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Mit Steckersolargeräten - auch oft Balkonkraftwerke genannt - lässt sich ohne großen Aufwand am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade Strom produzieren und direkt selbst im Haushalt nutzen. Für eine Stromeinspeisung ins öffentliche Netz sind sie grundsätzlich nicht gedacht. Wir erklären, wie Steckersolar aktuell funktioniert und was sich 2025/2026 geändert hat.

Steckersolargerät auf dem Dach eines Eigenheims
Prinzipiell sind die Mini-Solaranlagen dafür gedacht, den laufenden Stromverbrauch tagsüber zu decken.   © Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin ausreichend - eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.

  • Die zulässige Wechselrichterleistung beträgt bis zu 800 W, sofern der Solarstrom ins eigene Hausnetz eingespeist wird.

  • Modulleistung (Solarmodule) ist je nach Anschlussart höher möglich: bis zu 960 W mit verbessertem Schuko-Stecker und sogar bis zu 2000 W mit Spezial-Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker)

  • Alte Ferraris-Zähler dürfen übergangsweise rückwärts laufen, bis der Messstellenbetreiber einen digitalen Zweirichtungszähler bzw. Smart Meter installiert.

  • Schuko-Stecker sind bei neuen Steckersolar-Geräten zulässig, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist (neue Norm DIN VDE V 0126-95).

  • Seit Herbst 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch auf Installation, wenn sie nicht unzumutbar ist.

Wie funktioniert das?

Stecker in die Steckdose und los? So ungefähr: Steckersolargeräte bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Dieser wandelt die erzeugte Sonnenenergie in normalen Haushaltsstrom um, der dann direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird - der Stromzähler läuft dadurch langsamer, es werden Stromkosten gespart.

Technisch unterscheidet man heute zwei mögliche Anschlussarten:

  • haushaltsüblicher Schuko-Stecker bis 960 W Modulleistung,

  • oder einen Spezialstecker (z. B. Wieland) bis 2000 W Modulleistung.

Entscheidend ist die Wechselrichterleistung von maximal 800 W für den Fall, dass eingespeist wird.

Unterschied Balkonkraftwerk - klassische PV-Anlage

Steckersolargeräte gelten rechtlich eher als stromerzeugende Haushaltsgeräte mit vereinfachter Installation und Registrierung - nicht als klassische Photovoltaik-Dachanlagen. Sie sind dafür gedacht, den Eigenverbrauch zu senken und nicht vorrangig zur Einspeisung.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt ausreichend und ersetzt die früher erforderliche Netzbetreiber-Anmeldung.
Wichtig beim Kauf

Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß der aktuellen Norm DIN VDE V 0126-95 haben und das Gerät sollte technisch sicher ausgelegt sein (Schutz gegen Rückströme, Überspannung etc.).

Eine zusätzliche freiwillige Prüfung durch Fachstellen wie der DGS-Sicherheitsstandard kann hilfreich sein.

Kosten & Förderung

Die Preise für Balkonkraftwerke sind 2025/2026 deutlich gesunken: Sets mit 800 W gibt es häufig im Bereich von wenigen hundert Euro bis etwa 500 €, größere Sets mit Speicher kosten entsprechend mehr.

Zahlreiche Kommunen fördern Balkonkraftwerke weiterhin - mit Zuschüssen, die je nach Ort und Leistung variieren.

Die Mehrwertsteuer auf Mini-PV-Anlagen entfällt, was die Anschaffung zusätzlich verbilligt.

Was ist rechtlich sonst noch wichtig

  • Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Nutzung nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten - Steckersolargeräte sind seit 2024/2025 in vielen Fällen rechtlich privilegiert vergleichbar mit der Installation von Wallboxen.

  • Bei Übertrag ins Netz kann ein Zweirichtungs-Zähler nötig werden, z. B. wenn man formal Einspeisevergütung beanspruchen möchte. Der Nutzer oder die Nutzerin muss hier aber nicht aktiv werden - das ist Aufgabe des lokalen Netzbetreibers.

 

 

Interview: Was ist wichtig für Menschen mit Wohneigentum, die sich für Steckersolargeräte interessieren?

Unsere Fragen beantwortet Jörg Sutter, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie

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Jörg Sutter, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie   © Picture People
Wann würden Sie Eigentümer*innen eher ein Steckersolargerät statt einer klassischen PV-Anlage empfehlen?
Jörg Sutter: Grundsätzlich gilt weiterhin: Bei selbst genutztem Wohneigentum ist eine größere Photovoltaik-Dachanlage meist die sinnvollere Lösung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen - also ausreichend Dachfläche, wenig Verschattung und ein guter Dachzustand. Damit lässt sich deutlich mehr Solarstrom erzeugen und wirtschaftlich nutzen.

Steckersolargeräte werden aber auch im Eigenheim weiterhin nachgefragt, und das aus folgenden Gründen:
a) Wenn das Dach stark verschattet ist oder zunächst saniert werden müsste. Dann kann ein Steckersolargerät ein sinnvoller Einstieg sein.
b) Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Technik erst einmal ausprobieren möchten, bevor sie in eine größere Anlage investieren.
c) Wenn etwa eine Einliegerwohnung genutzt wird und einzelne Haushalte ihren Stromverbrauch selbst senken möchten.

Durch die vereinfachte Anmeldung und höhere zulässige Leistungen sind Steckersolargeräte heute attraktiver als noch vor einigen Jahren.

Welche Leistung ist aus heutiger Sicht empfehlenswert - möglichst viel?
Sutter: Die Grundidee eines Steckersolargeräts ist, tagsüber den konstanten Grundverbrauch im Haushalt zu decken - etwa für Kühlschrank, Router oder Stand-by-Geräte. Entsprechend sollte sich die Leistung am tatsächlichen Strombedarf orientieren.

Ein kleiner Haushalt kommt oft mit einem Modul um die 450 Watt gut aus. Für größere Haushalte oder bei höherem Tagesverbrauch sind zwei Module sinnvoll. Heute gilt: Die Wechselrichterleistung darf bis zu 800 Watt betragen. Entscheidend ist diese Grenze, nicht die Modulleistung. Es ist also problemlos möglich, beispielsweise 800 oder auch mehr Watt Modulleistung an einen 800-Watt-Wechselrichter anzuschließen.

Warum spielen Einspeisung und Einspeisevergütung bei Steckersolargeräten weiterhin nur eine untergeordnete Rolle?
Sutter: Steckersolargeräte sind in erster Linie für den Eigenverbrauch gedacht. Nur wenn sehr viel Sonne auf wenig Verbrauch trifft - etwa während eines Urlaubs - wird überschüssiger Strom überhaupt ins öffentliche Netz eingespeist. Das ist erlaubt. Gesetzlich ist inzwischen klar geregelt, dass ein Steckersolargerät keine Einspeisevergütung erhält.

Hat sich die rechtliche Situation für Mieterinnen und Mieter verändert? Worauf sollten Vermieter heute achten?
Sutter: Ja, hier hat sich in den letzten Jahren Entscheidendes getan. Mieterinnen und Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Steckersolargerät zu installieren, solange keine unzumutbaren Gründe dagegensprechen. Steckersolargeräte sind damit rechtlich ähnlich gestellt wie etwa Wallboxen.

Vermieter können Auflagen machen, etwa zur sicheren Befestigung oder zur fachgerechten Montage, dürfen die Installation aber nicht pauschal untersagen. Hier kann die neue Steckersolar-Produktnorm helfen: Mit Verweis auf die Norm kann man technisch sichere Geräte fordern, ohne sich mit den Details beschäftigen zu müssen. Das wird nun noch eine Weile dauern, bis das in der Praxis funktioniert, denn die Norm wurde erst vor kurzem veröffentlicht, aktuell (im Januar 2026) sind noch keine Produkte gemäß der Norm auf dem Markt. Aber das wird sich hoffentlich bald ändern.

Gerade bei Sanierungen oder Modernisierungen kann es für Vermieter attraktiv sein, Steckersolargeräte gleich mitzudenken - etwa an Balkonen oder Fassaden. Das steigert die Attraktivität der Wohnungen und senkt für Mieterinnen und Mieter die Stromkosten.

Anna Florenske

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