Rauchmelder-Pflicht ab November 2012
Mit der neuen Niedersächsischen Bauordnung wurde nun auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt.
Ab 1. November 2012 für Neubauwohnungen und bis zum 31.12.2015 müssen alle bereits errichteten oder genehmigten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Als Eigentümer oder Vermieter sind Sie verantwortlich für den Einbau im Schlafzimmer, Kinderzimmer, sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen.
Nachzulesen in der Zeitschrift "Bauen, Wohnen, Immobilie ".
Mehr/Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.wirliebenihrzuhause.de