Schneeräumpflicht in Mannheim
Der Winter kommt mit Schneefall und tiefen Temperaturen. |
Das heißt: Wer den Bürgersteig vor seinem Haus nicht ausreichend |
Auch die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger müssen zur Schippe greifen. Dies betrifft alle Straßenanlieger, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter. Für sie hat der Eigenbetrieb Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim zehn wichtige Hinweise zusammengestellt:
Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein.
Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr. Schneit es zwischendurch, muss nochmals gekehrt oder geschippt werden.
Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht.
Um die Umwelt zu schonen, darf auf Mannheims Gehwegen kein Streusalz verwendet werden. Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung schützen auch vor Glätte.
Ausnahmen bilden Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Hier kann bei Glättebildung Streusalz in geringen Mengen – maximal 20 Gramm pro Quadratmeter, das entspricht einem Esslöffel – eingesetzt werden.
Salz, Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung gibt es in Bau- und Heimwerkermärkten sowie Gartencentern zu kaufen.
Der Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird.
Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg, soweit baulich möglich auf einer Breite von 1,50 Meter räumen.
Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen immer schnee- und eisfrei gehalten werden, denn auch die Müllabfuhr muss an Wintertagen reibungslos funktionieren.
Straßenabläufe und -rinnen müssen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.
(Nachzulesen unter http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft/home.shtml)