Grundstückentwässerung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Siedlerfreundinnen und Siedlerfreunde.

Sie haben sicherlich aus der Presse und diversen Nachrichtensendungen die augenblickliche Situation zum Landeswassergesetz (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen) in Nordrhein Westfalen erfahren. Hiermit informieren wir Sie dazu nochmals ausführlich und bitten Sie gleichzeitig, die Mitglieder der jeweiligen Siedlergemeinschaft in diese Information mit einzubeziehen.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den geführten Gesprächen wird das bisherige Landeswassergesetz gravierend modifiziert werden. Es wurden seitens der NRW-Landtagsparteien verschiedene Varianten erarbeitet, wann Prüfungen durchgeführt und welche festgestellten Schäden saniert werden müssen. Niemand kann augenblicklich vorhersagen, wie die neue Durchführungsverordnung zum Landeswassergesetz letztlich aussieht.

Was heißt das konkret und was für Empfehlungen gibt Ihnen der Kreisverband Lünen-Selm e.V.? Grundsätzlich empfehlen wir, die von SAL nach der Kanalprüfung den Hauseigentümern zugestellten Sanierungsvorgaben bis zur endgültigen Verabschiedung einer neuen Durchführungsverordnung durch die Landesregierung NRW ruhen zu lassen, also keinerlei Reparaturen/Sanierungen vorzunehmen.

Nach Auskunft von in diesem Verfahren involvierten Stellen findet die nächste Plenarsitzung des Landtages in dieser Sache am 19. April 2012 statt. Danach wird es noch weitere Beratungsgespräche in Ausschüssen und den Parteien geben. Möglich ist, dass die neue Verordnung noch vor der Sommerpause des NRW-Parlamentes verabschiedet wird, wahrscheinlicher erscheint uns aber der Herbst 2012.

Der Vorstand des Kreisverbandes rät deshalb allen Mitgliedern, bis zu dieser neuen Durchführungsverordnung keinerlei Aktivitäten (Sanierung nach Vorgabe des SAL) zu entwickeln. Bei Rohrbrüchen (Schadensklasse A) sollte eine Sanierung mit dem SAL besprochen werden.

Visuelle Prüfungen der Abwasserleitungen sollten zur jetzigen Zeit auch nur in den Wohngebieten vorgenommen werden, die in einem Bergabbaugebiet liegen bzw. lagen, um mögliche Regressansprüche nicht verjähren zu lassen. Bei Rückfragen wie auch der Prüfung des Hauses auf Schieflage steht der Kooperationspartner des Kreisverbandes, die Firma Altegoer GmbH, Telefon 0234/953920, www.altegoergmbh.de , kostenfrei zur Verfügung. Nochmals, es entstehen keinerlei Kosten bei einer Inanspruchnahme der Firma Altegoer. Auch bei bestehenden Versicherungs-Altverträgen, die eine Schadensregulierung an den Abwasserleitungen beinhalten und wo eine Erweiterung (z. B. Elementarschäden) angedacht ist, sollten die Abwasserleitungen ebenfalls einer visuellen Prüfung unterzogen werden. Ansonsten raten wir, grundsätzlich abzuwarten!

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

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