Laub und Lärm durch Gartenarbeiten

Laub und Bäume im HerbstDer Herbst bringt alle Jahre wieder ganz schön viel Laub. Hier ein paar wichtige Urteile und Rechtstipps für den Herbst. Und muss man sich um das Herbstlaub auf dem Gehweg kümmern? Mit diesem Video wisst ihr Bescheid. Dazu mehr unter https://www.gartenberatung.de/on232514


Leider gibt es immer wieder Konflikte mit Anwohnern bezüglich der Arbeiten im Garten.
Zur Information geben wir Ihnen hier den § 5 der Polizeiverordnung Steißlingen bekannt:

§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 20 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten,Matratzen u.ä.
Zusatz der HGG: auch Geräte wie Motorkettensägen, Rasentrimmer,Rasenkantenschneider,Vertikultierer,Heckenscheren,Beton-u.Mörtelmischer,Schredder, Häcksler und Freischneider u.ä.gehören dazu.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immssionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm-Verordnung, bleiben unberührt.