Aktuelles vom Verband
Aktuelle Pressemitteilung
Bonn, Berlin - 29. April 2026. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum hat zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung der Novelle, Planungsverfahren zu beschleunigen und die Bauleitplanung weiterzuentwickeln. Er sieht jedoch in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Kritik an Nachweispflicht
Wer in einem Milieuschutzgebiet lebt und die eigene Wohnung modernisieren möchte, soll dafür künftig leichter eine Genehmigung erhalten. Das begrüßt der Verband ausdrücklich. Kritisch bewertet er jedoch, dass Eigentümer*innen schon beim Antrag auf Baugenehmigung nachweisen sollen, dass keine Verdrängungseffekte entstehen - obwohl sie selbst in der Wohnung wohnen (§ 172 Abs. 4 BauGB-E). Der Verband fordert: Dieser Nachweis darf erst bei Vermietung oder Verkauf verlangt werden.
Grundbucheintrag als Dauerbelastung
Als besonders schwerwiegend bewertet der Verband die neu eingeführte Möglichkeit, Verpflichtungen aus der Erhaltungssatzung ins Wohnungsgrundbuch eintragen zu lassen (§ 172 Abs. 4 Satz 6 BauGB-E). Verbandspräsident Peter Wegner kritisiert: "Für Selbstnutzer ist das unverhältnismäßig." Eine solche dingliche Belastung schränke die Verfügungsfreiheit langfristig ein und gelte automatisch auch für alle Rechtsnachfolger, d.h. wer die Wohnung kauft, übernimmt die Belastung mit. Der Verband fordert, diese Eintragung grundsätzlich auszuschließen, solange die Selbstnutzung andauert.
Wiederherstellungsbeitrag: Instrument ohne Rahmen
Beim geplanten neuen Wiederherstellungsbeitrag nach § 135f BauGB-E kritisiert der Verband das Fehlen einer bundeseinheitlichen Obergrenze sowie einer Freigrenze für kleinere Vorhaben. Verbandspräsident Wegner: "Was ein Eigentümer oder eine Eigentümerin zahlen muss, ist damit nach oben offen und für Bauwillige nicht kalkulierbar." Zudem sei die Einführung des Instruments verfrüht, da rechtliche und planerische Grundlagen noch nicht vorliegen würden.
Was der Verband begrüßt
Positiv bewertet der Verband die Erweiterung der zulässigen Wohneinheitenzahl im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 BauGB-E) von 2 auf 4. Das schaffe Spielraum für Generationenteilung und Pflegewohnen, erklärt Wegner. Auch die Klarstellung zur Zulässigkeit von Luftwärmepumpen (§ 248 BauGB-E) sowie die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren seien zu begrüßen.
Modernisierung ja - aber mit Augenmaß
Verband-Wohneigentum-Präsident Peter Wegner appelliert, die Novelle mit Augenmaß an den Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit auszurichten. Wegner: "Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sichern Wohnraum im Bestand, investieren in Klimaschutz und stabilisieren gewachsene Quartiere. Sie sind keine renditeorientierten Investoren. Eine Novelle, die das Baurecht modernisieren will, muss diese Realität anerkennen und nicht mit unverhältnismäßigen Pflichten unterlaufen."
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Presse-Kontakt:
Katrin Ahmerkamp | Pressesprecherin Verband Wohneigentum e.V.
0228 60468-20 | presse@verband-wohneigentum.de
Aktueller Service Haus & Wohnen
Die Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nicht in jedem Fall zuverlässig an. Der Verband Wohneigentum hat auf Rückmeldungen aus den Mitgliederreihen reagiert und eine Online-Kurzumfrage dazu durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas im direkten Gespräch der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leistet, erwartet eine reibungslose Abwicklung. Die Realität sieht oft anders aus: Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fließt nicht immer zuverlässig. Um die Tragweite dieser Missstände zu erfassen, führte der Verband von Mitte August 2025 bis Anfang Februar 2026 eine Online-Kurzumfrage durch. Die Ergebnisse hat Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn vorgelegt.
Umfrage zur Einspeisevergütung
An der Erhebung beteiligten sich 434 Haushalte. Das Fazit: Fast die Hälfte der Befragten kämpft mit erheblichen Verzögerungen. Doch nicht nur die Auszahlung stockt. Die Umfrage legte weitere von den Teilnehmenden beschriebene Knackpunkte offen:
Probleme bei Zählerwechseln, Betreiberwechseln oder Anlagenerweiterungen
schwer nachzuvollziehende Abschlagszahlungen und Abrechnungen
schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Netzbetreiber bei Rückfragen
Viele Netzbetreiber vom Photovoltaik-Boom überfordert
In einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur Mitte März wurde über die Ursachen gesprochen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass der Solarboom der letzten Jahre viele Netzbetreiber schlicht überfordert habe. Probleme bei IT-Umstellungen oder auch nicht funktionierende Messsysteme hätten für Rückstaus gesorgt. Dabei gebe es natürlich Unterschiede, einige Netzbetreiber hätten die Probleme deutlich schneller gelöst als andere.
Anlagenbetreiber müssen Daten vollständig übermitteln
Gleichzeitig nahm die Behörde jedoch auch die Anlagenbetreiber in die Pflicht. Referatsleiter Peter Stratmann betonte, dass eine Auszahlung nur erfolgen könne, wenn alle Daten vollständig übermittelt sind (Zählerständen sowie technische und administrative Anlagendaten) und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert sei. Er appellierte an die "Disziplin und Eigenverantwortung" der Verbraucher*innen.
Fälle schrittweise aufarbeiten
Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas bewertet den Austausch mit der Bundesnetzagentur als positiv. Die Behörde nehme die bestehende Problematik ernst. Man erwarte jetzt die schrittweise Aufarbeitung der Fälle und habe sich gegenseitige Unterstützung zugesichert.
Örenbas macht aber auch auf ein in dem Gespräch deutlich gewordenes Defizit aufmerksam: die Aufklärung über administrative Prozesse. "Es fehlt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenbar an Klarheit darüber, welche Daten und Anmeldungen konkret erforderlich sind", bilanziert die Bundesgeschäftsführerin. Hier sieht sie auch die Netzbetreiber in der Pflicht, für Transparenz und eindeutige Informationen zu sorgen. Ah
Modell vor dem Aus?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende: Betreiber von Solar- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen Geld dafür, dass sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und garantiert einen festen Preis pro Kilowattstunde, der abhängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagengröße und der Entscheidung für das Modell Voll- oder Teileinspeisung. Doch die politischen Vorzeichen ändern sich: Nach Plänen der Bundesregierung soll die feste Vergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 weitgehend abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten oder die Einspeisung begrenzen. Das kritisiert der Verband Wohneigentum mit Nachdruck und warnt vor einem Rückschritt bei der privaten Energiewende.
Katrin Ahmerkamp