Hast du schon gehört 1_2005
Hast du schon gehört ? (1/2005)
Neu: Jetzt auch als PDF-Datei zum Herunterladen !!!
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Zum Betrachten und Ausdrucken benötigen Sie das Programm Adobe Reader. Dieses kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Neu: Einkaufsrabatt bei Elektro Niesmann!
Bei Vorlage eines gültigen DSB-Ausweises bekommt Ihr als Siedlerbundmitglied einen ent-sprechenden Preisnachlass bei der Elektrofirma Niesmann, Borchshöher Straße 148 (siehe Anlage).
Als Anlage verteilen wir eine Gesamtübersicht aller Firmen mit den diesbezüglichen Ver-günstigungen.
Änderung der bisherigen Blumenglückwünsche:
Auf unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung wurde folgende Änderung beschlossen. Ab 1. Januar 2006 entfallen die Blumengrüße, die zu Geburtstagen ab 75 Jahre aufwärts alle 5 Jahre überreicht wurden. Dafür bleibt der Mitgliedsbeitrag von 20,00 € bzw. 25,00 € für Post-kunden pro Jahr bis Ende 2007 stabil.
Siedlerfrauennachmittag:
Alle Frauen unserer Siedlergemeinschaft sind zum traditionellen vorweihnachtlichen Nach-mittag im Gemeindehaus Apoldaer Straße eingeladen. Am Freitag, den 2. Dezember 2005, ab 15:30 Uhr, wird der männliche Teil des Vorstandes versuchen, die Bewirtung mit Kaffee, Kuchen und Glühwein zu übernehmen.
Vegesacker Marktumzug und Erntefest Schwanewede:
Wer an den Umzügen am 2. September und 1. Oktober 2005 dabei sein möchte und auch Lust hat den Wagen zu dekorieren, der melde sich bei dem Siedlerfreund Uwe Melich,
Tel. 65 80 682.
Lampionlaufen
Liebe Kinder, am Samstag, den 8. Oktober 2005, machen wir wieder mit unseren Laternen und Musik unsere Siedlung bunt und hell. Los geht es auf der Maibaumwiese Apoldaer Straße um 19:00 Uhr.
Rechtsberatung
Hundehäufchen kosten 40 Euro | Haus nicht "abwohnbar" |
Nach dem Katalog der Umweltbehörde wird die Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies kostet im Einzelnen:
| Trennt sich ein nichtehelich zusammenlebendes Paar, das sich gemeinsam ein Haus angeschafft hat, wozu die Frau den größten Teil beisteuerte, so kann sie nach dem Auszug des Mannes nicht argumentieren, ihr Ex-Partner habe seinen Anteil "zum größten Teil abgewohnt". Sie muss ihm den Teil des aufgenommenen Darlehns auszahlen, der ihm zusteht. |
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| (OLG Frankfurt am Main, Az.:19 U 98/98) |
