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Der Eintritt kann immer nur zum 1. eines Monats erfolgen. Erstmaliger Beitrag: Eintritt bis zum 30.06 in voller Höhe 40€, ab dem 01.07. in Höhe von 20€
Ich ermächtige widerruflich, den von mir zu zahlenden Jahresbeitrag von z.Zt. 40 EUR bei Fälligkeit zu Lasten meines angegebenen Girokontos mit Lastschrift einzuziehen. Eine Kontoänderung oder -auflösung werde ich Ihnen umgehend mitteilen. Wenn mein Girokonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung/ Teileinlösung. Die in diesem Fall von den Kreditinstituten in Rechnung gestellten Aufwandskosten gehen zu meinen Lasten. Der Beitrag wird frühestens 3 Wochen nach Antragstellung abgebucht und danach jährlich zum 15.03. der jeweils gültige Jahresbeitrag.
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Der Antrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief oder E-Mail widerrufen werden.
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