Ein Gartenvortrag zum Thema

"Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung", zu diesem weiterführenden Gartenseminar hatte die Kreisgruppe Celle im Verband Wohneigentum kürzlich ihre ehrenamtlichen Gartenfachberater-/innen sowie interessierte Hobbygärtner-/innen der Siedlergemeinschaften aus Stadt und Landkreis Celle eingeladen. Als Referent war Klaus-Dieter Kerpa von der Firma Neudorff angereist.

Gartenvortrag 2017
© 2017, SNW; Gartenvortrag 2017

Schädlinge und Pflanzenkrankheiten im Garten sind eine echte Plage.

Klaus-Dieter Kerpa verstand es, den Teilnehmern aus einem umfangreichen Themengebiet die wichtigsten Dinge über Biologische Vielfalt und Pflanzenschutz ohne chemisch-synthetische Mittel, die für unsere Gärten Anwendung finden, interessant näher zu bringen.

Gartenvortrag 2017
© 2017, SNW; Gartenvortrag mit Klaus-Dieter Kerpa (Neudorff)
Kerpa ging auf die häufigsten Schädlinge, wie beispielsweise Spinnmilben, Apfelwickler, Zikaden, Blutläuse, Schnecken, Wühlmäuse, aber auch auf die wichtigsten "Nützlinge" und Pflanzenkrankheiten in unseren Gärten, Biologie und Wirkungsweise der Nützlinge, den Schutz- und die Förderungsmöglichkeiten ein.

Zu einigen Themen dieses Seminars wurden sehr aussagekräftige und interessante Kurzfilme eingespielt.

Die Pflege, Düngung, Pflanzenschutz und andere wichtige Kulturmaßnahmen, die für viele Gartenfreunde ein "Problemkind" darstellen, wurden besprochen und Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel vorgestellt.

Wildkräuter wachsen nicht nur in den Gartenbeeten. Auch auf gepflasterten Flächen, Wegen und Einfahrten machen sie sich zum Leidwesen der Gartenbesitzer breit. Es dürfen dort aber keine Herbizide (Unkrautvernichter) eingesetzt werden! Das Verbot des Herbizid-Einsatzes umfasst nicht nur glyphosathaltige Präparate, sondern auch solche, die scheinbar harmlose Wirkstoffe wie Pelargon- oder Essigsäure enthalten. Ebenfalls unzulässig sind sogenannte Steinreiniger oder andere Produkte wie Streu- und Kochsalz oder Haushaltsessig. Zuwiderhandlungen werden nach §12 des Pflanzenschutzgesetzes mit bis zu 50.000 € Bußgeld belegt! Neben der Möglichkeit das Unkraut auf befestigten Flächen selbst mit dem Fugenkratzer zu entfernen, gibt es eine effektive, nachhaltige und CO²-neutrale Methode zur Beseitigung von Wildwuchs auf Pflasterflächen.

Ein sehr aufschlussreicher Vortrag, aus dem sich alle Teilnehmer mit vielen Informationen verabschiedeten und sich schon heute auf eine Fortsetzung freuen.
Text und Foto: SNW

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