SG Kirchlinder Berg - "Spielstraße" Verkehrsberuhigter Bereich
Mit der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs soll ein besonders rücksichtsvolles Miteinander von Fußgängern, spielenden Kindern, Radfahrern und langsam fahrenden Autos erzielt werden.
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben Kilometer pro Stunde) einhalten
die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten
die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Um zu einem reibungslosen Miteinander aller Verkehrsteilnehmer beizutragen, ist es wichtig, die im verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regelungen unbedingt zu beachten!