Lärmaktionsplanung

Liebe Mitglieder im Verband Wohneigentum (SG Gelsenkirchen-Buer-Bülse),

unser Siedlungsgebiet wird von einer Bahntrasse durchschnitten/tangiert, die einige sicher als eine erhebliche Lärmquelle empfinden.
Es sind in jüngster Vergangenheit schon einige Versuche unternommen worden, dagegen vorzugehen.

Nun hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Lärmaktionsplanung angestoßen.

Im diesem Beteiligungsprozess bekommt jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu seiner persönlichen Lärmsituation zu äußern. Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie einzelne Orte angeben, an denen Sie sich durch Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken belästigt und gestört fühlen.


Hier der Link:www.laermaktionsplanung-schiene.de

Hintergründe
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA wird den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016 erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Die bundesweite Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume umfasst ca. 13.400 km Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird.
Aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung wird es nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd. € für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.