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BGH:--Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden

Der Kreisverband ESSEN empfiehlt den Geschädigten, die Ersatzforderungen direkt an Westnetz zu adressieren.
Grundlage dafür ist ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (AZ: VI ZR 144/13 vom 25.02.2014) nachdem der Netzbetreiber für Überspannungsschäden an Elektrogeräten nach Störungen bei der Stromversorgung haftet.

BGH-Urteil 25.2.2014.pdf (772.4 KB, PDF-Datei)

Falls es zu keiner Einigung mit Westnetz kommt, steht Mitgliedern des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. auch die Rechtsabteilung der Geschäftsstelle in Dortmund beratend zur Seite.


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Der Weg zum Traumgarten:

Gartenarchitekt Christoph Imöhl

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    1.Vorsitzende M.Hagedorn-Post, Gartenarchitekt C. Imöhl VFA Foto: © kv-essen

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    1.Vorsitzende: M.Hagedorn-Post Foto: © kv-essen

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    Beratung Foto: © kv-essen

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