Allgemeine Situation vor Gründung der Siedlergemeinschaft Ronnenberg

Der Begriff Kleinsiedlung existiert erst seit knapp 60 Jahren. Die Geburtsstunde schlug am 6. Oktober 1931 durch die III. Notverordnung des damaligen Reichspräsidenten, in der der Begriff vorstädtische Kleinsiedlung geprägt wurde. Diese Regierungsverordnung war eine von vielen Maßnahmen, mit der der Inflation und der zunehmenden Zerrüttung des Staatsgefüges entgegenzutreten versucht wurde. Es sollte mit staatlicher Unterstützung für Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen durch Selbsthilfe am Bau Eigentum an Grund und Boden geschaffen werden, um auch diesem Personenkreis eine bessere Basis zum Leben und Überleben zu geben.

Wie sich durch die positive Entwicklung zeigte, war dieser Ansatz richtig. So blieben auch im Dritten Reich die Grundlagen der Kleinsiedlung weitgehend unverändert. Nach dem verlorenen 2. Weltkrieg blieben die Gründe zur Förderung der Kleinsiedlung ebenfalls bestehen.

Zusätzlich stand hier im Vordergrund, entwurzelte Heimatvertriebene einzugliedern. Man mobilisierte den Einsatzwillen und die Arbeitskraft dieses Personenkreises zur Schaffung eines eigenen Hauses mit Nutzgarten.

So ist die Kleinsiedlung stets darauf angelegt gewesen, dem sozial Schwachen zu einem eigenen Heim zu verhelfen und dadurch gleichzeitig zu gewährleisten, daß sowohl persönliche, als auch allgemeine Krisenzeiten besser durchgestanden werden konnten.

Wie immer, wenn Einrichtungen Gleichgesinnter vorhanden sind, wird der Ruf nach einer eigenen Interessenvertretung laut. So auch bei den Kleinsiedlern. Zunächst dachte man, die gemeinsamen Interessen lägen nur auf dem Gebiet des Gartens. Deshalb schloß man sich der seinerzeit bereits bestehenden Kleingartenorganisation an. Man merkte aber bald, daß es für die Kleinsiedler doch noch weitergehender Beratungen und Informationen bedurfte. Diese hingen insbesondere mit den vielen Fragen des Haus- und Grundbesitzes zusammen.

So gründete man im Jahre 1935 eine eigenständige Organisation, den Deutschen Siedlerbund. Diese wurde von dem damaligen, für das Reichssiedlungswesen zuständigen Reichsarbeitsminister, als alleinige Vereinigung für Kleinsiedler anerkannt.

Die wohnungspolitischen und die damit im Zusammenhang stehenden rechtspolitischen Entwicklungen, wie z. B. im Anlieger-, Nachlaß- oder Steuerrecht, brachten es mit sich, daß neben den Kleinsiedlern auch Eigenheimer ihre Interessenvertretung im Deutschen Siedlerbund sahen. So gehören heute dem Deutschen Siedlerbund -Gesamtverband für Kleinsiedlung und Eigenheim- etwa 1/4 Million Kleinsiedler- und Eigenheimerfamilien als Mitglieder an. Nach der satzungs-mäßigen Organisation besteht der parteipolitisch und konfessionell neutrale Deutsche Siedlerbund -Gesamtverband- aus 26 Landesverbänden. Der Landesverband Niedersachsen e.V. betreut etwa 50.000 Kleinsiedler- und Eigenheimer-familien. Als Unterorganisationen hat der Landesverband Kreisgruppen, in denen die einzelnen Siedlergemeinschaften zusammengefaßt sind. Zu der Kreisgruppe Hannover-Land gehört die Siedlergemeinschaft Ronnenberg mit derzeit 336 Siedlerstellen.

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