Presseerklärung des Siedlerbundes Sachsen Das neue Abrechnungssystem der KWL bei der Entsorgung abflussloser Gruben

Mit der geplanten Einführung eines neuen Entsorgungsmodells dehnt die KWL ihre ohnehin schon bestehende marktbeherrschende Stellung auch auf das dem Wettbewerb bislang unterliegende Dienstleistungssegment der Entleerung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen aus. Konnten die Eigentümer dezentral entsorgter Grundstücke bis 1998 frei zwischen privaten Entsorgungsfirmen wählen, die die Grundstücksentwässerungsanlage abpumpen, den Fäkalschlamm abtransportieren und einer umweltgerechten Verwertung zuführen, so war zwischen 1999 und 2004 nur noch die Wahl unter den von der KWL gelisteten Entsorgungsfirmen zulässig. Nunmehr tritt das kommunale Unternehmen auch im Entsorgungsbereich als Monopolist auf und bedient sich der verbliebenen 4 Firmen als Erfüllungsgehilfen in den gebildeten Entsorgungsgebieten. Künftig soll es folglich keinen Wettbewerb mehr zwischen den privaten Entsorgern geben. Im gleichen Atemzug diktiert die KWL neue Preise und verschärft die Entsorgungsbedingungen. Neben dem eingeführten Kontrahierungszwang mit dem jeweiligen Gebietsentsorger zieht die KWL vor allem die Schraube bei den Entleerungszyklen (künftig jährliche Pflichtentleerung) und durch Einführung von Rundungsregelungen (Kleinst- und Kleinmengen werden pauschal auf 1m³ aufgerundet) an.

Der Sächsische Landesverband Siedler e.V. und seine Kreisgruppe Leipzig sieht als Interessenvereinigung der vom neuen Entsorgungsmodell maßgeblich betroffenen Siedler im künftigen Abrechnungssystem einen massiven Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und den – auch in der Abwasserentsorgung gebotenen – Verbraucherschutz verletzt. Während andere Städte und Gemeinden zunehmend auf Privatisierung und Liberalisierung der kommunalen Leistungsverwaltung und nicht auf Verstaatlichung der öffentlichen Abgabenerfüllung setzen, wählt die KWL den Rückschritt und führt ein längst überholt geglaubtes Entsorgungsmodell ein. Die von ihr berühmten, angeblichen Vorteile der Neuregelung verpuffen angesichts einer Preiserhöhung von nahezu 50 Prozent der bisherigen Entsorgungstarife. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes (Stichwort: überwachte Regelentleerung) verdrängt das kommunale Unternehmen private Anbieter, wenngleich „schwarze Schafe“, die ihr Abwasser illegal entsorgen, durch die hinter der KWL stehenden öffentlichen Körperschaften (Stadt Leipzig, Zweckverband WALL) effektiver zur Einhaltung ihrer Pflichten gezwungen werden könnten, z.B. durch Bußgeldbescheide, die die KWL als formell privatisiertes Unternehmen nicht erlassen darf. Hinzu kommt, dass die öffentlichen Körperschaften mit ihrem Verwaltungsapparat bestens ausgestattet sind, die umweltgerechte Abwasserentsorgung und den – bisherigen – Entsorgungswettbewerb zu überwachen. Stattdessen wird den Siedlern – offenbar mit Rückendeckung der kommunalen Gesellschafter – vorgegaukelt, das teure Entsorgungsmonopol sei das einzig umweltverträgliche Entsorgungskonzept. Der Verbraucherschutz bleibt dabei auf der Strecke.


Der Sächsische Landesverband Siedler e.V. unterstützt die betroffenen Siedler in Leipzig (ca. 6.000 Eigenheimbesitzer) nach Kräften. Er setzt sich dafür ein, dass das neue Abrechnungssystem nach Möglichkeit nicht umgesetzt wird, und macht mobil, dass die geänderten Entsorgungsbedingungen nicht zur Anwendung kommen. Außerdem tritt er für eine stringente Überprüfung der Preispolitik der KWL und eine unnachgiebige Reduzierung der Entsorgungstarife ein. Als mitgliedsstarkes Sprachrohr der endverbrauchenden Siedler wird der Landesverband – anwaltlich beraten – zunächst den Dialog mit dem kommunalen Unternehmen suchen und Verhandlungen zur Nichteinführung des künftigen Entsorgungsmodells bzw. der neuen Entsorgungsbedingungen und –tarife aufnehmen. Zu diesem Zweck wurde die verwaltungsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei SCHENDERLEIN Rechtsanwälte aus Leipzig als Berater hinzugezogen.

Des Weiteren ersucht der Landesverband die kommunalen Aufsichtsbehörden, die politischen Entscheidungsträger im Stadtparlament und andere aufsichtsführende Gremien – wie z.B. die Kartellämter – um Mithilfe und um Einleitung verbraucher- und wettbewerbsschützender Maßnahmen.

Für den Fall, dass die KWL das Gesprächsangebot des Siedlerbundes ausschlägt oder die Verhandlungen scheitern, sondiert der Landesverband bereits jetzt Mittel und Wege, die modifizierten Entsorgungsbedingungen (Stichworte: Kontrahierungszwang, jährliche Pflichtentleerung und Aufrundungen) sowie die Preispolitik einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Derzeit wird erwogen, die verbraucherfeindlichen Entsorgungsklauseln mit einer sog. Verbandsklage im Zusammenwirken mit der VZS anzufechten und bereitwillige Siedler bei sog. Sammelklagen gegen die überhöhten Entsorgungstarife zu unterstützen.

Flankierend zu den beabsichtigten bilateralen Gesprächen adressierte der Landesverband an die betroffenen Siedler Verhaltensempfehlungen, die seine Verhandlungsposition gegenüber der KWL deutlich verbessern: So wurde u.a. empfohlen, die von der KWL an die betroffenen Haushalte gesendeten Entsorgungsverträge nicht zu unterzeichnen und ausdrücklich auf einer Entsorgung nach den alten Bedingungen zu bestehen. Des Weiteren wurde abgeraten, Abschläge und Rechnungen künftig unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten und erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen. Diese Maßnahmen stärken den Verband auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Rücken.


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