Herzlich Willkommen beim Verband Wohneigentum 14 Linden Weil am Rhein-Otterbach

Der Verband Wohneigentum 14 Linden Weil am Rhein-Otterbach (ehemals Siedlergemeinschaft "14 Linden") besteht seit über 80 Jahren!
Der Verein wurde 1936 gegründet und hat aktuell etwa 80 Mitgliedsfamilien.

Entstehung der Siedlung.doc (30.0 KB, DOC-Datei)

Auf Initiative von Dario Sterker wird in der Adventszeit
jeden Donnerstag im Advent

30. November
7. Dezember
14. Dezember
21. Dezember

von 19-22 Uhr ein Spieleabend stattfinden.

Einfache Spiele offen für alle, keine Anmeldung


Vom Septemberhock 2023 ein paar Bilder:

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© Petra W
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© Petra W

Vom Verband wurde ein offener Brief an die Bundesministerin Geywitz und Bundesminister Habeck übersand.

Termin-Vorschau 2023

Folgende Termine sind für 2023 schon festgesetzt, alle Veranstaltungen finden in unserer Waldschenke bzw. auf dem Außengelände statt, es erfolgen noch eigene Einladungen zu den einzelnen Terminen.

Samstag 30.09.2023 Monatshock
Samstag 14.10.2023 Herbsthock m. Bastelaktion
Sonntag 19.11.2023 Volkstrauertag
Sonntag 10.12.2023 Weihnachtskaffee

Wir freuen uns auf viele Teilnehmer/innen!

termine aktualisiert.pdf (341.0 KB, PDF-Datei)

Neues zur Grundsteuer und korrigierte Bodenrichtwerte. Aus der Badischen Zeitung und auch aus der Weiler Zeitung die Berichte vom 29.03.2023:

Grundsteuer .pdf (21.5 KB, PDF-Datei)
Grundsteuer2.pdf (9.6 KB, PDF-Datei)

Brennpunktthema Grundsteuerreform/Grundsteuerwertbescheide
Da von den teilweise extremen Entwicklungen der Grundsteuerreform sehr viele Mitglieder unserer Gemeinschaften betroffen sein werden, hat der Landesverband in seiner Vorstandssitzung im November beschlossen, einer gemeinsamen Verfassungsklage mit dem Bund der Steuerzahler sowie Haus + Grund Baden und Württemberg beizutreten. Die Klage wurde am 8.12.2022 eingereicht. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um die extreme Schlechterstellung unserer Mitglieder abzuwenden.

Damit auch Sie davon profitieren können, gilt folgende Empfehlung:
1. Die verlängerte Abgabefrist bis 31.01.2023 möglichst abwarten.
2. Gegen bereits ergangene Bescheide, die nicht vorläufig sind, Einspruch einlegen. Ein Musterschreiben für den Einspruch finden Sie auf unserer Website unter https://www.verband-wohneigentum.de/baden-wuerttemberg/on239185

Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass die Bescheide NICHT vor einem Urteil der Verfassungsklage bestandskräftig werden. Sobald die Bescheide vorläufig ergehen, wird ein zukünftiges Urteil vollumfänglich wirksam.


PRESSEINFORMATION
Stuttgart/Karlsruhe, 19.01.2023

Landesgrundsteuer Baden-Württemberg:
Zweite Musterklage der Verbändekooperation bei Gericht eingereicht
Die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben eine zweite Musterklage gegen das Landesgrundsteuergesetz beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht. Mit die-ser weiteren Klage sollen Fragen rund um das System der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrund-lage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg untersucht werden. So ist aus Sicht der beteiligten Verbände das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte intransparent und ungenau. Gerade bei Grundstücken mit großen Grünflächen müssten laut den Gutachterausschüssen Abschläge vorgenommen werden, die aber vom Landesgrundsteuergesetz ausgeschlossen sind.

Was können Betroffene tun?
Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die vier Verbände Eigentümern, die sich durch das neue Grund-steuerrecht in ihren Rechten verletzt sehen, mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Aktenzeichen für erste Musterklage steht fest
Die erste Musterklage wird unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 geführt. Dieses kann von den Steuerzahlern verwendet werden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid findet sich entweder auf den Homepages der Verbände oder kann bei den Verbänden angefordert werden.

Ansprechpartner der Verbände:
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
Eike Möller
presse@steuerzahler-bw.de
0711 / 767 740
Haus & Grund Württemberg e.V.:
Ottmar H. Wernicke
mail@hugw.de
0711 / 237 650
Haus & Grund Baden e.V.:
Thomas Haller
info@landesverband-baden.de
0721 / 8312810
Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.:
Andreas Werth
baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de
Telefon: 0721 / 98 16 20 Dr. Jürgen Wetterauer juergen.wetterauer@verband-wohneigentum.de Telefon: 0721 / 98 16 20

Auf der Seite des Landesverbands www.verband-wohneigentum....erg/on238001 sind weitere interessante Hinweise zur neuen Grundsteuer.



In der dunklen Jahreszeit sind auch in unserer Region wieder vermehrt Einbrüche festzustellen. Daher hat die Polizei in Zusammenarbeit mit dem Verband einen Flyer zur Verfügung gestellt.



In der Lokalen Presse sind zum Thema Otterbach Süd, Stadtteilentwicklung, sowie auch Berichte zum Gateway und Hafen einige Pressemitteilungen veröffentlicht worden. Diese finden sie im Menüpunkt Presse.


Weitere Infos finden sie im Menü (oben rechts)


Verband Wohneigentum
14 Linden Weil - Otterbach

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