Tipps für Hausbesitzer und Bauherren

Handwerker im Haus!
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Aktuelle Information (4.12.2023): Welche Folgen haben das Gebäudeenergie- und das Wärmeplanungsgesetz für Eigentümer?

Nach langen Diskussionen wurde im September 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Seit Kurzem ist nun auch das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossene Sache. Beide Gesetze werden am 01.01.2024 in Kraft treten und somit liegen die kommenden Anforderungen an Gebäudeeigentümer jetzt auf dem Tisch. Eine Besonderheit dabei ist die Verzahnung von GEG und WPG: Die Verpflichtungen des GEG für einen Heizungstausch gelten für den Einzelnen erst nachdem eine Wärmeplanung vor Ort durchgeführt wurde.
... Weiterlesen auf der Seite von C.A.R.M.E.N. https://www.carmen-ev.de/...eigentuemer/


ACHTUNG: Geänderte Förderrichtlinien für energetische Einzelmaßnahmen Gasheizungen fallen aus Förderung, verminterte Fördersätze

Näheres unter https://www.bafa.de/DE/En...ng_node.html und https://www.bafa.de/Share...ersicht.html


Aktueller Vollkostenvergleich verschiedener Heizsysteme (12.02.2024)

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (gegründet und gefördert vom Freistaat Bayern) hält fundierte Informationen zum Thema Energiewende im Heizbereich bereit. Unter anderem einen Vollkostenvergleich für Heizungen mit verschiedenen Energieträgern unter Berücksichtigung der neuen Förderung: https://www.carmen-ev.de/...envergleich/. C.A.R.M.E.N. bietet auch Individualberatungen an.


Technisch fundierter Ratgeber zum Thema "Effiziente Energienutzung im Haus"

Hier finden Sie über 20 Artikel, die als Ratgeber geeignet sind, z.B. wenn Entscheidungen anstehen - vor allem im Bereich der Haustechnik (z.B. Heizung und Haushalt). Besonders der Aspekt der Energieeffizienz wird überall sehr gründlich beleuchtet, aber auch andere Aspekte kommen nicht zu kurz.
Die Artikel dieser Ratgeberseiten sind fachlich sehr fundiert geschrieben von einem Experten, der von Industrie-Interessen völlig unabhängig ist. Sie sind trotzdem verständlich und sehr praxisnah.

www.energie-lexikon.info/ratgeber.html


Weitere Links zum Thema Heizkosten:


PV-Anlage
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Sie planen eine Photovoltaik-Anlage?

In einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen wurde untersucht, wie Photovoltaikanlagen für Prosumer sinnvoll dimensioniert werden sollten.

Es konnte gezeigt werden, dass sich die spezifischen Investitionskosten von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit zunehmender Leistungsgröße deutlich reduzieren. Auf Basis einer statistischen Auswertung zeigte sich, dass ein Ansatz von festen und variablen Betriebskostenanteilen empfehlenswert ist.

Im Ergebnis zeigt die Studie anhand von drei exemplarischen Haushalten, welche PV-Anlagenleistung für die Prosumer am wirtschaftlichsten ist. Es wird auch untersucht, in welchen Fällen ein Batteriespeicher rentabel sein könnte.

Eine technisch sehr detaillierte Studie - in den Zusammenfassungen jedoch auch für Laien verwertbar! https://pvspeicher.htw-be...nsionierung/
Wenn Ihr Planer diese Studie nicht kennen sollte, drücken Sie sie ihm in die Hand und vereinbaren Sie deren Anwendung.

Hier geht's zur Hauptseite der HTW für PV-Anlagen mit vielen weitergehenden Informationen: https://solar.htw-berlin.de/


Einkaufsgemeinschaft für Holzpellets: "Pellets-Gemeinde"

http://www.pellets-gemein...e/23509.html

Die Pellets-Gemeinde ist die erste Verbraucherorganisation (gleichzeitig Einkaufsgemeinschaft) der Holzpellets-Heizbranche. Sie wurde 2002 im Landkreis Nürnberger Land gegründet und erstreckt sich inzwischen über das Gebiet zwischen Regensburg im Süden und Schweinfurt im Norden, sowie Feuchtwangen im Westen und Schwandorf im Osten..

Die Einkaufsgemeinschaft hat den Zweck, durch Bündelung von Beschaffungsmengen ökologische und ökonomische Aspekte sowie den Verbraucherschutz beim Pellets-Einkauf zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Beschaffung der Pellets in loser Form (Lieferung im Silowagen) in der heizfreien Zeit. Pellets-Lieferanten sind in diesem Zeitraum bemüht, durch günstige Preisgestaltung ihre Kapazitäten gleichmäßig auszulasten.

Vorrangig wird mit Lieferanten kooperiert, die hochwertigen Brennstoff zu verbraucherfreundlichen Konditionen anbieten. Es ist ausdrücklich nicht Ziel der Pellets-Gemeinde, nach zeitlich befristeten Billigangeboten zu suchen, sondern dauerhaft stabile Preise bei zuverlässigen, regionalen Lieferanten zu verhandeln. Auch wenn dies nur mit Zugeständnissen möglich ist, so streben wir an, für die heizfreie Zeit eine Preisbindung von mehreren Monaten zu erreichen, damit jedes Mitglied ohne Zeitdruck seine Pelletsbestellung veranlassen kann.
Bei der Pellets-Gemeinde erhalten Sie Angebote zu günstigen Beschaffungsmöglichkeiten von (nach DINplus) zertifizierten Holzpellets und zur prinzipiellen Auslegung von Holzpelletsheizungen, bzw. Hilfe zur Selbsthilfe, wie Sie den Weg zur eigenen Pelletsheizung reibungslos bewältigen.
Einige VFG-Mitglieder nehmen bereits teil und beziehen Ihre Pellets über die "Gemeinde" und sind hoch zufrieden.


Einsparpotential moderne Heizungspumpe
Moderne, effiziente Heizungspumpen amortisieren sich schnell.   © co2online gGmbH / www.klima-sucht-schutz.de

Stromfresser im Heizungskeller?

Wussten Sie, dass die Heizungspumpen im Haus einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch haben?
Je nach Modell, Alter und Einstellung verbraucht eine ungeregelte Pumpe 500 - 600 kWh Strom pro Jahr. Eine neue, geregelte Heizungsumwälzpumpe hat dagegen nur noch eine Leistungsaufnahme von 5 bis 30 W - je nach tatsächlich benötigter Fördermenge wird die Leistung automatisch geregelt. Aufs Jahr gesehen ergeben sich Stromverbräuche zwischen 50 und 100 kWh.


Energieberatungs-Sprechstunden auch bei uns in der VG Uttenreuth

Wie kann ich Heizkosten sparen? Sollte die Kellerdecke gedämmt werden? Muss die Heizungsanlage erneuert werden? Wie kann ich den Stromverbrauch senken? Energieberater spielen unterschiedliche Einspar- und Sanierungsmöglichkeiten für Ihr individuelles Gebäude durch und zeigen auf, welche Maßnahmen die höchsten Einsparungen bei den geringsten Kosten bieten. Anmeldung erforderlich!
Weitere Informationen gibt es beim https://www.erlangen-hoec...ie/angebote/


Eine interessante Web-Site:

www.check-bauherren.de/

"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" richtet sich vor allem an private Bauherren kleiner und mittlerer Bauvorhaben. Er beschreibt aber die grundsätzlichen Kriterien auch für größere Bauvorhaben.
"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" ist eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen, einer nationalen Initiative wichtiger Organisationen der Bauwirtschaft - wie Sozialpartner, Fachverbände, Präventionsdienstleister, Verbraucherschutzverbände der Bauherren, Ministerien.
Ziel der Offensive Gutes Bauen ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität von Bauprozessen zu unterstützen und zu fördern.

Der "Check für Bauherren" hilft Ihnen als Bauherr, in 5 Schritten ein erfolgreiches und wirtschaftliches Bauprojekt zu planen und durchzuführen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Aus- und Umbauten sowie Renovierungsmaßnahmen.


Steuer: Kosten für Kanal-Dichtheitsprüfung absetzbar

Kanalinspektion steuerlich absetzbar
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Immer wieder macht die Dichtheitsprüfung Wohneigentümern zu schaffen. Insbesondere die unterschiedlichen Regeln, die die Bundesländer und oft sogar die einzelnen Gemeinden erlassen können, sorgen für Verwirrung. Ein positives Signal ist jedoch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem die Kosten für die Dichtheitsprüfung steuerlich absetzbar sind.
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Weitere Ratschläge unseres Bundesverbandes zum Energiesparen

Asbest war ein beliebter Baustoff und steckt noch in vielen älteren Häusern. Erst im Oktober 1993 wurde es wegen der großen Gesundheitsgefahren in Deutschland verboten. Gefährlich kann es werden, wenn die Fasern freigesetzt und eingeatmet werden - zum Beispiel bei einer Sanierung oder Renovierung. Wir erklären, wie groß die Gefahr ist und was bei einer Sanierung wichtig ist.

Ein Mann im weißen Schutzanzug entsorgt Asbestplatten von einem Dach.
Fest verbaut im Haus ist Asbest in der Regel ungefährlich. Gefährlich wird es, wenn Fasern oder Staub sich lösen beispielsweise bei einer Sanierung.   © PantherMedia/Liane Matrisch
Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) schätzt man, dass in einem Viertel aller vor dem 31. Oktober 1993 (Stichtag des Verbots) gebauten Gebäude Asbest steckt. Und zwar in Klebern, Putzen, Spachtelmassen, in Fassaden- und Leichtbauplatten, Bodenbelägen, Estrich und Zement, in älteren Öfen und Heizungen, in Dacheindeckungen, in Rohren und im Dämmmaterial.

Lange Zeit wurde Asbest als Wunderfaser für den Bau gefeiert, denn es besitzt eine große Beständigkeit, lässt sich leicht verarbeiten, isoliert hervorragend und ist preiswert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht davon aus, dass aktuell immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut sind, meist in Form von Asbestzement.

Was ist Asbest?
Asbest nennt sich eine Gruppe von Silikat-Mineralen, die naturgemäß in der Erdkruste stecken. Bereits im Altertum entdeckten die Menschen die Fasern, im großen Umfang wurde Asbest im vergangenen Jahrhundert verwendet. Zum Beispiel in Bau und Industrie, um Häuser zu dämmen und vor Brand zu schützen. Asbest besticht durch vielseitige Eigenschaften. Es ist preisgünstig, leicht zu verweben, reißfest, feuerfest sogar bei sehr großer Hitze und sehr beständig, auch gegenüber aggressiven Substanzen.

Wann Gefahr besteht

Fest verbaut im Haus ist Asbest in der Regel ungefährlich, erklärt Rolf Packroff, der wissenschaftliche Leiter des Bereichs Gefahrenstoffe bei der BAuA in Dortmund: "Das ändert sich jedoch schlagartig, wenn sich Asbestfasern und -staub lösen - zum Beispiel bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten."

Freigesetzt und nicht gebunden - etwa beim Schleifen oder Abstrahlen - ist der fasrige Stoff äußerst gefährlich: Wer ihn einatmet, erkrankt mit großer Wahrscheinlichkeit an der Lungenkrankheit Asbestose oder an Krebs. Allerdings erst Jahrzehnte später. Und so wird das große Ausmaß der Asbest-Katastrophe erst jetzt richtig sichtbar: Allein in Deutschland sterben mehr als 1.500 Menschen pro Jahr hierzulande an den Folgen ihres Kontakts zu Asbest, Tendenz steigend, so die Zahlen des Nationalen Asbest Profil Deutschland.

Ein Problem: Asbest ist schwer zu erkennen, führt Rolf Packroff aus. "Bei Asbest merkt man nichts. Das Material sieht harmlos aus. Es riecht nicht. Es wird nicht als chemische Gefahr wahrgenommen und ist doch eine der größten chemischen Gefährdungen, die wir überhaupt kennen."

In jedem Fall Sanieren?

Asbesthaltige Produkte im Haus sollten nicht ohne Grund ausgebaut werden, rät auch das Umweltbundesamt: "Gerade beim Ausbau oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei Nutzung der Wohnung jedoch nicht." Die Notwendigkeit, asbesthaltige Gebäudeteile zu entfernen, entsteht erst, wenn ohnehin eine Sanierung, ein Umbau oder ein Abriss des Gebäudes ansteht.

Wenn Sie bei einer Immobilie, die vor 1993 gebaut wurde, eine Sanierung oder einen Umbau planen, ist es ratsam, zunächst die "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" (2020) der BAuA zu lesen. Die Planungshilfe ist nicht gesetzlich verbindlich. Sie gibt Empfehlungen für alle Maßnahmen, wenn Asbest in einem Gebäude vermutet oder nachgewiesen wird, und bei denen Bauteile, die Asbest enthalten könnten, bearbeitet oder entfernt werden.

Steckt Asbest im Haus?

Vor Beginn von baulichen Maßnahmen an älteren Gebäuden ist zum Beispiel zunächst wichtig, eine Asbesterkundung durchzuführen. Details dazu lassen sich in der Leitlinie nachlesen. Ein erster Schritt ist zum Beispiel "die historische Erkundung" - das bedeutet: Man sollte durch Sichten von Bauunterlagen, alten Auftragsunterlagen ergründen, ob und wo das Gebäude Asbest enthalten kann oder nicht. Erst wenn man dabei das Vorhandensein von Asbest nicht ausschließen kann, machen weitergehende Erkundungen in einem "schrittweisen Vorgehen" Sinn. Wer vor Arbeiten an älteren Gebäuden (Stichtag!) keine Asbesterkundung durchführt oder durchführen lässt, riskiert, dass Menschen gefährdet und das Gebäude und seine Umgebung mit Fasern kontaminiert werden. Die Verbraucherzentrale macht noch auf eine andere negative Konsequenz aufmerksam: Der Bauabfall wird automatisch als asbesthaltig eingestuft und muss dementsprechend gesondert entsorgt werden.

Checkliste: Darauf achten bei Sanierung

  • Überprüfen Sie, wann die Materialien, die Sie entfernen oder bearbeiten möchten, eingebaut wurden. Auch wenn vereinzelt aus Lagerbeständen bis 1995 noch Asbest verbaut wurde, sind nach dem Stichtag keine Untersuchungen gemäß der Leitlinie nötig.

  • Was vor dem 31.10.1993 eingebaut wurde, gilt solange als asbesthaltig, bis das Gegenteil nachgewiesen wurde (Beweislastumkehr).

Private Wohneigentümer*innen haben dann zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen keine Asbestuntersuchung vornehmen. Darauf verzichten kann man, wenn alle Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten von zugelassenen Fachfirmen nach der TRGS 519 Asbest durchgeführt werden. Diese Technische Regel für Gefahrstoffe 519 legt fest, welche Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt bei Arbeiten mit Asbest zu treffen sind. Eine Asbestprüfung kann man sich auch sparen, wenn ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519/DGUV 201-012 angewendet wird, zum Beispiel ein spezielles Bohrverfahren mit Direktabsaugung, was gemäß der Leitlinie auch von Privatpersonen durchgeführt werden darf. Weitere in Eigenregie erlaubte Verfahren finden sich auf der Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. WICHTIG: Bei beiden Verfahren muss der Bauschutt als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden.

  • Sie lassen die Materialien, die bearbeitet werden sollen, prüfen. Stellt sich dann heraus, dass keine asbesthaltigen Fasern enthalten sind, können Sie die Arbeiten ohne besondere Vorkehrungen durchführen (lassen), Staubschutz wird trotzdem empfohlen. Laut Leitlinie gilt der Abfall dann nicht als asbesthaltig. Ist das Material jedoch asbesthaltig, dann sollte eine Fachfirmen, die nach der "TRGS 519 Asbest" arbeitet, beauftragt werden. Bestimmte Arbeiten lassen sich aber auch selbst unter der Beachtung der TRGS 519 und Anwendung emissionsarmer Verfahren durchführen. Der Abfall muss als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden.

Asbestfasern gelten als gefährliche Abfälle, die getrennt von anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden müssen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Abfallentsorgungsbetrieb, wie asbesthaltige Abfälle zu entsorgen sind.

Die Kosten für eine Asbestsanierung können je nach Sachlage als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Tipp: Hauskauf und Asbest

Beim Kauf eines älteren Hauses kann es sinnvoll und am Ende kostensparender sein, statt einer Asbestuntersuchung gleich eine systematische Schadstoffbegehung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, rät die Verbraucherzentrale. Dieser prüft die Immobilie dann auch gleich auf weitere Schadstoffe wie PCB, PAK oder Holzschutzmittel.

Anna Florenske


Verbraucherinformationen beim Bundesverband Wohneigentum


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