EU-Parlament will Sanierungspflicht

Gebäudebestand: EU-Parlament will Sanierungspflicht

Bis 2030 mindestens Klasse E

März 2023

Das EU-Parlament will Eigentümer und Eigentümerinnen von Häusern, die besonders viel Energie verbrauchen, zur Sanierung verpflichten. Wohngebäude sollen bis 2030 zunächst die Energieeffizienzklasse E und dann bis 2033 mindestens D erreichen. Endgültig ist die Entscheidung aber noch nicht, das Vorhaben muss jetzt mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelt werden. Das kann mehrere Monate dauern.

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Eine Wärmebildkamera macht den Wärmeverlust sichtbar. Das EU-Parlament hat sich jetzt auf strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt.   © PantherMedia/Andriy Popov

Strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden - darauf hat sich das EU-Parlament Mitte März bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geeinigt. So soll das EU-Ziel erreicht werden, dass der Gebäudebereich bis 2030 erheblich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt, bis 2050 soll er dann klimaneutral sein. Auf Gebäude entfallen derzeit 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU und 36 Prozent ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen.

Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude

Fenster austauschen, Solaranlagen installieren und die Fassade besser dämmen - wird die überarbeitete Richtlinie angenommen, kommt auf Millionen Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen einiges zu. Nach Angaben der EU-Kommission wären bei einer Renovierung von Stufe G auf F zirka 30 Millionen Gebäudeteile - mit Wohnungen - in der EU betroffen.

Vorgesehen ist, dass die Mitgliedsstaaten diejenigen ihrer Gebäude, die am schlechtesten isoliert sind, als Klasse G festlegen, also als schlechteste Kategorie (die sogenannten worst performing buildings). Die übrigen Gebäude verteilen sich auf die Klassen F bis A. Es gibt also eine relative Einteilung, keine europaweit einheitlich festgelegten Zielwerte.

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Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die energetisch am schlechtesten aufgestellten Gebäude als Klasse G definieren.   © PantherMedia/bonilla1879

Von E auf D

Auf dieser Skala von A bis G müssen Wohngebäude dem EU-Parlament zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gilt: sie müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Für die Sanierungen soll auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden.

Eigentümer sorgen sich

Auf die Nachricht der vom EU-Parlament beschlossenen Sanierungspflicht reagieren Eigentümer und Eigentümerinnen sowie wohnungspolitische Akteure mit Sorge. Der VWE fordert die Bundesregierung auf, bei den nun anstehenden Verhandlungen über die Festlegung der Maßnahmen, besonders schutzbedürftige Haushalte mit geringen oder mittleren Einkommen im Blick zu haben. "Diese Haushalte sind es, die in den schlecht sanierten Gebäuden leben", sagt VWE-Vizepräsident Peter Wegner. Wer kein Eigenkapital mitbringe, könne nicht einfach mal eben mehrere Zehntausend Euro in eine Sanierung stecken und darauf warten, dass sich die Investition nach Jahrzehnten durch eingesparte Heizkosten rechne.

"Die Zahlenspiele an Brüsseler Schreibtischen halten dem Realitätscheck nicht stand", kritisiert Wegner. Außer Acht gelassen werden wichtige Aspekte wie Bau- und Materialkapazität, aber auch die Möglichkeit von Quartierslösungen bei der Energiewende im Gebäudesektor. Wegner: "Natürlich müssen Sanierungsrate und -tiefe gesteigert werden. Aber pauschale Vorschriften, noch dazu in ökonomischen Krisenzeiten, werden Verweigerung und Widerstand provozieren."

Katrin Ahmerkamp

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