Versicherungsschutz im Ehrenamt

Versicherungsschutz im Ehrenamt
Das Land NRW hat im November 2004 eine Sammelversicherung abgeschlossen, damit freiwilliges unentgeltliches Engagement für die Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird. Mit den Versicherungen in den Bereichen Unfall und Haftpflicht im Ehrenamt werden Lücken im vorhandenen Versicherungsschutz geschlossen.
Der Sammelvertrag versichert Freiwillige, die bei der Ausübung ihres Ehrenamtes keinen privaten oder gesetzlichen Unfallschutz haben.
Einzelne Personen oder Initiativen müssen sich nicht extra anmelden.
Im Schadensfall wendet man sich einfach an die zuständige Versicherung. Diese übernimmt dann die Regulierung des Schadens. Bestehen aber andere Unfall- oder Haftpflichtversicherungen von Vereinen oder sozialen Organisationen, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden. Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.
Versicherungsschutz im Ehrenamt; Tel.: 0180/3100 110;
E-Mail: service@zuerich.de Internet:http://www.engagiert-in-nrw.de
Im Schadensfall: Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603-6112.
Welchen Schutz bieten die Sammelverträge?

Unfallversicherung
Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherung vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherung, wird die Differenz ausgeglichen.Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

Leistungen:
175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,
10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
2.000 € für Heilkosten (subsidiär),
1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).

Haftpflichtversicherung
Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls ehrenamtlich,freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit,die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Versichert ist vor allem das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen und andere sind verpflichtet, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten sicherzustellen. Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

Leistungen:
2.000.000 Euro für Personenschäden,
2.000.000 Euro für Sachschäden,
100.000 Euro für Vermögensschäden.
Voraussetzungen für Unfallversicherung Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Voraussetzungen für Haftpflichtversicherung
Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit
in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeitund Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen. Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.

Versicherungsschutz NRW.pdf (487.6 KB, PDF-Datei)

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