Hast du schon gehört 1_2004

Hast du schon gehört ? (1/2004)

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  • Neu: Einkaufsrabatt bei Wassenaar!

Bei Vorlage eines gültigen DSB-Ausweises bekommt Ihr ab sofort als Siedlerbundmitglied 7,5 % Rabatt bei dem Garten- und Zoocenter Wassenaar in Grambke, Auf den Delben 27.
Wir weisen darauf hin, dass der DSB-Ausweis nicht übertragbar ist und dieser an der Kasse vor Eingabe der Waren vorgelegt werden muß. Bitte haltet Euch daran, damit wir dieses Privileg nicht verlieren!
Generell sollte der Personalausweis zur Vorlage vorhanden sein!

  • Fahrt zum Hamburger Fischmarkt

Wie angekündigt, fährt die Siedlergemeinschaft am Sonntag, den 1. August, zum Hamburger Fischmarkt. Es sind noch einige Plätze frei. Anmeldung bei den Obleuten. Auskunft auch unter Tel. 66 75 38 oder 66 61 25.

  • Bau unseres Geräteraumes

Der geplante Bau eines 3 x 4 m großen Geräteraumes für die Unterbringung von Zelten, Garnituren etc. an der Maibaumwiese ist mit aktiver Hilfe einiger Siedlerfreunde fertiggestellt worden. Stellvertretend für alle davon Beteiligten möchte der Vorstand den Siedlerfreunden Horst Wefer und Manfred Jaskiewitz den Dank der Gemeinschaft aussprechen.

  • Wettbewerb Die schönste Siedlung

Auch unsere Siedlergemeinschaft Aumund I nimmt am Bundeswettbewerb 2005 teil. Die Entscheidung auf Landesebene fand am 2. Juni 2004 statt.
Die Fachjury begutachtete die Straßen Ginsterweg, Apoldaer Straße und Dietrich-Speckmann-Straße.
Die Preisverleihung wurde auf der Landesverbandsversammlung Bremen/Bremerhaven am 27.06.2004 in der Seestadt vorgenommen. Wir haben den 4. Platz belegt. Zu dieser Versammlung entsendete unsere Siedlergemeinschaft Aumund I zehn Delegierte.

  • Gartenfachberatung

Unser Fachberater, Herr Klaus Grabener, bietet auch 2004 wieder interessante Gartenreisen an. Daneben beantwortet er auch gerne jederzeit Eure Gartenfragen unter Tel. 62 36 63.

  • Jahreshauptversammlung 2004

Gewählt wurden:

Antje Jaskiewitz

2. Kassenwartin

Henry Semken und
Emil Blümel

Obleute Schwaneweder Straße

Manfred Baumgart

1. Vorsitzender

Dieter Ohl

2. Vorsitzender

Manfred Jaskiewitz

1. Kassenwart

Monika Melich

Schriftführerin

 

 

Rechtsberatung


Notreparaturen

Froschkonzert

Verlangt ein Verbraucher von einem Handwerker lediglich eine Reparatur, die "einigermaßen aussieht", so kann er später kein Geld zurück verlangen, wenn er mit dem Handwerk nicht zufrieden ist und nicht beweisen kann, dass er "vollwertige Arbeit" verlangt hat.

Werden angrenzende Nachbarn durch Frösche in Nachbars Garten durch deren Froschgequake einer dauernden Geräuschentwickung ausgesetzt, die nachts den Lärmpegel von 45 dB (A) überschreitet, dann ist die Grenze des gesundheitlich Zumutbaren erreicht. Der Nachbar muss diesen Froschlärm nicht dulden, weil dies mit einem wesentlichen Verlust der Wohnqualität verbunden ist.

(Saarländisches Oberlandesgericht, Az.: 1 U 111/00)

(Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 B 133/98)

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