Verband Wohneigentum kippt Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle

Die Stadt Celle hatte ihre Straßenreinigungsgebührensatzung im Herbst 2014 geändert und damit ihren kommunalen Eigenanteil auf 20 Prozent herabgesenkt. Dagegen richtete sich eine Klage, die vom Verband Wohneigentum durch ein Mitglied angestrengt wurde. Der Verband wollte damit prüfen lassen, ob die Herabsenkung des Eigenanteils und die damit verbundene Mehrbelastung der Bürger rechtlich einwandfrei sind.
Nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg der Stadt Celle ihre Rechtsbedenken geäußert hatte, zog die Stadt Celle den beklagten Beitragsbescheid zurück. Damit war die Klage erledigt. Die Stadt Celle bereitet derzeit eine Änderung der bestehenden Straßenreinigungsgebührensatzung vor, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. In dieser sollen dann die vom Verwaltungsgericht Lüneburg geäußerten Bedenken eingearbeitet werden.
Der Verband Wohneigentum wird die neue Satzung danach prüfen, ob die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sich wieder in dem Rahmen hält, der für andere Kommunen auch gilt.

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