Leistungen

Die Mitgliedschaft beinhaltet:

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung (bis zur einer Bausumme von 1 Mio. Euro)

  • Spezialrechtsschutz für Haus- und Grundbesitz

  • Monatszeitschrift "Familienheim und Garten"

  • Fachvorträge durch Referenten in den örtlichen Siedlergemeinschaften


Als Mitglied im Verband Wohneigentum haben Sie die Möglichkeit, kostengünstige Zusatzversicherungen (z.B. Privathaftpflicht-, Hundehalterhaftpflicht-, Wohngebäudeversicherung abzuschließen
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Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:

Deckungssumme:

10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. Jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
Diese leistet für Schäden die verursacht werden, durch die unzureichende Beachtung von
z.B.:
a) der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
b) der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des
Mauerwerks usw.)
c) Heizöltanks bis zu 30.000 Liter
Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück
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Die Mitgliedschaft beinhaltet Versicherungsschutz für jeweils:

ein Familienheim/Haus oder Eigentumswohnung und
ein unbebautes Grundstück und
eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus und
einen Schrebergarten


Familienheim/Haus: Der Versicherungsschutz gilt für maximal 4 Wohnungen.

Ferienwohnung oder Wochenendhaus:
muss sich im Inland befinden und werden von Ihnen oder Ihren Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt.

Unbebaute Grundstück/Schrebergarten (max. 2500 qm):
Selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für ein Familienheim muss im Inland gelegen sein.

Erklärung: Garagen, Tiefgaragenplätze, Stellplätze, Garagenhöfe und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Eigentümern oder Mietern benutzt werden, sind kostenlos mit versichert.


Eigentumswohnung:

Besondere Vereinbarung für Eigentumswohnanlagen (WEG):
Mit versichert sind Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen -keine gewerbliche Nutzung-, bei denen alle Wohnungseigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Eigentumswohnung haben.
Voraussetzung ist, dass die betreffende WEG nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten wird.
Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnanlage) gelten nur die gesetzlichen Haftungen aus dem sog. "Sondereigentum" lt. "Teilungserklärung" als mitversichert. Nicht versichert sind die Haftungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kleinstgewerbe (Dienst-, Handels- und Reparaturbetrieb)

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn sich in einem versicherten Objekt ein "Kleinstgewerbebetrieb" befindet.

Ein Jahresumsatz von 30.000 Euro wird nicht überschritten. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung muss dabei vorliegen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung:

Deckungssummen:

10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten) auf dem versicherten Anwesen bis zu einer Bausumme von 1 Mio. Euro.
Achtung:
1. Der Haftpflichtschaden muss einem Dritten (nicht am Bau beteiligten Personen) entstehen!
2. Diese Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer!

Was tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

  • Meldung des Schadens an die für Sie zuständige Bezirksgeschäftsstelle

  • Übersendung eines Schadensformulars

  • Weiterleitung an die Versicherung erfolgt durch den für Sie zuständigen Bezirksverband

Der Haus- und Wohnungsrechtschutz:

Der Rechtsschutz umfasst Leistungen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie bei Erschließungs- und Anliegerabgaben im Klageverfahren für jedes versicherte Objekt.

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall.

Bei Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an!


In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Versicherungssumme 2.000 Euro.
Hier liegt die Selbstbeteiligung bei 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.

Vor Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist die Vorprüfung der Sachlage durch die Rechtsabteilung des Landesverbandes zwingend erforderlich.

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Möglichkeit einer kostenlosen mündlichen Rechtsberatung!! (1x im Jahr!)

-Vor der Kontaktaufnahme mit einem externen Rechtsanwalt, muss erst durch den Landesverband Bayern e.V. die Deckungszusage beantragt werden-

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Sonstiges:

  • Fachvorträge durch Referenten in den örtlichen Siedlergemeinschaften

  • Ölbestellungen (Mindestabnahme von 1000 L/immer 10.000 Ltr. Preis)

  • verbilligten Siedlerstrom

  • Aktivitäten (Familienwandertag, Landesgartenschauen, Zeltlager, u.v.m.)

  • Teilnahme an den Veranstaltungen der Siedlergemeinschaften

  • Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten für Haus- und Gartenbedarf

  • Versicherungscheck

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Interesse?
Nähere Information in unserer Bezirksgeschäftsstelle
Kaiserstr. 158, 90763 Fürth
Tel.-Nr. 0911/222230 u. Fax-Nr. 0911/8101308.
mittelfranken@verband-wohneigentum.de
Dienstag bis Donnerstag von 9.30 bis 13.30 Uhr.

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