9. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt alle grundlegenden Ziele und Aufgaben des Vereins. Sie beschließt die Satzung und erforderliche Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung. Die Abstimmung über Beschlüsse kann offen oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung geheim durchgeführt werden.
Grundlegende Aufgaben sind besonders:
Vorschläge und Einbringen von Anforderungen gegenüber dem Landesverband sowie Angebote andere Vereinigungen und Organisationen.
Erarbeiten von Rahmenverordnungen und Empfehlungen für die Tätigkeit der Mitglieder zur Förderung des Vereinslebens.
Übermittlung von Erfahrungen der Mitglieder an alle.
Bestellung und Abberufung des Vorstandes
Außerdem obliegt der Mitgliederversammlung:
Wahl des Vorstandes
Wahl der Kassenprüfer
Bestätigung des Haushaltplanes und Festsetzung der Beiträge und Umlagen
Entgegennahme und Bestätigung der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
Entlastung und Beaufsichtigung des Vorstandes
Beschlussfassung über Anträge. Anträge über Satzungsänderungen müssen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.