Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen im Garten verboten!
Der Artikel der Westfalenpost von Samstag, 27.02.10 überrascht mit der Berichterstattung, dass durch die Ausweitung des Geltungsbereiches des Bundesnaturschutzgesetzes auf Nordrhein-Westfalen das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September im eigenen Garten verboten ist. Lediglich Pflege - und Formschnitte (wie bereits schon seit Jahren bei Hecken) sind erlaubt.
Aufgrund der z. Zt. noch herrschenden Rechtsunsicherheit bei den Fachleuten ist jedoch eine Ahndung bei Zuwiderhandlung sehr unwahrscheinlich.
Ergänzung am 04.03.2010: Witterungsbedingt wurde der Beginn des Fällverbotes auf den 15. März 2010 verschoben.