Hast du schon gehört 2_2004

Hast du schon gehört ? (2/2004)

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  • Fahrt am 30. Oktober 2004!

Unser Fachberater, Herr Klaus Grabener, veranstaltet am Samstag, dem 30. Oktober 2004, eine Fahrt zum Schloß Bückeburg und zum Museumspark Kalkriese im herrlichen Teutoburger Wald. Alles Weitere unter der Telefonnummer 62 36 63.

  • Dia-Vortrag

Unser Siedlerfreund Günter Egdmann wird am Freitag, dem 19. November 2004, um 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum Apoldaer Straße wieder die dunkle Jahreszeit mit einem wunderschönen Dia-Vortrag "Unsere Heimat und umzu" erhellen.

  • Siedlerfrauennachmittag

Alle Frauen der Gemeinschaft sind zum traditionellen vorweihnachtlichen Siedlerfrauen-nachmittag eingeladen. Am Freitag, dem 3. Dezember 2004, ab 15.30 Uhr, wird der männ-liche Teil des Vorstandes die Bewirtung bei Kaffee, Kuchen und Glühwein übernehmen.

  • Hamburg-Mannheimer-Versicherung

Der Landesverband Bremen/Bremerhaven des Deutschen Siedlerbundes hat schon über zwei Jahrzehnte mit der Hamburg-Mannheimer enge Verbindungen über diverse Gruppenversicherungen für die Mitglieder. Gemäß der beiliegenden Information wird der Vertreter der Hamburg-Mannheimer uns Siedlern die neue Palette der Versicherungsmöglichkeiten vorstellen. Es besteht für uns in keiner Weise eine Verpflichtung zu dem geplanten Informationsgespräch vor Ort.

Rechtsberatung


Freibeträge in Euro

Grundbuch

Bedingt durch die Währungsumstellung von DM auf Euro kam es auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu neuen Freibeträgen. Diese lauten seit dem 01.01.2002:

  • Ehegatten 307.000 €

  • Kinder, Stiefkinder sowie Abkömmlinge bereits verstorbener Kinder (Enkel) 205.000 €

  • Enkel und Stiefenkel, soweit der Elternteil noch nicht verstorben ist sowie Eltern und Voreltern 51.200 €

  • Eltern und Voreltern bei Erwerb durch Schenkung sowie Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen und Nichten sowie der geschiedene Ehegatte 10.300 €

  • Alle übrigen Erwerber, also entfernte Verwandte oder sonstige Personen, auch Verlobte oder Lebensgefährten 5.200 €

  • Eindeutig muss noch einmal gesagt werden, dass die Erbschaftsteuer genau so hoch wie die Schenkungsteuer ist.

  • Jeder kennt den Begriff „Grundbuch“. Doch was ist das eigentlich genau? Für alle, die es wissen wollen, nachfolgend die Erläuterung:

  • Das Grundbuch ist ein vom Grundbuchamt geführtes staatliches Register, in dem sämtliche im jeweiligen Grundbuchamtsbezirk liegende Grundstücke vermerkt sind. Lage, Bewirtschaftungsart sowie Größe der Grundstücke stehen im Bestandsverzeichnis.

  • Das Grundbuch ist in drei Abteilung gegliedert:

  • In der ersten Abteilung erfolgt die Eintragung des Eigentümers.
    Abteilung zwei gibt Auskunft über die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen - zum Beispiel Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte oder Verfügungsbeschränkungen.

  • In der dritten Abteilung werden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden eingetragen.

  • Einsicht in das Grundbuch ist nur Personen mit berechtigtem Interesse gestattet.

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