9. Aufgaben der Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung beschließt alle grundlegenden Ziele und Aufgaben des Vereins. Sie beschließt die Satzung und erforderliche Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung. Die Abstimmung über Beschlüsse kann offen oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung geheim durchgeführt werden.

  • Grundlegende Aufgaben sind besonders:

  • Vorschläge und Einbringen von Anforderungen gegenüber dem Landesverband sowie Angebote andere Vereinigungen und Organisationen.

  • Erarbeiten von Rahmenverordnungen und Empfehlungen für die Tätigkeit der Mitglieder zur Förderung des Vereinslebens.

  • Übermittlung von Erfahrungen der Mitglieder an alle.

  • Bestellung und Abberufung des Vorstandes

  • Außerdem obliegt der Mitgliederversammlung:

  • Wahl des Vorstandes

  • Wahl der Kassenprüfer

  • Bestätigung des Haushaltplanes und Festsetzung der Beiträge und Umlagen

  • Entgegennahme und Bestätigung der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer

  • Entlastung und Beaufsichtigung des Vorstandes

  • Beschlussfassung über Anträge. Anträge über Satzungsänderungen müssen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.