Grunderwerbsteuer

Verband Wohneigentum lehnt die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab.

In der neuen rot-grünen NRW-Koalition wird eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer diskutiert. Die Grünen fordern eine Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 3,5 Prozent auf 5 Prozent. Im Januar noch hatte der Finanzminister, Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD), im Landtag versichert, Pläne zur Anhebung der Grunderwerbsteuer existieren nicht, zeigte sich aber den Plänen des Koalitionspartner jetzt offen.
Der Verband Wohneigentum NRW wie auch der Kreisverband Lünen-Selm e.V. lehnen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer entschieden ab, wie der Vorsitzende Hans-Peter Bludau erklärt. Die Belastungsgrenze der Hauseigentümer ist längst erreicht:
• Steigerung der Grundbesitzabgaben.
• Die Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen
• Der Wohnbestand soll saniert und modernisiert werden.
• Energiesparmaßnahmen in großem Umfang werden vom Hauseigentümer gefordert.
• Eine Reform der Grundsteuer wird diskutiert, die vermutlich ebenfalls eine weitere höhere Belastung für den Hauseigentümer bringt.
• Die Einforderung eines Nutzungsentgeltes auf Abwasserleitungen.
• Erhöhung der Anliegerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen.
Hier stellt sich die berechtigte Frage: „Wovon sollen die Hauseigentümer dies alles bezahlen?“ Eine höhere Grunderwerbsteuer führt dazu, dass beim Verkauf älterer Immobilien an den nötigen Investitionen gespart wird, was nicht nur zu Lasten der Bauwirtschaft geht. Investiert wird dann auch nicht mehr in den Wohnungsbestand zur Hebung der Wohnqualität für den Eigentümer und Mieter. Häuser, in die nicht investiert wird, verkommen. Der Wert solcher Immobilien sinkt. Auch rückt gerade für junge Familien der Traum vom eigenen Haus durch dieses Maßnahmen in die Ferne.
Die Konsequenz: Die prognostizierten Mehreinnahmen werden sich in Zukunft durch geringere Verkaufspreise nicht erzielen lassen, so dass vermutlich bald schon eine weitere Anhebung der Grunderwerbsteuer ansteht. Eine Spirale, die gar nicht erst in Gang gesetzt werden darf. Auch hier sollte der Grundsatz gelten, eine „Kuh nicht solange zu melken, bis sie keine Milch mehr geben kann“, erklärt Hans-Peter Bludau im Namen des Kreisvorstandes Lünen-Selm e.V.

Mitglieder klagen gegen Nutzungsentgelt

Das seitens des städtischen Abwasserbetriebes SAL jetzt neu ab 2011 erhobene Nutzungsentgelt von 1 Mio Euro schlägt den Mitgliedern des Verbandes Wohneigentum „schwer auf den Magen“, wie der Vorsitzende des Kreisverbandes Lünen-Selm e.V., Hans-Peter Bludau, mitteilt.
Dieses Nutzungsentgelt soll eine „Entschädigung“ für mögliche Schäden, die durch Kanalverlegungen im Lüner Straßennetz eintreten könnten, sein. Wie willkürlich die Höhe dieses Nutzungsentgeltes ist, zeigt, dass der Betrag von anfangs 600 TEuro letztlich auf 1 Mio Euro angestiegen ist.
Nach Bekanntwerden dieser neuen Gebühr, die im Rahmen der „Sanierung“ des städtischen Haushaltes erhoben wird, schlugen bei den Vorsitzenden der Siedlergemeinschaften des Kreisverbandes die „Alarmglocken“. So wurde der Kreisvorstand in der letzten Gesamtvorstandssitzung im Oktober 2010 beauftragt, die Rechtmäßigkeit dieses in der Bundesrepublik bisher unbekannten „Nutzungsentgeltes“, das über die Abwassergebühren verrechnet wird, richterlich prüfen zu lassen.
In einer „Musterklage“ haben Mitglieder des Kreisverbandes in dieser Woche über die Lüner Anwaltskanzlei Dr. Strecker, Vertragsanwalt des Kreisverbandes, gegen den Gebührenbescheid der SAL – Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen, Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
Der Verband Wohneigentum finanziert die Klage über seine Rechtsschutzversicherung bzw. den Kreisverband Lünen-Selm e.V., so dass den Mitgliedern keinerlei Kosten entstehen.
Der Kreisvorstand wie auch der Landesverband NRW Verband Wohneigentum sehen in dieser neuerlichen Gebühr einen Dominoeffekt. „Sollte“, so Hans-Peter Bludau, „dieses Nutzungsentgelt einer richterlichen Prüfung standhalten, werden wohl alle Städte und Gemeinden nachziehen.“

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