Nützliche Informationen von derStadt Essen
Jeder Tropfen zählt !
Wasser schützen und sinnvoll nutzen
Beispiel Essen
Seit 1996 beteiligen sich die Kirchengemeinden im
Essener Norden gemeinsam mit der
Emschergenossenschaft und der Stadt Essen an
einem Modellprojekt zum "ökologisch ausgerichteten
Umgang mit Regenwasser an kirchlichen
Einrichtungen”. Insgesamt haben 15 evangelische
und 31 katholische Gemeinden Interesse an einer
Teilnahme gezeigt. Bis 1998 wurden bereits in 25
Gemeinden Versickerungsmaßnahmen für fast
12.000 m² versiegelte Fläche geplant. Die
Emschergenossenschaft und das Bistum Essen
zahlen dabei einen Zuschuss pro abgekoppelte
Fläche. Zusätzlich reduziert sich die Abwassergebühr,
so dass sich die Investitionen meist in
wenigen Jahren rechnen.
Tag desEhrenamts
Er ist ein Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements. "Auch das Zusammenleben in unserer Stadt wird entscheidend vom ehrenamtlichen Engagement der Menschen mitgeprägt. Deshalb ist es uns wichtig, dieses Engagement in besonderer Weise anzuerkennen und den Austausch und die Vernetzung zwischen den Ehrenamtlichen zu fördern", ergänzt Gabriele Micklinghoff, Leiterin der StadtAgentur Essen.
Haben sie schon eine Ehrenamtskarte?
Ehrenamt-Stadt ESSEN
Wohnberatung der Stadt ESSEN
LÄRMSCHUTZ
Lärm, Betriebszeiten für Geräte und Maschinen
Immissionsschutz im privaten Bereich
Stadt Essen
gesetzliche Grundlagen
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Bundesrecht
Grundsatz
Durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 29. August 2002) wird der Betrieb von Geräten und Maschinen geregelt.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien Geräte und Maschinen nur werktags (Montag bis Samstag) von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Besondere Geräte
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Offizielle Information von Der Stadt Essen:
Betriebzeiten für besondere Geräte
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bundesgesetz