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Gartenberatung ist eine der zentralen Leistungen des Verbands Wohneigentum. Unsere Gartenberater und Gartenberaterinnen möchten Sie dabei unterstützen, vertraut mit dem eigenen Garten zu werden. Und klar: Wir gärtnern naturnah.

Sonnenhut mit Schmetterling
Unsere Gartenberatung für Sie   © Verband Wohneigentum

Unsere Gartenberatung ist für Sie da: Ob als Mitglied vor Ort bei einer Gartenbegehung oder einem Vortrag im Vereinsheim, oder offen für alle bei einem unserer Online-Vorträge und im Internet unter www.gartenberatung.de.

Die grüne Website des Verbands Wohneigentum trägt das Wissen unserer professionellen Gartenberatung zusammen. Fachgerecht und frei von kommerziellen Interessen bietet sie gärtnerische Praxistipps und Hintergrundinformationen - von A wie Anzucht bis Z wie Zwiebeln & Knollen.

Erstberatung und Newsletter

Sollte eine Frage offenbleiben, können Sie sich über das Kontaktformular der Website gern bei uns melden. Dieses kostenlose Angebot gilt für alle Besucherinnen und Besucher: Unabhängige Informationen von den Garten-Profis des Verbands Wohneigentum.

Tipp: Abonnieren Sie gern unseren kostenlosen Garten-Newsletter. Die Tipps zum naturnahen Gärtnern sind werbefrei und kommen 1 x im Monat.

Unsere Leitlinie ist das Naturnahe Gärtnern.

Wer natürliche Zusammenhänge versteht, lebt das naturnahe Gärtnern. Wer fachgerecht gärtnert, schont Ressourcen, mindert Klimafolgen und fördert die Artenvielfalt.

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Das Mitgliedermagazin des Verbands Wohneigentum erscheint im 77. Jahrgang monatlich bundesweit. Der Ratgeber rund um Haus- und Gartenthemen und aktuellen Themen aus dem Verband Wohneigentum hat eine Auflage von 303.978 Exemplaren (IVW 2/24).

Zu unserer aktuellen Ausgabe:

Die Themen:

  • Informationen rund um den Verband Wohneigentum

  • Aktuelles, Recht und Steuern zum Eigenheim und zur Eigentumswohnung

  • Beratung und Tipps zum Gärtnern

  • Praxishilfe zum Renovieren und Sanieren

  • Ratgeber zum Bauen und Einrichten

  • Familienheim und Garten Leserreisen

Weitere Infos zu unserem Mitgliedermagazin:

Kontakt zur Redaktion

Familienheim und Garten GmbH
Oberer Lindweg 2
53129 Bonn
Tel.: 0228 604680
Fax.: 0228 6046830
Verlag@FuG-Verlag.de

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Der Verband Wohneigentum e.V. ist der bundesweit größte gemeinnützige Verbraucherschutzverband für selbstnutzende Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen. Er vertritt und berät ca. 310.000 Mitgliedsfamilien, die im Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte mit Garten leben, oder eine Eigentumswohnung haben.

Selbstgenutztes Wohneigentum birgt die Verantwortung für künftige Generationen. Unser Ziel ist es, Menschen bei Erwerb und Erhalt eines selbst gestalteten, familiengerechten, klimafesten und gesunden Wohnraums zu unterstützen.

Familie vor Wohneigentum
Möchten oder haben Sie Wohneigentum? Wir sind für Sie da!   © PantherMedia/Goodluz

Der Verband Wohneigentum setzt sich gegenüber dem Gesetzgeber, den Behörden und der Wirtschaft für die Verbraucherrechte ein. Diese Interessenvertretung einerseits wie Verbraucherberatung andererseits umfassen das selbstgenutzte Wohneigentum und dessen ökonomischen und ökologischen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, aber auch den Garten als naturverbundenen Erholungsraum und Hort der Artenvielfalt von Flora und Fauna.

Über die Einzelimmobilie hinaus befasst sich der Verband Wohneigentum mit nachhaltigen Siedlungs- und Quartiersentwicklungen. Wichtig sind dem Verband eigentumsfreundliche wohnungspolitische Rahmenbedingungen, auch unter sozialen und gemeinschaftlichen Gesichtspunkten.

Leitbild des Verbands Wohneigentum

Wer wir sind. Aufgaben des Verbands Wohneigentum

  • Wir sind der Verband, der sich für das Wohnen im Eigentum einsetzt.

  • Wir treten als Familienverband für das familien- und altersgerechte Wohnen, auch für Mehrgenerationen-Wohnen ein.

  • Wir sind ein sozialer Selbsthilfeverband, der das Gemeinschaftsleben in den Siedlungen unterstützt und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fördert.

  • Wir sind als Verband der Generationen der nachhaltigen und ökologischen Gestaltung von Haus, Garten und des Wohnumfelds verpflichtet.

  • Wir sind ein Verbraucherschutz-Verband und bieten unabhängige Verbraucherinformation und -beratung rund um Haus und Garten an.

  • Wir vertreten als Stimme der selbstnutzenden Wohneigentümer deren Belange in der Politik.

Was wir wollen. Ziele des Verbands Wohneigentum

  • Wir wollen das selbstgenutzte Wohneigentum als Lebensmittelpunkt der Familien sowie als Grundstein der Vermögensbildung und Altersvorsorge fördern.

  • Anschaffung und Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums sollen für jedermann, das heißt auch für so genannte Schwellenhaushalte, bezahlbar sein.

  • Wir setzen uns für ressourcenschonendes Bauen und Wohnen ein.

  • Wir wollen als "Träger öffentlicher Belange" an der Siedlungsentwicklung auf kommunaler und Kreisebene mitwirken.

  • Wir wollen die gesellschaftspolitische Bedeutung des Wohneigentums - auch als Basis verantwortlichen sozialen Miteinanders - in der Öffentlichkeit bewusst machen.

  • Gemeinsam wollen wir die Erhöhung der Eigentumsquote in Deutschland erreichen.

Wie wir handeln. Kultur, Werte und Prinzipien des Verbands Wohneigentum

  • Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mitglieder bestimmen die Maximen unseres Handelns.

  • Wir arbeiten in sozialem Miteinander und Füreinander, wir engagieren uns für die Integration der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.

  • Entscheidungen werden nach demokratischen Regeln im offenen Austausch beraten und beschlossen. Die Entscheidungsfindung, die Entscheidung selbst und deren Umsetzung werden transparent gemacht.

  • Wir hegen Respekt vor der Auffassung anderer.

  • Wir, die Mitglieder und Funktionsträger, übernehmen ehrenamtliche Verantwortung für die verschiedenen Aufgaben im Verband.

  • Wir, die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unterstützen die Funktionsträger in gegenseitigem Vertrauen zum Wohle der Mitglieder und des Verbands.

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Das Wichtigste in Kürze

  • ab Juni 2026 erlaubt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Netzbetreiber sind ab dann gesetzlich verpflichtet, Energy-Sharing-Modelle technisch zu unterstützen.

  • Wer in diesem Modell als Anbieter agiert, wird von vielen Pflichten klassischer Stromanbieter befreit.

  • Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften sowie andere Zusammenschlüsse

  • Erzeuger und Verbraucherin müssen im selben Stromnetzgebiet wohnen.

Blick von oben auf eine Siedlung die gemischt ist aus Häusern mit Photovoltaik auf dem Dach und ohne.
Energy Sharing: Ein Anlagenbetrieber produziert mehr Strom als er braucht. Er verkauft ihn beispielsweise in der Nachbarschaft. Künftig kann das über das öffentliche Netz laufen. Anlagenbetreiber könnten dann höhere Einnahmen erzielen als mit der Einspeisevergütung, Abnehmer ihre Stromkosten senken.   © iStcok/bruev

Ab Mitte 2026 können Hausbesitzer, die beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben, überschüssigen Solarstrom einfacher an ihre Nachbarn verkaufen. Möglich wird das durch eine Erweiterung des Energiewirtschaftsrechts. Das Schlagwort lautet Energy Sharing.

Der Bundestag hat im November 2025 den neuen Paragrafen 42c ("Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien") des Energiewirtschaftsgesetz beschlossen, der dann noch im Dezember in Kraft getreten ist. Was bedeutet das für Wohneigentümer*innen, die beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erneuerbare Energie produzieren?

Energy Sharing: Was ist neu?

Der ergänzte Paragraf 42c ermöglicht grundsätzlich, dass sich mehrere Verbraucher*innen, beispielsweise Nachbarn und Nachbarinnen in einer Siedlungsgemeinschaft, lokal erzeugten erneuerbaren Strom teilen (Energy Sharing) und dafür das öffentliche Netz nutzen können. Das ist das Neue, denn bislang war das Teilen von erneuerbarem Strom nur innerhalb eines Gebäudes möglich (Paragraf 42b), also ohne das allgemeine Netz zu beanspruchen. Ab Juni 2026 müssen nun alle Verteilnetzbetreiber dieses Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets über das öffentliche Netz ermöglichen - Bilanzierungsgebiet meint einen fest abgegrenzten Bereich im Energiesystem, in dem der Verantwortliche dafür sorgt, dass Erzeugung und Verbrauch rechnerisch im Gleichgewicht sein müssen, so dass die Versorgung jederzeit gewährleistet ist.

In einem zweiten Schritt soll das Energy Sharing ab 2028 auch in benachbarten Verteilnetzen möglich sein.

Eine weitere Neuerung erleichtert das Formale. Wer als privater Anlagenbetreiber bislang Strom verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und viele Pflichten erfüllen, beispielsweise eine Liefergarantie übernehmen oder Auflagen im Bilanzkreiserfüllen. Das fällt jetzt weg.

Warum ist die Einspeisevergütung nicht attraktiv?

In Deutschland sind mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Viele Anlagenbetreiber speisen einen Teil ihres erzeugten Stroms ins Netz ein und bekommen dafür eine Einspeisevergütung. Mit dem 2023 reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt seit Februar 2024 die Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um 1 Prozent.

In 2026 steht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. In der Politik wird derzeit diskutiert, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen möglicherweise ganz zu streichen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Die Einspeisevergütung für bestehende Anlagen soll Stand heute bestehen bleiben.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Beim Energy Sharing fließt der erzeugte Strom weiter ins öffentliche Netz, wird aber bilanztechnisch durch den Messstellenbetreiber direkt den jeweiligen Verbraucher*innen zugeordnet und über die Stromzähler abgerechnet. Damit das funktioniert, brauchen sowohl Erzeuger als auch Abnehmerinnen zwingend ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler mit einer Messeinheit. Die Zähler müssen Viertelstundenwerte messen, Einspeisung und Bezug getrennt erfassen und fernablesbar sein.

Erforderlich sind verschiedene Verträge:

  • Energy-Sharing-Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher*innen (wer nimmt teil? Wie ist der Aufteilungsschlüssel? Wie hoch ist der Preis pro kWh? Abrechnung? Kündigung/Ausstieg)

  • Der bisherige Netznutzungsvertrag bleibt bestehen - der Strom wird lediglich anders bilanziert.

  • Für die Abnehmer: einen Reststrom-Liefervertrag vom Stromversorger, falls der geteilte Strom für ihren Bedarf nicht reicht.

Wer kann das Modell nutzen?

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften oder Vereine. Ausgeschlossen sind große Energiekonzerne. Erzeuger und Verbraucher müssen im selben Stromnetzgebiet liegen.

Schritt für Schritt

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die folgenden Schritte anschauen:

  • Gruppe gründen (rechtliche Form wählen)

  • Teilnehmer*innen und Zähler erfassen

  • Erzeugungsanlage anmelden

  • Energy-Sharing-Vertrag abschließen

  • Beim Netzbetreiber registrieren

Was sind die Vor- und Nachteile

Das Thema Energy Sharing ist in dieser Form in Deutschland neu, voraussichtlich wird es Abstimmungen mit den Netzbetreibern erfordern und dauern, bis die Prozesse stabil sind. Martin Brandis, Fachreferent bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, verweist zudem auf die derzeit noch nicht ausreichend installierten Smart-Meter-Kapazitäten, "das kann zu Verzögerungen führen". Hier gebe es die Möglichkeit, auch über andere als den lokalen Messstellenbetreiber (grundzuständig) die Messung zu beauftragen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind im Netz zu finden.

Auf der Plus-Seite ist für Anlagenbetreiber*innen zu verbuchen, dass sich eine neue Einnahmequelle als Alternative zur nicht mehr besonders attraktiven Einspeisevergütung etablieren könnte; wichtig auch für den Fall, dass diese für neue Geräte tatsächlich abgeschafft werden sollte. Interessant ist das Modell für diejenigen, die viel Stromüberschuss produzieren. Abnehmer*nnen können mit den Anbietern geringere Stromkosten aushandeln - im Idealfall liegt er über der Einspeisevergütung, aber klar unter dem Haushaltsstrompreis. So entsteht eine Win-Win-Situation.

Modelle wie das Energy-Sharing entlasten das allgemeine Stromnetz. Sie ermöglichen die aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort und stärken Gemeinschaften, ein wichtiges Anliegen für viele Menschen mit eigenem Haus.

Katrin Ahmerkamp}
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Wie stehst du zum Pflanzenschutz im Hausgarten? Welche Pflanzen, Schädlinge oder Krankheiten bereiten dir am meisten Probleme? Und welche Maßnahmen zum Pflanzenschutz setzt du in deinem Garten ein? Jetzt an der Online-Befragung teilnehmen. Die Teilnahme ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Pflanzenschutz im Hausgarten: Ein Klick zur Befragung.

Die Befragung läuft noch bis zum 31. März 2026.


Symbolbild Fragezeichen
Wie setzen Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner Pflanzenschutz heute um? Ihre Antworten helfen uns bei der Entwicklung praxisnaher Empfehlungen und zukunftsfähiger Lösungen für den Hausgarten.   © iStock_Kak Iki
Mit diesen Fragen beschäftigt sich unsere aktuelle Online-Befragung zum Thema Pflanzenschutz im Hausgarten. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner heute mit Pflanzenschutz umgehen und welche Fragen sie bewegen - zwischen wirksamer Bekämpfung und umweltschonendem Gärtnern.

Warum teilnehmen?

Die Gartenberatung im Verband Wohneigentum erarbeitet derzeit eine Position zum nachhaltigen Pflanzenschutz im Hausgarten. Deine Erfahrungen und Einschätzungen sind uns dabei wichtig. Mit der Teilnahme hilfst du uns, praxisnahe Empfehlungen und zukunftsfähige Lösungen für private Gärten zu entwickeln.

Worum geht es in der Befragung?

  • Die Einstellung von Hobbygärtnern und Hobbygärtnerinnen zum Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten

  • Welche Schaderreger und Pflanzen bereiten dir Probleme?

  • Welche synthetischen, biologischen oder mechanischen Maßnahmen setzt du ein?

  • Wie wichtig ist dir dabei umweltschonendes Gärtnern?

  • Wünscht du dir in diesem Themenbereich Beratung?

Vielen Dank fürs Mitmachen!
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