Wechsel des Strom- und Gasversorgers
Wir empfehlen allen Mitgliedern durch Stromagenturen prüfen zu lassen, welcher Stromanbieter für sie der Günstigste ist. Zum Beispiel unter http://www.verivox.de können Sie einfach durch Eingabe Ihres Jahresverbrauchs sowie ihrer Postleitzahl feststellen, wer für Sie der preiswerteste Versorger ist. Sie können im Regelfall direkt online den Stromversorger wechseln, ohne dass Ihnen irgendwelche Kosten entstehen. Und keine Sorge: Der Strom kommt weiterhin ohne Unterbrechung aus Ihrer Steckdose. Genauso können Sie auch mittlerweile zu einem günstigeren Gasversorger wechseln.
Sonderleistungen für unsere Mitglieder:
Nur dreimonatige Vertragslaufzeit – höhere Flexibilität –
Freie Wahl der Zahlungsmodalitäten
Energieberatung (Verhalten, Verbrauch, Elektrogeräte)
Service, Beratung und Hilfe bei Problemen am Hausanschluss
Messgeräteverleih und Hilfe bei der Ursachenforschung, wenn z.B. die Jahresabrechnung im Vergleich zum Vorjahr differiert
Energieberatung und Konzeptionierung für `Häuslebauer´
Speicherheizungsberatung
Beratung bei Energieförderungsprogrammen
Reduzierte Thermografiekosten (Fotografieren der Häuser mit einer Wärmebildkamera)
Rabatt bei Jahresvorauszahlung um Nominal 6 Prozent
Aktuelle Entwicklung im März 2010:
Rahmenvertrag mit der Mark-E/Enervie – Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung des Kreisverbandes vom 23.03.10
„Der neue Rahmenvertrag ist dem Vorsitzenden zugegangen. Nach Einsicht in den Vertrag konnte Roland Wolter feststellen, dass wir jetzt die gleichen Konditionen bekommen wie der Kreisverband Lüdenscheid. Beigefügt waren weitere Verträge für billigeren Strom, für Wärmespeicher und für elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz. Um alle Siedler über die neuen Konditionen zu informieren, soll die Mark-E/Enervie die Gemeinschaftsvorsitzenden anschreiben, damit sie ihre Mitglieder informieren können. Neue Verträge für den Spartarif können dann in der Geschäftsstelle der Mark-E abgeschlossen werden. Alle Siedler die den Top-Select Tarif bereits haben, brauchen keinen neuen Antrag stellen.“