Versicherungen

Die Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum beinhaltet

Haftpflicht für Haus- und Grundstück

Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken haften, wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war, z.B. bei losen Gehwegplatten oder Teppichbelägen, glatten Treppen, morschen Bäumen (Sturmschaden), schlechte Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen u.s.w.

Schutz bietet hier die spezielle VWE-Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Für seine Mitglieder in Niedersachsen schloss der Landesverband Niedersachsen dafür einen kompetenten Partner einen Rahmenvertrag.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für

das selbst genutzte Eigenheim oder Mehrfamilienhaus

bis zu vier Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt, sonst bis zu drei Wohnungen. Bei mehr Wohneinheiten ist eine Zusatzversicherung erforderlich

das Wochenendhaus oder Ferienwohnung

den Kleingarten, das unbebaute Grundstück ohne Garagen

Umfang des Versicherungsschutzes?

Deckungssummen (Stand 11/2010)
5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden
100.000 Euro für Vermögensschäden
Ab dem 1.01.2011 gilt ein genereller Selbstbehalt bei jeden Sach- und Vermögensschaden bei der Haus - und Grundstücksversicherung von 250,-€

Rechtsschutzversicherung


Recht haben und recht bekommen sind zweierlei. Als Eigenheimbesitzer müssen Sie in der Lage sein, Ihre berechtigten Interessen zu verteidigen. Doch fachkundiger Rat ist teuer. Gerichtskosten, Anwaltshonorare, Sachverständigengutachten und Zeugen lassen rechtliche Auseinandersetzungen mehr denn je zum unkalkulierbaren Risiko werden.

In dieser Situation hilft der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.. Bei rechtlichen Problemen, die von Ihrem Grundstück ausgehen, vertritt die Mitglieder notfalls ein Rechtsanwalt vor Gericht.



Wer ist versichert?
Im Mitgliedsbeitrag ist die Prämie der Grundstücksrechtschutz-Versicherung bereits enthalten.

Versichert sind Haus und Grundstück, für das die Mitgliedschaft besteht
Als Eigentümer,Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter eines unbebauten oder bebauten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles stehen Ihnen Juristen und Vertragsrechtsanwälte zur Seite. Genaueres auf der Verbandseite.

Der Betreiber der Internetseite ist stehts bemüht die Daten auf dem neuesten Stand zu halten.Es ist trotz aller Sorgfalt nicht auszuschließen das sich Fehlerteufel oder kurzfristige Änderungen einschleichen. Für verbindliche Ausünfte bitte den Verband Wohneigentum ansprechen.

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