Hausanschluß dicht?
Informationen für Grundstückseigentümer
Gemäß § 45 der Landesbauordnung in NRW (BauO NW) sind "Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können." Die Dichtigkeit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen.
Mit diesem link zur Information der Stadt Bergkamen
http://www.bergkamen.de/bk/i_amtl.nsf
Bürgerdienste -->Ämter S-Z --> Stadtbetrieb Entwässerung (S E B)
-->SEB Grundstücksentwässerung / Dichtheitsprüfung
Hier die Broschüre Hausanschluß Dicht im PDF Format
Hausanschluß Dicht.pdf (1.6 MB, PDF-Datei)