Hast du schon gehört 2_2003
Hast du schon gehört ? (2/2003)
Mit folgenden Firmen haben wir Einkaufsrabatte ausgehandelt. Bei Vorlage des gültigen Siedlerbundausweises werden an den Siedlerfreunden folgende Preisnachlässe gewährt. Wir weisen daraufhin, daß der DSB-Ausweis nicht übertragbar ist und dieser an der Kasse vor Eingabe der Waren vorgelegt werden muß.
Firma | Prozente | Bemerkungen |
Witthus-Hammer | 5 % |
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OBI-Baumarkt | 7,5 % | ausgenommen Sonderangebote |
t o o m Baumarkt | 10 % | ausgenommen Süßwaren |
t o o m Baumarkt | 10 % | ausgenommen Süßwaren |
D F -Fußboden Technik | 10 % | auf Lohn und Materialkosten |
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Ruhe bitte !!!
Im Garten und auf der Terasse wäre es so erholsam, wenn es nicht immer einen Nachbarn gibt, der rücksichtslos die gesetzlichen Ruhezeiten missachtet. Bohren, Hämmern, Schleifen, Rasen mähen, laute Musik, alles das auch während der Mittags- und Abendzeiten.
Es zeigt sich, dass es notwendig ist, immer wieder die Ruhezeiten zu veröffentlichen:
Die Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms (LärmVO) sagt aus, dass in den Zeiten
von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 7:00 Uhr
absolute Ruhe herrschen muss.
Das heisst, dass das Rasenmähen, lärmerzeugende Arbeiten im Haus und auf dem Grundstück zu diesen Zeiten gesetzlich untersagt sind.
Rundfunkgeräte und andere Tonträger sowie Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass sie für Unbeteiligte nicht störend hörbar sind.
Diese Verordnung gilt an allen Tagen der Woche. Und dazu gehört auch der Sonnabend! Die Feiertagsschutzverordnung sagt darüber hinaus, dass an Sonn - und Feiertagen zu allen Zeiten absolute Ruhe herrschen muss.
Und da Lärm nachweislich Krankheiten verursacht, ist die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen bestraft werden kann.
