Aktuelles vom Verband

Aktuelle Pressemitteilung

Bonn/Berlin, 25. Februar 2026 - Die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz liegen auf dem Tisch. Der Verband Wohneigentum begrüßt mehr Flexibilität für Eigentümer und die zugesicherte Förderung bis 2029. Er warnt aber auch vor möglichen Kostenfallen für Eigentümer.

Eine Hand dreht am Thermostat eines Heizkörpers
Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz liegen auf dem Tisch und müssen jetzt in Gesetzesform gegossen werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet haben.   © iStock/Vlad Yushinov

Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas erklärt: "Wir begrüßen, dass die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier den Eigentümern und Eigentümerinnen Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zurückgeben. Insbesondere Besitzer älterer Bestandsgebäude mit großem energetischen Sanierungsbedarf, die sich größere Investitionen nicht leisten können, werden entlastet."

Förderung: Stabile Planungsgrundlage

Mit der bis 2029 festgeschriebenen Förderung für klimafreundliches Heizen schaffe die Politik zudem die notwendige Planungssicherheit für Eigentümer, begrüßt der bundesweit größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum die aktuellen Pläne. Weiterhin positiv: Die Pflicht für Energieversorger, den Anteil erneuerbarer Gase und Öle schrittweise zu erhöhen. Örenbas: "Die Verantwortung für die Transformation liegt damit nicht mehr allein bei einzelnen Eigentümer*innen." Hier fordert der Verband die Politik aber auch auf, Machbarkeit und Bezahlbarkeit im Blick zu haben, aktuell zweifeln Branchenvertreter an der Verfügbarkeit ausreichender Mengen Grüngas.

Mögliche Kostenfalle für Eigentümer*innen

Örenbas warnt zudem vor möglichen Kostenfallen für Eigentümer durch die vorgesehenen Erleichterungen: "Eine neue Heizungsanlage ist eine Investition für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Wer heute noch auf fossile Systeme setzt, ohne die Kostenentwicklung der kommenden Dekade einzupreisen, riskiert eine finanzielle Fehlentscheidung. Erneuerbare Energien und Wärmepumpen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sie sind auch in den meisten Fällen für das Eigenheim die zukunftssichere wirtschaftlicher Wahl."

Auch mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele plädiert der Verband daher für eine flächendeckend gute Beratung zu Nachteilen und Kosten fossiler Brennstoffe. Verena Örenbas: "Die Novelle muss Verlässlichkeit schaffen und effiziente, wirtschaftliche Lösungen stärken. Entscheidend ist, dass sich über den Lebenszyklus die klimafreundlichsten und bezahlbarsten Systeme durchsetzen."


Presse-Kontakt
Katrin Ahmerkamp | Pressesprecherin Verband Wohneigentum e.V.
0228 60468-20 | presse@verband-wohneigentum.de



Aktueller Service Haus & Wohnen

Die Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nicht in jedem Fall zuverlässig an. Der Verband Wohneigentum hat auf Rückmeldungen aus den Mitgliederreihen reagiert und eine Online-Kurzumfrage dazu durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas im direkten Gespräch der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Panelen auf dem Dach
Verzögerungen bei der Auszahlung der PV-Einspeisevergütung sorgen für Frust bei privaten Anlagebetreibern.   © Verband Wohneigentum

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leistet, erwartet eine reibungslose Abwicklung. Die Realität sieht oft anders aus: Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fließt nicht immer zuverlässig. Um die Tragweite dieser Missstände zu erfassen, führte der Verband von Mitte August 2025 bis Anfang Februar 2026 eine Online-Kurzumfrage durch. Die Ergebnisse hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn vorgelegt.

Umfrage zur Einspeisevergütung

An der Erhebung beteiligten sich 434 Haushalte. Das Fazit: Fast die Hälfte der Befragten kämpft mit erheblichen Verzögerungen. Doch nicht nur die Auszahlung stockt. Die Umfrage legte weitere von den Teilnehmenden beschriebene Knackpunkte offen:

  • Probleme bei Zählerwechseln, Betreiberwechseln oder Anlagenerweiterungen

  • schwer nachzuvollziehende Abschlagszahlungen und Abrechnungen

  • schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Netzbetreiber bei Rückfragen

Viele Netzbetreiber vom Photovoltaik-Boom überfordert

In einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur Mitte März wurde über die Ursachen gesprochen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass der Solarboom der letzten Jahre viele Netzbetreiber schlicht überfordert habe. Probleme bei IT-Umstellungen oder auch nicht funktionierende Messsysteme hätten für Rückstaus gesorgt. Dabei gebe es natürlich Unterschiede, einige Netzbetreiber hätten die Probleme deutlich schneller gelöst als andere.

Anlagenbetreiber müssen Daten vollständig übermitteln

Gleichzeitig nahm die Behörde jedoch auch die Anlagenbetreiber in die Pflicht. Referatsleiter Peter Stratmann betonte, dass eine Auszahlung nur erfolgen könne, wenn alle Daten vollständig übermittelt sind (Zählerständen sowie technische und administrative Anlagendaten) und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sei. Er appellierte an die "Disziplin und Eigenverantwortung" der Verbraucher*innen.

Fälle schrittweise aufarbeiten

Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas bewertet den Austausch mit der Bundesnetzagentur als positiv. Die Behörde nehme die bestehende Problematik ernst. Man erwarte jetzt die schrittweise Aufarbeitung der Fälle und habe sich gegenseitige Unterstützung zugesichert.

Örenbas macht aber auch auf ein in dem Gespräch deutlich gewordenes Defizit aufmerksam: die Aufklärung über administrative Prozesse. "Es fehlt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenbar an Klarheit darüber, welche Daten und Anmeldungen konkret erforderlich sind", bilanziert die Bundesgeschäftsführerin. Hier sieht sie auch die Netzbetreiber in der Pflicht, für Transparenz und eindeutige Informationen zu sorgen. Ah

Modell vor dem Aus?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende: Betreiber von Solar- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen Geld dafür, dass sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert einen festen Preis pro Kilowattstunde, der abhängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagengröße und der Entscheidung für das Modell Voll- oder Teileinspeisung. Doch die politischen Vorzeichen ändern sich: Nach Plänen der Bundesregierung soll die feste Vergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 weitgehend abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten oder die Einspeisung begrenzen. Das kritisiert der Verband Wohneigentum mit Nachdruck und warnt vor einem Rückschritt bei der privaten Energiewende.



Katrin Ahmerkamp

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.