Informationen zum Energiepass

Aktuelles zum Energieausweis


Seit letztem Herbst gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Energieausweisen. Da viel Falsches dazu verbreitet wird, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen geben:

  • Wer im selbstgenutzten Wohneigentum bleibt oder nicht neu vermietet, braucht keinen Energieausweis.

    • Die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) verpflichtet den Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, potenziellen Mietern oder Käufern einen Energieausweis zugänglich machen.

    • Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 gilt diese Verpflichtung ab 1. Juli 2008, für jüngere Wohngebäude ab 1. Januar 2009.

    • für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis (kostengünstiger) nur noch bis bis zum 01.10.2008 .

    • Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum

    • Ausstellungsberechtigt sind nur Fachkräfte. Wir stellen die Verbindung her.

    • Der Ausweis umfasst vier Seiten.

    Leider sind auch bei dieser eigentlich guten Regelung wieder Geschäftemacher mit von der Partie, die ahnungslosen

    Hausbesitzern erst Angst machen und dann zu überhöhten Preisen an der Haustür Energieausweisen ausstellen.

    Wenn Sie einen Ausweis haben wollen, sprechen Sie uns an.

    Als Ihre Energie-Basis-Berater helfen wir Ihnen in diesen Fragen gerne weiter:

    Peter Büsching-Czerny
    Tel.: 04401/8 13 27

    Rainer Zon
    Tel.: 04401/8892

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