Selm, Grundsteuer B

Pressebericht – Pressebericht



Verwaltungsgericht prüft Grundsteuer B-Anhebung für Selm.

Die Anhebung der Grundsteuer B in Selm auf 825
„Selm ist bundesweit Spitzenreiter und liegt mit der Grundsteuer B noch vor der Bundeshauptstadt Berlin“, so der Vorsitzende des Kreisverbandes Lünen-Selm im Verband Wohneigentum, Hans-Peter Bludau. Dem Kreisverband gehören in Selm und Bork fast 1.800 Mitglieder in sieben Siedlergemein-schaften an.

Aus Selm, Bork und Cappenberg haben 150 Bürger gegen diese Erhöhung der Grundsteuer B geklagt. Das Verwaltungsgericht hat daraus 8 Klagen ausgewählt und zusammengefasst, worüber am 25. Oktober 2012 verhandelt wird. Der Termin findet um 10.00 Uhr im Saal III des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen statt.

„Wir sehen diese überproportionale Erhöhung nach wie vor als sittenwidrig und Wucher an. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts sind die Steuersätze so zu bemessen, dass sie aus einem fiktiven Vermögensertrag bezahlt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, worin eine so exorbitante Erhöhung der Vermögenser-träge der Grundstücke liegen soll“, so Bludau weiter. Da für alle Mitglieder verbandsseitig eine Rechtsschutzversicherung besteht, entstehen den Klägern keinerlei Kosten. Vertreten werden die Kläger vom Vertragsanwalt des Verbandes Wohneigentum, Dr. Andreas Strecker von der Lüner Kanzlei Stichmann & Partner.

Dr. Strecker, der im Juli die Lüner Verbands-Mitglieder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gegen die Einführung eines sogenannten „Nutzungsentgeltes“ für die Stadt Lünen auf Abwasserleitungen vertreten hat, sieht auch dieser Verhandlung optimistisch entgegen.

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