutschland engagieren sich rund 29 Millionen Menschen freiwillig. Allein im Verband Wohneigentum bringen sich rund 17.500 Ehrenamtliche in Nachbarschaftsvereinen und Siedlungen ein. Seit Jahren weisen Vereine und Verbände darauf hin, dass die Gewinnung neuer Aktiver zunehmend schwierig wird. Gründe dafür sind unter anderem eine steigende Arbeitsverdichtung sowie höhere Mobilitätsanforderungen, die langfristiges Engagement erschweren.

Wegner warnt vor den Folgen mangelnder Unterstützung:
"Das Ehrenamt leistet konkrete, praktische Arbeit vor Ort - ohne dieses Engagement wäre vieles nicht möglich: vom Fußballverein über die Nachbarschaftshilfe und die Gemeinde-Leihbücherei bis zur Unterstützung bei Wahlen. Wer diese Strukturen nicht stärkt, macht unser soziales Leben ärmer und gefährdet die Lebensqualität vieler Menschen."

Pressekontakt:

Katrin Ahmerkamp | Pressesprecherin Verband Wohneigentum
0228 60468-20 | presse@verband-wohneigentum.de

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