Hast du schon gehört 1_2006
Hast du schon gehört ? (1/2006)
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Sondereinkauf bei Hammer/Witthus
Alle Siedlerfreunde unserer Gemeinschaft erhalten bei Vorlage des DSB-Mitgliedsausweises vom 15. bis 17. Juni 2006 bei der Firma Hammer/Witthus - Fachmarkt Bremen, Heidlerchenstr. 3a, in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr beim Einkauf einen Nachlass von 20%!
Meine ganz persönliche Meinung:
Dass Nachbarn hin und wieder unterschiedlicher Auffassung sind, ob ihr Tun auf ihrem Grundstück den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ist normal. Ob es sich um Lärm in den Mittagsstunden oder am Abend, um Überwuchs der Bäume und Sträucher, um sogenannte Grenzbebauungen, um das Setzen von Zäunen usw. handelt, in den allermeisten Fällen genügt ein Hinweis auf die rechtliche Lage und es ist zur Zufriedenheit beider Parteien geklärt.
Es gibt aber auch Fälle, wo beide Parteien auf ihrem Rechtsstandpunkt beharren, der zumindest bei einem Nachbarn mit der tatsächlichen Rechtslage kaum übereinstimmt. Er biegt sich das Gesetz so, wie es für ihn am Vorteilhaftesten erscheint. Das ist immer dann zu merken, wenn dieser eine Rechtsauskunft erhält und man dabei merkt, dass er es so gar nicht hören wollte. Er wollte doch in seiner eigenen Meinung bestärkt werden, also ignoriert er das geltende Recht.
Nun gilt es für den anderen Nachbarn abzuwägen. Zwar ist er im Recht, jedoch Recht zu bekommen, ist eine ganz andere Sache. Um das durchzusetzen, bedarf es in der Regel eines langen und nicht zuletzt kostspieligen Rechtsstreites. Und wer will sich das antun? Was also ist zu raten? Es gibt tatsächlich einige wenige Fälle, in denen die Lage so eskaliert ist, dass der Rat leider manchmal nur noch lauten kann, den Wohnort zu wechseln. Aber das kann es nicht sein.
So weit darf es nicht kommen!
Um das zu vermeiden, versuchen wir von der Siedlergemeinschaft und unser Jurist Herr Rojahn zu vermitteln. Dass das nicht immer klappt, ist klar, da diese Möglichkeit oftmals zu spät angefordert wird. Unsere Bitte an alle kann daher nur lauten: Versuchen Sie, mit Ihren Nachbarn ein vernünftiges, mitmenschliches Verhältnis aufzubauen, akzeptieren Sie seine Meinung, ja auch seine Eigenarten und lassen Sie die Kommunikation mit ihm nicht abreissen. Wer miteinander spricht, wird sich nicht so leicht entzweien. Und denken Sie bitte immer daran:
Jeder hett Grappen, un Du hest se ook! (M. Baumgart)
Betriebszeitenregelung im Lande Bremen
Auf Grundlage des § 3 a BremImSchG i.V.m. der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gelten im Lande Bremen folgende Betriebszeitregelungen außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten:
motorbetriebene |
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| 07.00 bis 13.00 | 09.00 bis 13.00 | 13.00 bis 15.00 | 15.00 bis 17.00 | 15.00 bis 19.00 | 07.00 bis 20.00 |
Rasenmäher, Motor- und Handbetrieb | x |
| G |
| x |
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Rasentrimmer/Rasenkantenschneider | x |
| G |
| x |
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Vertikutierer | x |
| G |
| x |
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Heckenscheren | x |
| G |
| x |
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Schredder/Zerkleinerer | x |
| G |
| x |
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Kompressoren | x |
| G |
| x |
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Hochdruckwasserstrahlmaschinen | x |
| G |
| x |
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Freischneider |
| x | GU | x |
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tragbare Motorkettensägen |
| x | GU | x |
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Grastrimmmer/Graskantenschneider |
| x | GU | x |
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Laubbläser |
| x | GU | x |
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Laubsammler |
| x | GU | x |
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Wasserpumpe (nicht für Unterwasser- |
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| x |
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x = Betrieb nur in diesen Zeiten zulässig
G = nur Geräte und Maschinen, die gewerblich eingesetzt werden
GU = nur Geräte und Maschinen, die gewerblich eingesetzt werden und mit
Umweltzeichen der EU gekennzeichnet sind
